Regierung von Mittelfranken (Ansbach)
Arroganz und Schikanen durch Regierung von Mittelfranken
Der Homepage der Regierung von Mittelfranken ist zu entnehmen, dass durch Landtagsbeschluss 1974 bei den Luftämtern Nord- und Südbayern die Funktion eines Lärmschutzbeauftragten (LSB) geschaffen wurde. Er nimmt in neutraler Funktion eine Mittlerrolle zwischen den Bürgern und allen Beteiligten am Luftverkehr (z. B. Deutsche Flugsicherung [DFS], Behörden) wahr. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Lärmereignisse durch zivilen Luftverkehr mit der Zielsetzung möglicher Abhilfemaßnahmen. Der LSB am Luftamt Nordbayern ist für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Ober-, Mittel- und Unterfranken verantwortlich und über ein Bürgertelefon (mit Mailbox) sowie Email erreichbar. Ausgewählte Schwerpunkte der Arbeit sind: Annahme, Untersuchung, Beantwortung und Auswertung von Fluglärmbeschwerden, Überwachung der Einhaltung von Maßnahmen zur Lärmminderung (wie z. B. lärmmindernde An- und Abflugverfahren oder Nachtflugbeschränkungen) sowie fachliche Beratung und Aufklärung in Lärmschutzfragen.
Trotz dieser eindeutigen Aufgabenzuteilung weigert sich die Regierung von Mittelfranken, Anfragen und Lärmbeschwerden zu bearbeiten und zu beantworten, verweist mich als Beschwerdeführer an eine private Firma, die DFS GmbH, an die ich mich wenden solle!
Dies betrifft die Aktenzeichen 25 - LB 295/13, 295/13, 302/13, 320/13345/13, 361/13, 365/13 und 394/13 sowie schriftliche Lärmbeschwerden vom 21.10.2013 und 02.11.2013.
Wofür gibt es eigentlich eine Regierung, einen Lärmschutzbeauftragten?
Beschwerde ist noch nicht gelöst