Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 311 Views | 11.12.2013 | 19:11 Uhr
geschrieben von Andre Neitzel

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio verweigert Sonderkündigung trotz Preiserhöhung!

Bestell-/Kundennummer: 121951748

Ich bin derzeit Kunde bei Stromio (seit 10/2012) und habe aufgrund einer Preiserhöhung, die mir in Form eines Infoflyers zugestellt wurde, eine Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Inkraftreten dieser Preiserhöhung (01.01.2014) ausgesprochen.

SCHLAGWORTE

Stromio verweigert meine Sonderkündigung und verweist darauf, dass sie ja nur Umlagen an mich weiterreichen würden, was alle Stromanbieter tun würde (was im übrigen nicht korrekt ist, darüberhinaus auch irrelevant). Mein Arbeitspreis liegt dann über 35C/kWh, welcher wenn man am Markt vergleicht schon sehr teuer ist. Es gibt seriöse Angebote großer Unternehmen ab 27 Cent, auch Stromio selbst bietet Neukunden wesentlich günstigere Arbeitspreise an, das nur als Info.

Grund der Beschwerde ist das verweigern meiner Sonderkündigung aus oben genannten Grund. Die aktuell auf der Webseite veröffentlichten AGBs sind nicht identisch mit den mit mir vereinbarten AGBs (Verivox Portal, aus 10/2012) die für mich Gültigkeit haben sollten. Dort ist das Recht auf Sonderkündigung im Falle einer Preiserhöhung niedergelegt.

Stromio argumentiert damit das die Preiserhöhung keine Preiserhöhung ist und fordert ab 2014 von mir ein höheres Entgeld als vertraglich vereinbart, ergo eine Preiserhöhung. Bisher habe ich als Antwort des Supports nur Standardfloskeln erhalten und fühle mich als Verbraucher und Stromio-Kunde um mein Recht betrogen unf hoffe auf eine einvernehmliche Lösung meines Anliegens.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Anerkennung der Sonderkündigung zum 01.01.2014


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.12.2013 | 14:55
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir hoffen Ihr Anliegen mit unserer E-Mail vom 17.12.2013 geklärt zu haben. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


11.12.2013 | 22:20
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Dann hoffen Sie und zahlen Sie mal weiter!

Vielen Dank sagt

Ömer Varol!

13.12.2013 | 08:34
von André Ernst | Regelverstoß melden
Profile-Bild von André Ernst Hallo André,

das läuft leider bei vielen Anbietern so. Ich kenne jetzt die AGBs von STROMIO nicht, aber einige Stromanbieter / Lieferanten schließen ein Sonderkündigungsrecht bei staatlichen Preiserhöhungen (wie der EEG-Umlage) aus.

Anbei mal ein Link zu dem Thema:

www.stromtip.de/rubrik2/20368/Steigende-EEG-Umlage-und-Sonderkuendigungsrecht.html

Viel Erfolg! 8-)


18.12.2013 | 16:27
von Andre Neitzel | Regelverstoß melden
Genau das ist hier der Punkt, in den 2012 mit mir gültigen AGBs existiert keine Einschränkung die mein Sonderkündigungsrecht ausser Kraft setzten. Preiserhöhung -> Recht auf Sonderkündigung.

Stromio hat sich damit gewunden, das es keine Preiserhöhung ist, aber bei 34Cent/khH hört mein Verständnis für etwahige Umlagen die durchgereicht werden auf. Es ist Sache des Anbieters wie er seinen Arbeitspreis kalkuliert. Ich kenne Anbieter die die EEG-Umlage 2014 nicht 1:1 durchreichen sondern es anderweitig puffern und weit güntiger sind. Wie die Preiskalkulation erfolgt ist hier nicht Gegenstand der Diskussion, sondern lediglich das man den mit mir vertraglich geregelten Preis erhöht und mir das Recht auf Sonderkündigung verwehrt.

Im übrigen hat sich Stromio nach involvieren der Schiedstelle für Energie in Berlin nun gemeldet und einer Beendigung des Vertrages zugestimmt.

18.12.2013 | 16:28
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


21.12.2013 | 22:07
von Andre Neitzel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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