Stromio GmbH (Düsseldorf)
Verschleierung Preisanpassung zum 01.01.2014 und 01.04.2014
Guten Tag,
ich habe eine "Preisinformation" zu meinen Stromvertrag erhalten. Dort wird zunächst, vollkommen korrekt, die Zusammensetzung des EEG erläutert und die Erhöhung zum 01.01.2014 vorgerechnet. Soweit verständlich und nachvollziehbar. Die Preise werden ordentlich in Ct. /kWh angegeben. Einen Absatz weiter wird es frech:
Es wird beschrieben, dass zum Jahresbeginn 2014 zusätzlich die staatlich regulierten Strom-Netznutzungsentgelte von zahlreichen Netzbetreibern angehoben werden.
Das mag stimmen. Ob man selber betroffen ist, ist mit "zahlreich" nicht eindeutig definiert. Die Kosten müssen zumindest "teilweise" an die Kunden weitergegeben werden. Für die Erhöhung der EEG-Umlage kann Stromio wirlich nichts. Aber den Preis anschließend selber nocheinmal um 3,95351 Ct. /kWh (13,9%) anzuheben und das auf einen Teil der gestiegenen Netzentgelte zu schieben, ist an Frechheit kaum zu überbieten. Um den Preis kleiner wirken zu lassen, wird der Preis jetzt auch noch in €/kWh angegeben.
An Stromio. Um welchen Beitrag ist das Netzentgelt bitte gestiegen? Richtig, nicht um 3,95351 Ct. /kWh oder mehr, was durch "teilweise" suggeriert wird. Warum habe ich als Kunde plötzlich ein Sonderkündigungsrecht, wenn doch das Netzentgelt (staatliche Abgabe) steigt?
Aber die Frechheit geht noch weiter:
"Die guten Nachrichten: Ihr Abschlagsbetrag verbleibt zu Ihrem Vorteil bis zur nächsten Verbrauchsabrechnung unverändert. "
Was daran ein Vorteil ist, wenn ich die Zahlung beibehalte und am Jahresende eine saftige Nachzahlungsforderung erhalte bleibt wohl ein Geheimnis von Stromio.
In meinen Fall würde sich die Nachforderung auf
2500kWh* (28,49-23,6) Ct. /kWh=122,25€ belaufen. Davon entfallen 98,84€ auf die zweite Erhöhung, die nicht auf staatliche Abgaben zurückzuführen ist.
Die Konsequenzen sind klar und von Stromio vorgeschlagen. Wichtig, Kündigungsfrist beachten!
30.12.2013 | 17:15
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir eine Bestell- oder Vertragskontonummer, da unter dem angegebenen Namen kein Vertragskonto ersichtlich ist. Teilen Sie uns diese bitte mit Angabe der ReclaBox ID-71590 unter der E-Mail Adresse reklamationstromio.de mit.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Immerhin weist Stromio dich auf dein Kündigungsrecht hin und wird die Kündigung dann vermutlich auch akzeptieren, sofern sie fristgerecht und als Brief eingeht.
Sie haben das falsch verstanden. Den Vertrag habe ich mittlerweile fristgemäß gekündigt, da für mich die Preiserhöhung nicht nachvollziehbar ist. Es handelte sich bei mir um 2 Erhöhungen. Die für die EEG-Umlage trat am 01.01.2014 in Kraft. Die Zweite sollte am 01.04.2014 in Kraft treten. Wenn es so gewünscht ist, werde ich halt weiter die Nomade spielen und zum nächsten gehen. Als Bestandskunde ist man eh fast immer der Depp.