Durch QSC gelöste Beschwerde. | 335 Views | 31.12.2013 | 20:33 Uhr
geschrieben von Christian Holz

QSC AG (Köln)

Doppelte Gebührenzählung nach Auszug

Bestell-/Kundennummer: 2707840810 (Telekom)/ 108300034933 (Vorgang Ventelo)

Da ich kurzfristig dienstlich in Südamerika eingesetzt wurde, konnte ich meinen Vertrag bei der Dt. Telekom Ende Juli 2013 nicht mehr fristgerecht kündigen.

SCHLAGWORTE

Ich überwies an die Dt. Telekom dreimal Grundgebühr in der Überzeugung, dass damit alle Forderungen abgegolten seien. Außerdem sandte ich der Dt. Telekom eine Abmeldebescheinigung und bat darum,

meinen Anschluss für den Nachmieter freizuschalten.

Im November 2013 forderte die Dt. Telekom plötzlich zusätzlich Gebühren, die nach meinem Auszug am 30.07.2013 entstanden sein sollen. Außerdem wurde auf weitere Forderungen des Drittanbieters Ventelo hingewiesen.

Auf eine Vorstandsbeschwerde antwortete die Telekom nicht, hat aber ihre Forderungen bist jetzt nicht weiter erhoben. Stattdessen kam jetzt ein Mahnverfahren des Drittanbieters Ventelo über € 258,56 für den selben Zeitraum, in dem ich nicht mehr in der Wohnung lebe.

Hier werden offensichtlich Gebühren doppelt erhoben, obwohl man es besser wissen müsste! Mein Nachmieter teilte mit mit, dass sein Anschluss über meinendrübergeschaltetworden sei!

Seit 30.07.2013 habe ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr! Da ich in einem südamerikanischen Land lebe, kann ich mich nur per Mailverkehr gegen diese Forderungen wehren! Die Post arbeitet hier leider nicht effektiv.

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Meine Forderung an QSC AG: Einstellung des Mahnverfahrens der Ventelo / Collection-Group über € 258,56


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Kommentare und Trackbacks (1)


02.01.2014 | 15:16
von Christian Holz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Über den Abrechnungszeitraum von Ventelo
habe ich mich geirrt. Ich rechnete nicht damt, dass die erst drei Monate abrechnen.
CHolz




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