Stromio GmbH (Düsseldorf)
Unrechtmäßige Weitergabe der EEG-Umlageerhöhung 2014
Bestell-/Kundennummer: 000122362096
Ich habe Ihrer schriftlichen Lieferbestätigung vom 12.12.2013 widersprochen, weil Sie mir ab dem 01.01.2014 eine erhöhte EEG-Umlage in Rechnung stellen.
Als ich den Vertrag mit Ihnen am Nachmittag des 15.10.2013 abschloß, hatten beide Vertragsparteien aufgrund öffentlicher Bekanntgabe bereits Kenntnis davon, welche EEG-Umlage-Erhöhungen für 2014 festgelegt worden war.
Gemäß der meinem Vertrag zugrundeliegenden AGB bestimmt § 7 Abs. 3 letzter Satz: "Ferner ist der Lieferant nicht zur Weiterbelastung der Mehrkosten berechtigt, wenn bereits bei Abschluß des Vertrages zwischen dem Lieferanten und dem Kunden bekannt war, in welcher Höhe derartige Mehrkosten nach Vertragsschluß anfallen werden."
Sie sind demnach nicht berechtigt, die EEG-Umlage jetzt noch nachträglich in Rechnung zu stellen.
Bitte bestätigen Sie mir nach Ihrer bisherigen Weigerung nunmehr umgehend, dass Sie auf die Weitergabe der o. g. EEG-Mehrkosten verzichten. Andernfalls werde ich die gerichtliche Auseinandersetzung suchen.
08.01.2014 | 14:37
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Ich bestehe simpel und einfach auf Erfüllung des Vertrages, so wie er abgeschlossen worden ist, nämlich ohne Berechtigung Stromios, die bei Vertragsschluss bereits bekannte EEG-Umlageerhöhung an mich weiterzugeben. Aus diesem Grunde habe ich auch ein "Angebot" Stromios, mich als unbequemen Kunden "kulanzhalber" aus dem Vertrag zu entlassen, abgelehnt.
Nach dem Hinweis von ReclaBoxler-7492981 bzgl. eventuell nicht weitergegebener Kostensenkungen könnte sich ggf. auch noch eine Weiterung ergeben. Wenn Stromio Streit haben will, werden sie ihn bekommen.
Antwort an Stromio: Ich habe inzwischen eine auf Energierecht spezialisierte Kanzlei mit der Klageerhebung beauftragt. Selbst wenn Sie jetzt noch einen Verzicht auf die Weitergabe der EEG-Umlageerhöhung erklären sollte, werden Sie nun auch mindestens meine Anwaltskosten zu tragen haben.
Ich kann allen Betroffenen nur raten, sich mit aller Kraft und ggf. einem Prozess gegen die unrechtmäßige Weitergabe von EEG-Umlageerhöhungen zur Wehr zu setzen!