1531 Views | 06.01.2014 | 10:12 Uhr
geschrieben von Stephan Biedermann

APCOA Autoparking GmbH (Stuttgart)

Parkgebühren Abzocke per Inkasso

Das Jahr 2014 fängt gut an: Gleich am 02.01.2014 habe ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen erhalten. Was ist passiert?

SCHLAGWORTE


Am 27.10.2010 (also nunmehr vor 3 Jahren) soll ich am Flughafen Stuttgart Parkgebühren i. H.v. 3€ nicht beglichen haben.

Leider habe ich bisher noch nicht meine Unterlagen aus dieser Zeit finden können. Jedoch sind nun aus diesen vermeintlichen 3 Euro gleich insgesamt 170,78€ geworden (Inkassokosten, Mahngebühren, Verzugszinsen, Rechtsanwalts- und Mahnbescheidauslagen).

Natürlich war und bin ich gewillt, bei einem möglichen Selbstverschulden die Kosten der Parkgebühren nachträglich zu bezahlen (inkl. angefallener Bankgebühren), aber was hier APCOA vollbringt, ist an Dreistigkeit nur schwer zu überbieten.

Ich habe nie von APCOA ein Schreiben erhalten, dass evtl angefallene Gebühren nicht eingezogen werden konnten, noch das ich etwas nachzahlen müsse.

Die APCOA hat die Forderung laut Mahnbescheid am 22.12.2013 an coeo Inkasspo GmbH & Co.KG aus Dormagen abgetreten und diese haben über eine Rechtsanwältin Mumm einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen.

Keine Zahlungserinnerung, kein normaler MAhnlauf, sondern gleich mit dem Kopf durch die Wand. Bravo APCOA, ich werde ab sofort sämtliche Parkhäuser Ihres Unternehmen meiden und auch in sozialen Netzwerken vor solcher perfiden Art und Weise warnen und hinweisen!

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Meine Forderung an APCOA Autoparking GmbH: Rücknahme des Inkasso, Auslgeich meinerseits der offenen Forderung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


06.01.2014 | 19:49
von ReclaBoxler-8585863 | Regelverstoß melden
Ich würde, falls ich mir keiner Versäumnis bewusst wäre, dem Mahnbescheid unverzüglich widersprechen und es auf eine Klage ankommen lassen.

13.01.2014 | 10:22
von Stephan Biedermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.01.2014 | 10:57
von Stephan Biedermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.02.2014 | 11:29
von Stephan Biedermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion seitens APCOA. das zeigt an welcher Stelle ein Kunde bei dieser Firma steht.


20.04.2014 | 16:13
von Gueld Nerd | Regelverstoß melden
Hallo Herr Biedermann,

wie hat sich die Geschichte entwickelt?

Beste Grüße
Daniel



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