Von SV SparkassenVersicherung beantwortete Beschwerde. | 8300 Views | 07.01.2014 | 14:03 Uhr
geschrieben von Christian Wening

SV SparkassenVersicherung Holding AG (Stuttgart)

Gebäudeversicherung bei der SV Sparkassenversicherung: schlecht

Gebäudeversicherung Wasserschaden bei SV - nur partielle und zögerliche Abwicklung, nicht empfehlenswert.

Die Erfahrungen, die wir mit dieser 'Versicherung' machen mussten und leider immer noch machen, können nur als schlecht bezeichnet werden.

SCHLAGWORTE

Anfang August ereignete sich in unserer Wohnung ein Wasserschaden: Die halbe Wohnung stand unter Wasser.

WIDERWILLIG: Die Trocknung der Wohnung begann aber erst nach ca. drei Wochen und dauerte fast drei Wochen an. Natürlich fanden die Arbeiten nach unserem Urlaub statt, anstatt wie erwünscht und sinnvoll, während unserer Abwesenheit. In der Zeit war die Wohnung komplett unbewohnbar (laute Maschinen, über 30°C, etc.). Auf den Kosten für unsere Unterbringung und die notwendig gewordenen Fahrten sollen wir selbst sitzen bleiben. Ein unabhängiger Sachverständiger war nie da.
Bei einem vergleichbaren Fall in unserer Firma begann die Trocknung am Folgetag! Aber dort ist auch nicht die Sparkassenversicherung zuständig.

DREIST: Nach meiner ersten Beschwerde hatte der Versicherungsvertreter plötzlich spontan Zeit und schlich sich, trotz schriftlicher Absage, mit einem Handwerker in die Wohnung und machte unaufgefordert Fotos unserer privaten Räume. Herumliegende Wäsche meiner Frau und meiner drei kleinen Mädchen, private Dokumente, etc. waren für den Vertreter der Sparkassenversicherung kein Hindernis, Fotos zu schiessen.
Um die Arbeiten durchführen zu können, mussten unsere Möbel ausgeräumt werden und waren VIER Monate weg!
Ich weiß nicht, wie sich das die Vertreter der Sparkassenversicherung vorstellen, aber ohne Möbel mit drei kleinen Kindern vier Monate aus Kisten und Kartons zu leben ist eine immense Einschränkung.
Zu allem Überfluss erklärt die 'Versicherung', dass meine Möbel 'kulanterweise' abtransportiert wurden; der Rücktransport und die Lagerkosten seien mein Problem. Achso, die Kosten für den Abtransport wurden trotz anderweitiger Aussagen zuvor, nur anteilig übernommen - auf dem Rest der eigenmächtig gekürzten Rechnung sollen wir auch sitzen bleiben. Fadenscheinige Begründung: "es wären Dinge transportiert worden, die nicht abgesprochen gewesen wären". Kleiner Hinweis: wir waren zur Zeit des Abtransports im Urlaub, für alles andere gibt es Zeugen.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.


MANGELHAFT: Die Arbeiten wurden nach dem Minimalprinzip durchgeführt: Einiges musste nachgearbeitet werden, anderes blieb ganz liegen. Die von der Sparkassenversicherung beauftragten Handwerker werden (nach eigenen Angaben) wohl pauschal bezahlt; vielleicht liegt es daran, dass nur sehr mäßige Qualität geliefert wird.

Auf Anrufe wurde nicht immer reagiert; Schreiben bestehen zum Großteil aus Textbausteinen. Von einer Entschuldigung für die unmöglich lange Bearbeitungsdauer und die schlampig durchgeführten Arbeiten, das Eindringen in unsere Privatsphäre oder gar einer Entschädigung für die Einschränkungen und die Unkosten ist keine Rede.
Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich diese Versicherung absolut nicht empfehlen. Wer so krampfartig versucht, seine Ausgleichsleistungen zu minimieren, muss Gründe dafür haben. Jedenfalls ist es mir trotz mehrerer Versuche nicht gelungen, jemanden zu sprechen, der über die Kompetenz verfügte, den Fall vernünftig und zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu regeln.

Da fällt mir der Slogan der Sparkassenversicherung auf:

"Was auch passiert: Sie haben ja uns! " - ich frage mich nur, "wozu? "

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an SV SparkassenVersicherung Holding AG: Fachgerechte Arbeiten, Entschuldigung, Entschädigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.01.2014 | 15:54
Firmen-Antwort von: SV SparkassenVersicherung Holding AG
Abteilung: Unternehmenskommunikations

Sehr geehrter Herr Wening,

schade, dass Sie zur Zeit unzufrieden mit uns sind.

Wir haben Ihren Fall nochmal geprüft und schicken Ihnen in den nächsten Tagen per Post unsere Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre SV SparkassenVersicherung.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


13.01.2014 | 17:03
von Christian Wening noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.01.2014 | 17:38
von Christian Wening noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.02.2014 | 16:16
von Christian Wening noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre wortreiche Stellungnahme. Hätten Sie dabei etwas mehr Energie auf eine Lösung der Probleme gelegt, könnten wir jetzt schon einen Schritt weiter sein.
Leider haben Sie Ihre Zeit massgeblich darauf ver (sch) wendet, Unzulänglichkeiten Ihrer Mitarbeiter zu schönen oder zu vertuschen.

So behaupten Sie, in Ihren Unterlagen wäre kein Hinweis darauf zu finden, dass die Arbeiten sinnvollerweise während unserer Abwesenheit abzuschließen wären:
Wie hat sich Ihr Vertreter denn erklärt, dass er mit meiner Schwester anstatt mit mir in der Wohnung war? Oder hat er sich die Frage überhaupt nicht gestellt?
Davon abgesehen wurde er mehrfach von meiner Schwester darauf hingewiesen, dass eine rasche Durchführung dem Erfolg der Aktion zuträglich wäre. Darüber kann gerne Zeugnis abgelegt werden.

Weiterhin zitieren Sie aus Ihren allgemeinen Bedingung - dies ist sowohl sinnlos (da diese mir nicht bekannt sind - wie Sie sich sicherlich entsinnen besteht zwischen uns kein Vertragsverhältnis) als auch inhaltlich verfehlt: Um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können, mussten Möbel nebst deren Inhalt aus der Wohnung geschafft werden; aus Platzgründen hätte ein verbleib der Kartons ein Aufstellen der Trocknungsgeräte verhindert. Die Arbeiten hätten also nicht stattfinden können; das hat vor Zeugen auch Ihr Auftragnehmer bestätigt.
Die Umdeutung dieses Sachverhalts soll wohl bewirken, in den Ausschluß des zitierten Paragraphen zu gelangen und die von Ihrem Vertreter freigegebenen Transporte nicht vollumfänglich übernehmen zu müssen.
Wie solches Verhalten zu bewerten ist, mögen die Leser beurteilen - ich freue mich auf Kommentare.

Ihr Vertreter hat sich den Zugang zu unserer Wohnung erschlichen, indem er (der Termin war zwar avisiert aber nicht bestätigt; es wurde explizit darauf verwiesen, dass noch eine Bestätigung oder eine Absage erfolgt) im Windschatten eines (durchaus erwünschten) Handwerkers die Wohnung betrat ohne sich gesondert vorzustellen oder gar um die Erlaubnis zu bitten. Meine Frau hat ihn in dem guten Glauben eingelassen, er wäre ein etwaiger Gehilfe des Handwerkers. Ihr Vertreter hat sich eingangs auch keine erkennbare Mühe gegeben, diesen falschen Eindruck zu korrigieren. Auch diese Taktik möchte ich hier nicht weiter kommentieren.

Zu den unaufgeforderten Fotos in unseren privaten Räumlichkeiten äußern Sie sich nicht? Spiegelt das das Selbstverständnis der Sparkassenversicherung zum Thema Datenschutz wider?

Wie ich Ihrem Auftragnehmer bereits schriftlich mitgeteilt habe, bestehen weiterhin mindestens zehn Mängel an den ausgeführten Arbeiten. Einige davon eklatant. Sollten Sie Interesse daran haben, stelle ich Ihnen die Liste gerne zur Verfügung.

Der Transportfirma, die ihre Arbeit vollständig erfüllt hat, kürzen Sie die zurecht gestellte Rechnung um ~30% - haben Sie die mangelhaften Arbeiten Ihres Auftragnehmers denn eigentlich voll bezahlt oder haben Sie dort auch Abstriche gemacht? Wie häufig arbeiten Sie eigentlich mit dieser Firma in Karlsruhe und bundesweit?

Sollten Sie nicht gewillt sein die von Ihren Mitarbeitern/Vertretern/Beauftragten begangenen Fehler zu korrigieren, werden wir uns an die nächste Instanz wenden.


12.02.2014 | 18:48
von Markus Richter | Regelverstoß melden
Danke für den aufschlussreichen Bericht. Gut zu wissen.

04.03.2014 | 18:48
von Christian Wening noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!