9836 Views | 02.02.2014 | 19:30 Uhr
geschrieben von Chrisi
Habe bei immobilienscout24 eine Immobilie gesucht und eine von Daten Infoservice inserierte Immobilie hat mein Interesse geweckt. Leider habe ich daraufhin den Versteigerungskatalog bestellt. Wollte ihn einmalig haben.
Ein paar Tage nach Erhalt des ersten Katalogs habe ich das Abo wieder gekündigt. Doch leider gab es keine Reaktion! Regelmäßig wird das Geld von meinem Konto abgebucht.
Auch jetzt nach drei Monaten keine Reaktion. telefonisch kommt man nicht durch. Jetzt reicht es mir!
Meine Forderung an Daten Info Service Eibl Gmbh:
Kündigung und Rückerstattung des Geldes
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Hast Du zwischenzeitlich das Geld zurück? Ist ja nun schon eine Weile her.
Alternativ vielleicht mal eine kostenlose Datenbank versuchen?
www.zwangsversteigerungskalender.com
oder
www.zvg-portal.de
Der Anbieter veröffentlicht auf seiner Webseite falsche Informationen über die Beschaffenheit seines Produktes.
Beispielsweise behauptet er, die Zahl der Versteigerungen sei in den letzten Jahren angestiegen. Das ist falsch. Tatsächlich ist die Zahl der Versteigerungen gesunken.
Darüber gibt es etliche Presseartikel. Es lohnt sich, Folgendes bei Google zu suchen: "Zahl der Zwangsversteigerungen rückläufig". Für diese Suche findet man unzählige Ergebnisse. Beispielsweise diesen Bericht aus dem Focus:
www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/zwangsversteigerungen-von-immobilien-stark-ruecklaeufig_id_3593909.html
Es gibt aber noch viele weitere Informationen dazu.
Es gibt auch weitere falsche Aussagen auf der Seite, beispielsweise zur Anzahl der Termine, die pro Monat in seinem Kalender sind.
Für den Fall, dass er aufgrund dieses Beitrags seine Seite ändert und die unwahren Behauptungen entfernen sollte: Hier könnt Ihr einen Screenshot von dem Angebot finden:
www.zwangsversteigerungskalender.com
Ich selber hatte auf dieser Seite einiges über Eibel gelesen und mir gedacht ich schreibe hier mal einen Beitrag, um anderen Geschädigten zu helfen.
Es macht auch nichts, wenn er die unwahren Behauptungen entfernen sollte, solange Ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch auf die falschen Infos hereingefallen seid.
Man kann zunächst Nacherfüllung verlangen §§ 437,439 BGB. Der Anbieter kann den Mangel aber nicht durch Nacherfüllung abstellen, da hier eine Unmöglichkeit vorliegt. Es gibt einfach weniger Termine, als er behauptet. Daher bleibt dann der Rücktritt vom Vertrag wegen Mangel §§ 437 Satz 1 Nr. 2, 440, 323, 326 BGB.
Die fehlerhafte Beschreibung allein ist schon Grund genug, vom Vertrag zurückzutreten. Da Eibel aber dafür bekannt ist, den Kunden, die auf seine falschen Werbeaussagen hereingefallen sind, bei Zahlungsverweigerung direkt mit Inkasso zu drohen, könnte man hier zusätzlich mal über eine Strafanzeige nachdenken. Beispielsweise wegen Kreditgefährdung. Ein Inkassovermerk würde die Schufa verschlechtern. Da ich selber nur kurz das Heftchen bestellt hatte, weiß ich nicht, ob der das tatsächlich auch durchzieht, oder ob damit nur gedroht wird.
Zusätzlich würde es auch Sinn machen über ein Wettbewerbsverfahren nachzudenken.
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/
Weitere Informationen zum Thema irreführende Werbung gibt es bei der IHK:
www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/irrefuehrendewerbung/
Ich mache hier keine Rechtsberatung. Das sind nur meine Gedanken zu dem Thema.
Bitte teilt die Infos, weil es viele Geschädigte gibt.