IKK classic (Dresden)
Bonusprämienauszahlung 2013 verweigert
ich bin seit ca. 20 Jahren treues Mitglied, das zuverlässig seine Beiträge bezahlt und so gut wie keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
Wie jedes Jahr, habe ich auch 2013 gesund gelebt, Sport getrieben und jegliche Vorsorgeuntersuchungen besucht, um diese in mein Bonusheft eintragen zu lassen.
Dieses wurde bereits gegen Jahresende 2013 zur Auszahlung an die Zentrale der IKK classic versendet.
Am 23.01.2014 habe ich mich dazu entschlossen, meine Mitgliedschaft bei der IKK classic mit einer Kündigung zu beenden, d. h. ich bin unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist bis einschließlich 31.03.2014 vollwertiges Mitglied.
Am 31.01.2014 wurde mir das eingereichte Bonusheft zurückgeschickt und die Auszahlung verweigert. Begründung: "Da zum Zeitpunkt der Auszahlung der Bonusprämie eine ungekündigte Mitgliedschaft bzw. laufende Versicherung bei der IKK classic bestehen muss, können wir Ihnen ke inen Bonus erstatten."
Ich befinde mich aber derzeit in einer laufenden Versicherung, die zum 31.03.2014 endet.Zudem war ich im gesamten Jahr 2013 ungekündigtes und vollwertiges Mitglied mit allen Rechten und Pflichten und bleibe es, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist.
Nach meiner Auffassung gilt man erst nach Ablauf der Kündigungsfrist als gekündigt. Arbeitsrechtlich ist man schließlich erst nach Ablauf einer entsprechenden Frist "gekündigt" und nicht schon ab Ausspruch der Kündigung. Sonst bräuchte ich nach einer Kündigung schließlich gar nicht mehr als Arbeitnehmer zur Arbeit erscheinen. Ich habe die Präventionen und sportliche Aktivitäten bereits im Jahr 2013 erbracht und abgeschlossen. Und nun soll mir diese erbrachte Leistung und Auszahlung in Höhe von 140,-- € rückwirkend verweigert werden?
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Auf mehrmalige Nachfrage bei der IKK classic wurde ich immer darauf hingewiesen, dass dies nun mal die Teilnahmebestimmungen sind, ich damit zugestimmt habe und nichts dagegen unternommen werden kann.
Auch wenn dies in den Teilnahmebedingungen steht, heißt das noch lange nicht, dass dies gerecht ist. Vielmehr wurde mir dazu geraten, die Kündigung so schnell es geht zurückzuziehen. Falls dies Ihre Art ist, Rückholversuche zu realisieren, erachte ich es als armselig und enttäuschend. Dies ist in meinen Augen kein adäquates Geschäftsgebaren. Zudem wurde mir mit der Rücksendung des Bonushefts vorgeschlagen, das ausgefüllte IKK-classic-Bonusheft ggf. bei meiner neuen Krankenkasse einzureichen. Weshalb soll eine Krankenkasse eine Bonusprämie für ein Bonusheft einer anderen Krankenkasse an eine Person auszahlen, die im gesamten Leistungszeitraum 2013 gar kein Mitglied dieser Kasse war?
Scheinbar ist sich die IKK classic nicht darüber im Klaren, dass die Auszahlungsverweigerung meiner Bonusprämie in Höhe von 140,-- € in keinem Verhältnis zum eigentlichen Verlust durch weitere Mitgliedschaftskündigungen innerhalb meines empörten Freundes- und Familienkreises steht. Die IKK classic scheint wohl unter den insgesamt 132 Krankenkassen in Deutschland die einzige zu sein, die solche Teilnahmebedingungen in Ihrem Bonusprogramm aufführt. Ich wünsche der IKK classic und all Ihren Mitarbeitern trotz allem alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Hoffentlich wird auch die IKK classic eines Tages begreifen, dass die Mitglieder und die damit verbundene Kundenzufriedenheit das höchste Gut und grundsätzliche Voraussetzung für das weitere Fortbestehen eines Unternehmens ist. Denn ohne Mitglieder wird es wohl auch keine IKK classic mehr geben.
Ja, ich kündigte meine Mitgliedschaft bei der IKK classic.
Doch meine Versicherung dort läuft zwangsweise bis zum 31.03.2015
... weil die IKK mich gar nicht früher entlässt, nachdem Sie ihren neuen Beitragssatz längstmöglich, nämlich bis Mitte Dezember 2014 zurückhielt.
... und jetzt darf jeder das Kürzel "bzw. " im Text zur "Voraussetzung für die Auszahlung" beliebig interpretieren.
Hat jemand schon was gestartet?