Durch IKK classic gelöste Beschwerde. | 8423 Views | 13.02.2014 | 20:39 Uhr
geschrieben von Thomas Rudolf

IKK classic (Dresden)

Bonusprämienauszahlung 2013 verweigert

ich bin seit ca. 20 Jahren treues Mitglied, das zuverlässig seine Beiträge bezahlt und so gut wie keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

SCHLAGWORTE

Wie jedes Jahr, habe ich auch 2013 gesund gelebt, Sport getrieben und jegliche Vorsorgeuntersuchungen besucht, um diese in mein Bonusheft eintragen zu lassen.
Dieses wurde bereits gegen Jahresende 2013 zur Auszahlung an die Zentrale der IKK classic versendet.
Am 23.01.2014 habe ich mich dazu entschlossen, meine Mitgliedschaft bei der IKK classic mit einer Kündigung zu beenden, d. h. ich bin unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist bis einschließlich 31.03.2014 vollwertiges Mitglied.

Am 31.01.2014 wurde mir das eingereichte Bonusheft zurückgeschickt und die Auszahlung verweigert. Begründung: "Da zum Zeitpunkt der Auszahlung der Bonusprämie eine ungekündigte Mitgliedschaft bzw. laufende Versicherung bei der IKK classic bestehen muss, können wir Ihnen ke inen Bonus erstatten."

Ich befinde mich aber derzeit in einer laufenden Versicherung, die zum 31.03.2014 endet.Zudem war ich im gesamten Jahr 2013 ungekündigtes und vollwertiges Mitglied mit allen Rechten und Pflichten und bleibe es, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Nach meiner Auffassung gilt man erst nach Ablauf der Kündigungsfrist als gekündigt. Arbeitsrechtlich ist man schließlich erst nach Ablauf einer entsprechenden Frist "gekündigt" und nicht schon ab Ausspruch der Kündigung. Sonst bräuchte ich nach einer Kündigung schließlich gar nicht mehr als Arbeitnehmer zur Arbeit erscheinen. Ich habe die Präventionen und sportliche Aktivitäten bereits im Jahr 2013 erbracht und abgeschlossen. Und nun soll mir diese erbrachte Leistung und Auszahlung in Höhe von 140,-- € rückwirkend verweigert werden?

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Auf mehrmalige Nachfrage bei der IKK classic wurde ich immer darauf hingewiesen, dass dies nun mal die Teilnahmebestimmungen sind, ich damit zugestimmt habe und nichts dagegen unternommen werden kann.

Auch wenn dies in den Teilnahmebedingungen steht, heißt das noch lange nicht, dass dies gerecht ist. Vielmehr wurde mir dazu geraten, die Kündigung so schnell es geht zurückzuziehen. Falls dies Ihre Art ist, Rückholversuche zu realisieren, erachte ich es als armselig und enttäuschend. Dies ist in meinen Augen kein adäquates Geschäftsgebaren. Zudem wurde mir mit der Rücksendung des Bonushefts vorgeschlagen, das ausgefüllte IKK-classic-Bonusheft ggf. bei meiner neuen Krankenkasse einzureichen. Weshalb soll eine Krankenkasse eine Bonusprämie für ein Bonusheft einer anderen Krankenkasse an eine Person auszahlen, die im gesamten Leistungszeitraum 2013 gar kein Mitglied dieser Kasse war?

Scheinbar ist sich die IKK classic nicht darüber im Klaren, dass die Auszahlungsverweigerung meiner Bonusprämie in Höhe von 140,-- € in keinem Verhältnis zum eigentlichen Verlust durch weitere Mitgliedschaftskündigungen innerhalb meines empörten Freundes- und Familienkreises steht. Die IKK classic scheint wohl unter den insgesamt 132 Krankenkassen in Deutschland die einzige zu sein, die solche Teilnahmebedingungen in Ihrem Bonusprogramm aufführt. Ich wünsche der IKK classic und all Ihren Mitarbeitern trotz allem alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Hoffentlich wird auch die IKK classic eines Tages begreifen, dass die Mitglieder und die damit verbundene Kundenzufriedenheit das höchste Gut und grundsätzliche Voraussetzung für das weitere Fortbestehen eines Unternehmens ist. Denn ohne Mitglieder wird es wohl auch keine IKK classic mehr geben.
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Meine Forderung an IKK classic: Auszahlung der Bonusprämie in Höhe von 140,-- €


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Kommentare und Trackbacks (6)


02.03.2015 | 00:08
von Clara Fall | Regelverstoß melden
Mir geht es augenblicklich ebenso. Die IKK classic schrieb mir, dass sie mir den Bonus aus demselben Grund nicht auszahlt. Um die Boni zu erlangen, hatte ich mich sehr bemüht und viel Zeit investiert. Folglich fühle ich mich um die in Aussicht gestellte Belohnung betrogen und bin stinksauer.

10.03.2015 | 11:06
von Tom Bene | Regelverstoß melden
Ich kann mich dieser Beschwerde nur anschließen. Mein Bonusheft wurde für das Jahr 2014 Anfang Januar 2015 eingereicht und der Eingang und die Berabeitung von der IKK bestätigt. Gekündigt habe ich dann Ende Januar zum 31.03.2015. Daraufhin kam das Schreiben, dass eine Bonuszahlung aufgrund der Kündigung nicht erfolgen kann (Aussage IKK: ungekündigtes Mitgliedsverhlätniss liegt nicht vor). Auch der Hinweis, dass die zukünftige KK den Bonus von 2014 übernehmen sollte, ist wirklich nicht ernst zunehmen, da dies noch unlogischer erschein als die Verweigerung der IKK zur Auszahlung. Die zukünftige KK hat natürlich abgelehnt dieses zu übernehmen, und das ganze mit einem Lächeln bedacht sowie Unverständniss gegenüber der IKK geäußert. Eine Email, sowie diverse Telfonate haben bis jetzt auch keine Klärung gebracht. Nur soweit, dass die Auszahlung sich auf die Zukunft bezieht und mein gesundheitliches Verhalten 2014 (Bonusheft) dann zu Einsparungen der IKK führen, die dann ausgeschüttet werden könnten. Dies sei hier nicht der Fall, da ich ja die IKK verlassen werde. Im Großen und Ganzen wird sich hier gekonnt herausgewunden, woraufhin für mich und mein Umfeld die IKK zukünftig nicht mehr in Anfrage kommen wird. Ich war über 10 Jahre Mitglied und so sollte man nicht mit scheidenen und potentiellen zukünftigen Kunden (Wiederkehrer) umgehen. Sehr kurz gedacht von der IKK. Fazit: Erst nach der erfolgten Bonuszahlung kündigen. Ich werde wohl noch eine Auskunft/Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einholen/vornehmen. Gruß TB

10.03.2015 | 13:58
von Clara Fall | Regelverstoß melden
An den Schlaumeier, der lesen für vorteilhaft hält:

Ja, ich kündigte meine Mitgliedschaft bei der IKK classic.
Doch meine Versicherung dort läuft zwangsweise bis zum 31.03.2015
... weil die IKK mich gar nicht früher entlässt, nachdem Sie ihren neuen Beitragssatz längstmöglich, nämlich bis Mitte Dezember 2014 zurückhielt.

... und jetzt darf jeder das Kürzel "bzw. " im Text zur "Voraussetzung für die Auszahlung" beliebig interpretieren.

25.03.2015 | 19:38
von Simone Mänz-Radzey | Regelverstoß melden
Auch ich kann mich diesen Erfahrungen mit der IKK classic nur anschließen. Mein Bonus für 2014 wurde ebenfalls aufgrund der gekündigten Mitgliedschaft zum 28.02.2015 (der Verweis auf bzw. laufende Versicherung zählte nicht) nicht ausgezahlt. Weiterempfehlungen für diese Kasse gibt es meinerseits nicht. Die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte werde ich sicher veranlassen. Nach 10 Jahren Mitgliedschaft finde ich das einfach nur erbärmlich.

18.06.2015 | 14:43
von David Lewa | Regelverstoß melden
Hallo, ich bin auch betroffen und war bei der AOK Rheinland Hamburg versichert und habe zum 30.3.2015 gekündigt. Ich werde einen Wiederruf einlegen und bei Ablehnung meine Rechtschutz um einen Anwalt bitten. Ich finde diese Klausel in der Satzung nicht okay. Wir waren das Jahr 2014 Versichert, haben das Bonusheft eingereicht bzw. alle Bedingungen erfüllt bzw. Beitrage gezahlt. Wie kommen die darauf nach dem Abgeschlossenen Jahr die Auszahlung zu verweigern?

Hat jemand schon was gestartet?

22.10.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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