1350 Views | 25.05.2009 | 11:39 Uhr
geschrieben von Günther Rupp

Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorf)

Verbot der Grundrechte Art. 5 GG

Das Ordnungsamt Düsseldorf und ich als Legastheniker. Sie möchten Bilder in der Fußgängerzone verkaufen? O.K. Sie brauchen einen Gewerbeschein und dann bekommen die Sondernutzungsgenehmigung, um Absicht und Tätigkeit auf unseren Straßen können zu dürfen.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 7398 thumb
2 Bilder

Ich beantragte 1968 einen Gewerbeschein und bekam tatsächlich ohne jede Schwierigkeit die Verkaufserlaubnis, meine Bilder auf der Straße zu verkaufen. 1979 ist Schluss mit lustig. Das Ordnungsamt sagt: "Es gibt jetzt keine Sondernutzungsgenehmigung mehr, um Bilder auf der Straße verkaufen zu dürfen." Als ambulanter Straßenkünstler stelle ich fest - es gibt auch keine mehr in Köln, nicht in Hamburg Oldenburg oder sonst einer Kommune der BRD.

Was ist passiert? Wieso sind Straßenkünstler aus dem Wohlwollen der Kommunen rausgefallen? Die ambulanten Händler, die auch Bilder verkaufen, alle haben noch ihre Genehmigung bekommen auf der Straße Waren und Diensleistungen anzubieten. Nur die Straßenkünstler bekommen in den Kommunen der BRD gesamt keine mehr.

Das finde ich nicht nur ungerecht, auch als Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Die einen dürfen, die anderen nicht? Also beschwere ich mich (über das Armenrecht) gegen Ungerechtigkeit. Ich erwähne "Armenrecht", damit man versteht, dass ein Anwalt, der auf Armenrecht tätig wird, nur das minimal Notwendige macht einen vor Gericht zu vertreten. Bei einem negativen Ausgang des Verfahrens auch bei erkennbarer Richterwillkür unternimmt nichts mehr weiter. Ich doch nicht, der Richter ist der Buhmann! Also muss ich mir aus Richtermund gefallen lassen, dass das Verkaufen von Kunst nichts mit den Grundrecht der Kunstfreiheitsgarantie zu tun hat.

Der nächst höhere Kontrollrichter macht es sich noch einfacher und erklärt, dass einem Behördensagen auch der Kunst nicht erlaubt werden kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen. Die Aktenzeichen solcher und ähnlicher Richtersprüche stelle ich einer Recherche gerne zu Verfügung. Von kommunaler Selbstbestimmung, Verwaltungsordnung und der Unlust von Richter der Verwaltung ins Zeug reden. Habe ich keine Ahnung. Solchen Unsinn muss ich erst erfahren, um zu begreifen. Also muss ich mit immer neuem Einzelverfahren durch die Instanzen boxen, um Richter zu finden, die dem Gesetz folgen und nicht der Selbstbestimmung einer Kommune.

SCHLAGWORTE

Das OVG. für NRW stellt dann auch fest, dass bilderverkaufende Straßenkünstler wegen der Kunstfreiheitsgarantie keine kommunale Erlaubnis brauchen, Kunst in Fußgängerzonen zu verbreiten. Oder für das Verbreiten von Kunst einen straßenrechtlichen Gewerbeschein benötigen.

Obwohl mit dem Wort "Verbreiten" deutlich wird, Verkaufen gemeint ist, eine Revision wird meiner Sache nicht eingeräumt. Das Bundesverwaltungsgericht ist weiter der Ansicht, dass die Belange der Straßenkunst ohne jede Bedeutung für eine Grundrechtsicherung sei.

1981 wird auch noch vom Verfassungsgericht Karlsruhe meine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Aus der nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Begründung wird mir erst später klar, dass mein Anwalt auf Armenrecht, die falsche Form der Beschwerde gewählt hatte. Das Verfassungsgericht schlichtet keine Amositäten zwischen der Exekutive und den Bürger, sondern prüft nur, ob das Gesetz mit der Verfassungsordnung in Ordnung ist. In dem Fall war es voll in Ordnung, dass eine Straßennutzung, die über den Allgemeingebrauch hinausgeht, von den Behörden ordnungswidrig gemacht werden darf. Darauf braucht hier aber nicht weiter eingegangen werden.

Der Beschwerdeführer wollte lediglich festgestellt wissen, dass er für die Absicht und Tätigkeit in einer Fußgängerzone Kunst zu verbreiten keiner straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis bedürfe. Damit sind die Vordergerichte bereits und im Ergebnis zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen. Die Verfassungsrechtsprechung die Kunstfreiheit in dem -Mephisto-Urteil- aufgezeigt hat. Karlsruhe 1981.

Mein Gott, Du Legastheniker, Du kannst doch eine abgewiesene Verfassungsbeschwerde nicht interpretieren, wie lustig du bist. Für das Ordnungsamt Düsseldorf, das Verkehrsministerium und den Petitionsausschuss gilt die Letztentscheidung. Es auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen. All den Ungereimtheiten bekomme ich wieder mal nicht mit, dass die Verfassungsrechtsprechung 1982 anderen Straßenkünstler voll anerkannt hat, dass Straßenkünstler in einer Fußgängerzone keiner kommunalpolitischen Straßenordnung bedürfen, Kunst zu verbreiten. Siehe, der anochronistische Zug 1982. Aber hatten wir das nicht schon in der (Mephisto-Urteil) 1971.

Ich kann mich wehren, wie ich will. Das Ordnungsamt Düsseldorf gibt mich jeder Kontrollbehörde als querulanter Spinner an. Und verweist einfach halber auf die abgewiesene Verfassungsbeschwerde 1982. Wieder bekomme ich die Macht der Richterwillkür zu spüren, die jede weitere Beschwerde als von der Verfassungsrechtsprechung als erledigt erklären. Dabei wäre die Kuh längst vom Eis. Das Ordnungsamt Düsseldorf erst jetzt 2007 zugibt. Kunst darfst du ohne Behördenerlaubnis in den Fußgängerzonen herstellen und kommunizieren, aber nicht verbreiten. Verbreiten sehen wir weiter als Verkaufen, und Verkaufen darf vom Ordnungsamt verweigert werden.

Ich versteh überhaupt nicht, was du willst, orgelt jetzt der Oberbürgermeister Düsseldorf das Lied von der Erlaubnisverweigerung. Das Ordnungsamt schreibt mir, dass sie sich weigern, eine Erlaubnis zu beantragen. Sie müssen endlich mal einsehen, dass Verkaufen von Kunst nicht mit der angeblichen Kunstfreiheit zu tun hat.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Landeshauptstadt Düsseldorf: Rechtssicherung nach Gesetz


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


28.05.2009 | 10:04
von ReclaBoxler-4411323 | Regelverstoß melden
Es ist schlimmer, dass ich es je beantworten kann.
Wie soll ich eine Beschwerde diskutieren können wollen, wenn jeder Talker sich anonym als Stellvertreter einer Stadtverwaltung ausgeben darf, bzw. die Forenbetreiber dazu bringen kann, Beiträge aus dem Zusammenhang zu reißen.
Siehe hier:
-----------------------------
Herr Rupp,
alias, „neues Leid“, „Besucher“, „Legastheniker“ und auch „hein.schlasser“ (um nur einige Namen aus den zahlreichen Foren zu nennen): Es ist schon erstaunlich, dass ein in Rechtsfragen offensichtlich versierter Mensch wie Sie, der seit Jahrzehnten für die Durchsetzung "seines" Grundrechts kämpft und damit seit Jahren die diversen Foren, auch wenn sie mit dem Thema nichts zu tun haben, vollspamt, alle anderen Rechtsfragen aus den Augen verliert.
Sie schreiben hier von einem Pamphlet, was, wie sie sicher wissen, eine Schmähschrift ist. Jetzt müsste man den Ursprung dessen kennen. Offensichtlich handelt es sich dabei um einen Beitrag, den Sie auf opinio.de gepostet haben, und dessen Inhalt hier nicht bekannt ist. Warum Sie die Antwort als ein Pamphlet bezeichnen, wird deshalb immer Ihr Geheimnis bleiben.
Des weiteren erwähnen Sie den "Anonymus "Spirit of Jan"". Hier mag er ein Anonymus sein, auf opinio.de ist er ein bekannter Autor und seine sämtlichen Beiträge und Kommentare sind ausschließlich zur Veröffentlichung auf opinio.de freigegeben. Jede weitere Verwendung, insbesondere wenn es sich wie hier um einen stark abgeänderten Text handelt, bedürften der ausdrücklichen Zustimmung des Autors.
Sie sollten sich ernsthaft mit dem Thema Urheberrecht auseinandersetzen (Ihr Verstoß diesbezüglich auf reclabox.com wurde bereits mit Löschung „bestraft“).
Die Rechte Dritter sind Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer abstrusen Rechtsvorstellung offensichtlich völlig egal. Ich hoffe, dass die Betreiber von .123recht.net etwas genauer hinschauen und die richtigen Konsequenzen ziehen werden.

PS: Ich vergaß mich vorzustellen: Mein Name ist Gregor Eisenstein
geschäftsführender Gesellschafter von Partneroffice Europe LTD und von Spirit of Jan mit der Wahrung seiner Rechte beauftragt.

----------------------------------------------------------
Eine Recherche im Google ergab, das es keine Partneroffice Europe LTD gibt, bei dessen heschäftsführenden Gesellschafter ein "Spirit of Jan" meine Schmähschrift gegen seine Schmähschrift schutzen lassen könnte.
-----------------------------------------------------------
Damit der Zusammenhang erhalten bleibt, setze ich das gelöschte hier wieder ein. Wie der anonyme Geschäftsführer für Straßenechtangelegenheiten Köin zugeben muss, in stark veränderter Form, nur die Gehässigkeit eines "Spirit of Jan" zur Debatte gestellt.
Den Moteratoren der Reclabox.de. sollte wirklich mal hinsehen, wer hier als Antwort Stadtverwaltung Köln auch real, als Stadtverwaltung Köln mich mundtot machen will.

Günther Rupp
Alias der Legastheniker



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!