1491 Views | 27.02.2014 | 15:01 Uhr
geschrieben von Sascha W.

Deutsche Post AG (Bonn)

Brief trotz korrekter Anschrift nicht zugestellt

Hallo,

SCHLAGWORTE

ich habe vor 2 Wochen einen Brief mit einer Eintrittskarte über die Deutsche Post (normaler Brief) verschickt. Eigentlich rechtzeitig bis zum Ereignistag. Leider kam diese Eintrittskarte bzw. der Brief nie an. Vorige Woche erhielt ich den Brief mit dem Vermerk "Empfänger/In unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück.

Verdutzt habe ich das überprüft und festgestellt, dass die Anschrift vollkommen korrekt ist. Die Schrift ist auch sehr gut leserlich. Selbst der Empfänger, eine Firma mit gut sichtbarem Briefkasten, hat sich sehr verwundert über die Nichtzustellbarkeit gezeig, schließlich würden sie stetig Zustellungen ohne Probleme erhalten.

End vom Lied: Die Veranstaltung ist vorrüber, die Eintrittskarte somit wertlos und ich bleibe auf dem Schaden sitzen. Ein Unding meines erachtens, da ich keinen Fehler begangen habe. Die Eintrittskarte wurde rechtzeitig versendet, so dass eine verspätete Zustellung auch gar nicht Gegenstand der Reklamation ist - die müsste ich mir dann ja selbst zuschreiben, gibt es schließlich Sendearten, die dieses Problem umgehen. Ein Verlust liegt auch nicht vor, dem ich mittels einer sichereren Versendungsform hätte vorbeugen können.

Nein, es liegt schlußendlich eine einfache Nichtzustellung vor, der ich auch mittels eines Einschreibens, Eilversandes oder sonstigen Versandform nicht hätte begegnen können. Wenn der Zusteller angibt, am Zustellort den Empfänger nicht ermitteln zu können, ändert dies ja auch nicht die Sendungsart.

Ich habe bereits einen Beschwerdebrief nach Bonn versendet und das Servicetelefon mit meinem Anliegen vertraut gemacht. Ich werde diesen Sachverhalt nicht auf mir sitzen lassen und verlange uneingeschränkt Schadensersatz.

Wo kommen wir denn hin, wenn ich einen Brief verschicke und trotz richtiger Adressierung mit der Nichtzustellung rechnen und zugleich den Schaden selber tragen muss?

Wenn ich einen Brief versende, kann ich die ordnungsgemäße Zustellung erwarten. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Schadensersatz


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Kommentare und Trackbacks (1)


06.03.2014 | 18:16
von Sascha W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte noch immer auf die Reaktion der Deutschen Post.




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