Durch callmobile gelöste Beschwerde. | 254 Views | 06.03.2014 | 09:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9542093

callmobile GmbH (Hamburg)

Restguthaben bei Kündigung. Auszahlung wird verschleppt

Bestell-/Kundennummer: 164212019T

Die Kündigung meiner Prepaidkarte erfolgte zum 13.12.2013. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Simkarte gesperrt. Das Restguthaben ist trotz zweimaliger Fristsetzung, (zum 16.02.2014 und dann noch einmal zum 27.02.2014) noch nicht überwiesen worden.

SCHLAGWORTE

Diese Email habe ich dazu erhalten:

". vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice.
Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung bezüglich der Guthabenerstattung.
Die Auszahlung Ihres Restguthabens wurde am 12.02.2014 an die Buchhaltung, sodass wir Sie noch um ein wenig Geduld bitten.
Beachten Sie bitte, dass die Auszahlung in Ausnahmefällen bis zu 10 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kundenbetreuung
Mit der Anfragenummer 164212019T"

Dieses Verhalten ist nicht akzeptabel. Der Service ist eine absolute Katastrophe. Da es für die Firma möglich ist, zeitgenau abzubuchen, sollte es auch möglich sein, zeitgenau zu überweisen. Immerhin sind schon 12 Wochen seit der Kündigung vergangen.

Es kann doch nicht sein, dass man erst seinen Anwalt bemühen muss, um zu seinem Recht zu kommen.

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Meine Forderung an callmobile GmbH: Forderung: Unverzügliche Auszahlung meines Restguthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2014 | 08:32
Firmen-Antwort von: callmobile GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo,

mit Bedauern haben wir Ihre Eingabe zur Kenntnis genommen. Aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben haben wir den Vorgang nochmals zum Service gegeben, welcher sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzt.

Mit freundlichen Grüssen

L. Frehe

Ihr callmobile Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.03.2014 | 08:56
von ReclaBoxler-9542093 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mein Guthaben am 17.3.14 dank ReclaBox endlich erhalten.




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