TicketTube (Amstelveen)
Rechtswidriger Ausschluss von Widerrufsrechten
Bestell-/Kundennummer: 68867
"Tickettube" versucht ein Widerrufsrecht beim Verkauf von Eintrittskarten über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuhebeln und durch unzumutbare Lieferfristen so lange zu verunsichern, bis es 7 Tage vor der Veranstaltung für einen juristischen Laien zu spät ist, noch etwas zu unternehmen. Die entsprechende Klausel in den AGBs ist jedoch unwirksam.
Nachstehend ein Entwurf eines Briefes/einer E-mail an Tickkettube, mit dem man versuchen kann, seine Rechte in gleich gelagerten Fällen doch noch durchzusetzen.
"Guten Tag,
Vor xy Wochen/Monaten bestellte und bezahlte ich unter der Referenznummer xyz Karten für ein Konzert am TT.MM. JJJJ in. zum Gesamtpreis von € xxx, xx (einschl. € x, xx Versandkosten). Die Karten sind immer noch nicht eingetroffen, und 52 Seiten lang ist die Beschwerdeliste (blog.jungemitidee.de/wp/warnung-vor-tickettube-de/) und sind die Beschwerdelinks im Internet über Sie, wie Sie mit ihrem Vorbehalt, die Lieferung könne bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung dauern, die Leute belogen und mit Ihrem Ausschluss des Widerrufsrechts die Verbraucher betrügen.
HIERMIT WIDERRUFE ICH MEINE BESTELLUNG
nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge gem. §§ 312 (b) ff. BGB.
Sie täuschen die Menschen, um sie davon abzuhalten, einmal getätigte Bestellungen zu widerrufen, wenn Sie in ihrem § 6.1 Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behaupten, „die Vorschriften über Fernabsatzverträge fänden auf Verträge, die die Lieferung von Veranstaltungstickets zum Gegenstand haben, keine Anwendung. “ Das ist falsch und Abzocke!
Die Ausnahmeregelung des § 312 (b) Abs. 3 Nr. 6 BGB, auf die Sie sich berufen, besagt wörtlich, dass „die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung finden auf Verträge, die die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen. Freizeitgestaltung zum Gegenstand haben, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. “Das heißt, dass sich der Unternehmer in dem Vertrag verpflichten muss, diese Dienstleistungen zu erbringen, er also der Veranstalter der Freizeitgestaltung ist.
Aber genau das sind Sie nicht. Das steht sogar in § 1.3 Ihrer AGBs. Sie erbringen nicht die Dienstleistungen. Sie sind nicht der Veranstalter. Sie verkaufen lediglich Eintrittskarten zu allfälligen Veranstaltungen, und das ist ein ganz gewöhnlicher Kaufvertrag über das Internet, der den Vorschriften über Fernabsatzverträge unterliegt und damit widerrufen werden kann. Sie brauchen mir die Karten nicht mehr zuzuschicken.
ICH FORDERE SIE DAHER AUF, MIR DEN GESAMTBETRAG VON € xxx, xx INNERHALB EINER WOCHE ZU ERSTATTEN, andernfalls werde ich unverzüglich rechtliche Schritte einleiten, einschließlich einer Strafanzeige wegen Betrugs.
Name/ggf. Unterschrift"
12.12.2014 | 12:34
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Hesse,
wir haben Ihre Beschwerde auf ReclaBox erhalten und möchten nun zu dieser Stellung nehmen. Erst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass Ihre Bestelung bereits im März diesen Jahres auf Ihren Wunsch hin storniert wurde. Wir weisen zudem wie von Ihnen beschrieben auf die Möglichkeit von verlängerten Lieferzeiten hin, die AGB sind selbstverständlich überprüft und gelten. Es wird zudem regelmäßig entschieden, dass die Klauseln auch auf den Wiederverkauf Anwendung finden. Es handelt sich daher nicht um Betrug.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr TicketTube Kundenservice