440 Views | 27.05.2009 | 23:24 Uhr
geschrieben von Werner N.

FlexStrom AG (Berlin)

Bankeinzug ohne Erlaubnis und falsche Zählerstände

Nachdem ich nach Ablauf eines Bezugsjahres eine Nachzahlung zu leisten hatte, welche auch berechtigt war, ließ Flexstrom direkt von einem Inkassounternehmen die Summe von meinem Konto abbuchen, ohne dass ich mit der Nachzahlung in Verzug geriet. Und sie taten dies ohne eine Einzugsermächtigung!

SCHLAGWORTE

Zweimal mußte ich mein Geld zurückbuchen, denn die Nachzahlung hatte ich ja bereits geleistet. Erst mit der Androhung eines Anwalts, Anzeige und Kündigung kam eine Entschuldigung seitens Flexstrom.

Nun wieder Theater, diesmal bei meinem Vater: ein abgelesener Zählerstand wurde einfach gegen einen geschätzten Zählerstand ersetzt und so würde natürlich eine Nachzahlung fällig. Bei einem Anruf bei FlexStrom bestätigte mir eine Flexstrom-Mitarbeiterin, meinen, in deren Sytem stehenden, abgelesenen Zählerstand. Warum also bitte wird hier der Zählerstand noch geschätzt?

Haben direkt die Kündigung abgedroht, für den Fall, dass nicht umgehend eine Korrektur erfolgt. Denke aber, wir werden sowieso kündigen, denn mit so einem Unternehmen wollen wir nichts zu tun haben.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Sofortige Korrektur der Rechnung und KWh-Gutschrift für den Ärger und Telefonkosten


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


18.09.2009 | 15:21
von Werner N. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Firma ist inzwischen gekündigt worden. Bei dem Service kein Wunder!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!