Von Condor Flugdienst beantwortete Beschwerde. | 21921 Views | 12.03.2014 | 14:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7429193

Condor Flugdienst GmbH

Condor verweigert die Entschädigung bei Flugverspätung

Condor verweigert die Zahlung der fälligen gesetzlich geregelten Entschädigung bei Flugverspätung.

SCHLAGWORTE

Unser Flug am 10.09.13 zwischen Antalya - Hannover mit der Flugnummer M DE 2073 20:30 - 23:15 hatte sich um mehr als 3 Stunden verspätet. Mit einem Baby haben wir dadurch am Flughafen eine ganz schreckliche Zeit erlebt. Die fällige Entschädigung in Höhe von insgesamt 1200 Euro für drei Personen hatte ich mit einem Schreiben gebeten, auf unser Girokonto zu überweisen.

Das Theater ging dann los. Ich wartete ca. 8 Wochen, es passierte einfach nichts. Dann setzte ich mich mit Condor telefonisch in Verbindung. Condor meinte, dass sie mir ein Antwortschreiben geschickt hätten. Ich hatte aber kein Schreiben bekommen. Nach Adressenabgleich und telefonischen Bitten, gab Condor mit der vergehenden Zeit an, dieses Schreiben dreimal per Post verschickt zu haben. Trotz mehrmaliger Zusagen habe ich von Condor kein Schreiben auf meine Forderung erhalten.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

NACH 16 WOCHEN habe ich Condor noch einmal angerufen und gebeten, das Schreiben an mich per Fax zuzuschicken. Sie sagten erneut zu, dass das Schreiben in 15 Minuten gefaxt wird. Nach 2 Stunden rief ich sie erneut an, da meinten sie diesmal, dass das Faxgerät defekt sei. Anschließend haben sie mir zugesagt, dass sie das Schreiben per Email senden werden. Meine Frage, wann sie das tun werden, ließen sie unbeantwortet. Sie meinten, dass ich mir Zeit lassen soll.

SEIT 16 WOCHEN haben sie es geschaftt, mit Lügen und Ausreden auf eine ganz abscheuliche Art und Weise die Zeit zu vertreiben.

Jetzt schalte ich einen Anwalt ein und werde selbstverständlich die fällige gesetzlich geregelte Entschädigung mit allen angefallenen Verzugszinsen und Anwalts-, Prozess- und Gerichtskosten einklagen.

Weiterhin werde ich diesen Fall in die Presse bringen.

SO UNEHRLICH UND RESPEKTLOS GEHT MAN MIT KUNDEN NICHT UM!

NIE WIEDER CONDOR!

SOLCHE FIRMEN HABEN KEIN RECHT ZU ÜBERLEBEN! SIE WERDEN AUCH NICHT ÜBERLEBEN :-)

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Condor Flugdienst GmbH: 1200,00 Euro mit angefallenen Verzugszinsen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2014 | 16:27
Firmen-Antwort von: Condor Flugdienst GmbH
Abteilung: Kommunikationsabteilung

Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an Condor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Anfragen über nicht autorisierte Online-Portale beantworten können.

Sie können Ihre Anfrage am besten über das Online-Formular unter: www.condor.com/de/hilfe-kontakt/kontakt.jsp an uns richten.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Winter

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (13)


12.03.2014 | 19:39
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Die Antwort von Condor kann ich Ihnen voraussagen:

"Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an Condor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Anfragen über nicht autorisierte Online-Portale beantworten können".

Condor ist offensichtlich nicht in der Lage, auf "nicht autorisierten
Portalen" Stellung zu beziehen, damit die Öffentlichkeit nichts erfährt
über den Ausgang der Beschwerde.

13.03.2014 | 19:58
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
Es ist bekannt, daß Fluggesellschaften sich um die Entschädigung bei Flugverspätung drücken, und das leider auch sehr erfolgreich, weil nur wenige Kunden konsequent nachhaken. Aus Deiner Beschreibung ersehe ich, daß die Gesellschaft Dich hinhält und Du Dich hinhalten läßt.

Eine andere Fluggesellschaft hat das bei mir auch probiert, ich habe mich aber nicht entmutigen lassen.

Ich habe damals dann per E-Mail Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen, der nur solche Fälle macht. Er hat mir den Rat gegeben, zunächst die Fluggesellschaft in Verzug zu setzen, sprich: Die Gesellschaft mit Termin zur Zahlung aufzufordern. Ob Deine bisherige Korrespondenz diese Bedingung erfüllt, weiß ich natürlich nicht, ggf. mußt Du halt nochmal ein Einschreiben hinterherschicken oder (ehrlich!) einen Brief vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Den gesetzten Termin hat die Fluggesellschaft verstreichen lassen, auch das hat Methode.

Danach habe ich den Rechtsanwalt beauftragt, drei Wochen später war das Geld da. Das lief völlig reibungslos, hat mich auch kein Geld gekostet, noch nicht einmal einen Vorschuß. Ich habe den RA darauf angesprochen (den ich übrigens nicht persönlich kennengelernt habe, ging alles per E-Mail), er antwortete mir, er sei in der komfortablen Situation, praktisch nur glasklare Fälle auf dem Tisch zu haben und praktisch immer vom Gegner bezahlt zu werden.

Mein Rat: Nicht groß rummachen, nicht groß hinhalten lassen, keine Emotionen (! *), einfach ohne Wut im Bauch, aber konsequent den Rechtsweg gehen.

(*Also spar Dir die Sprüche mit der Presse (Die sich für Deinen Fall ohnehin nicht interessiert) und solche Sprüche wie "nie mehr C*". Warum? Wenn sie das nächste Mal das günstigste Angebot machen, fliegst Du selbstverständlich wieder mit denen. Du kannst solchen Machenschaften ohnehin nicht enkommen, die ganze Branche agiert so.)

Den Rechtsanwalt, der das damals für mich gemacht hat, kann ich empfehlen, schreibe dannoch hier seinen Namen nicht hinein, weil ich nicht weiß, ob ich das darf. Ggf. schreib mir eine E-Mail deswegen).

17.03.2014 | 10:33
von ReclaBoxler-7429193 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Gesellschaft meldet sich nach wie vor nicht zurück.


17.03.2014 | 11:11
von ReclaBoxler-7429193 | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Weiss,

vielen Dank für Ihr Kommentar und Ihre Lösungsvorschläge.

Leider habe ich nicht geschafft, Ihnen über das System eine Nachricht zu schicken. Daher bitte ich Sie, den Namen des Rechtsanwaltes an die folgende Email zu schicken: rafael.biel spider monkey arcor.de

Andererseits möchte ich zu Ihren Anmerkungen folgendes berichten: Sie meinen, dass man konkret bleiben soll und keine Emotionen zeigen soll. Ich bin mit Ihnen vollkommen einverstanden, man soll natürlich konkret bleiben. Aber als Mensch habe ich Gedanken und ebenso Gefühle. Ich habe kein Problem, meine Gefühle zu zeigen.

Die Verspätung kam zustande, weil die regelmäßige Pflege / Wartung des Flugzeugs vernachlässigt wurde, so dass ein Teil vor unserem Flug notfallmäßig gewechselt werden musste! Das ist hundertprozentiges Verschulden seitens Condor.

Sie können sich gar nicht vorstellen, was ich aufgrund dieser Verspätung von 4 Stunden am Flughafen mit meiner Frau und anderthalbjährigem Kind erlebt habe, wie schrecklich es war, weil die Flugverspätung erst angekündet worden war, nachdem wir am Flughafen angekommen waren. Wir waren darauf nicht vorbereitet, es war da sehr laut und total überfüllt, so dass wir sogar keinen Platz gefunden haben, uns hinzusetzen. Unser Kind konnte in dem Chaos am Flughafen keine Minute schlafen und schrie die ganze Zeit und war total unruhig. Wir waren total müde und kaputt, als wir nach Hause kamen, es war fast 05:00 Uhr. Am nächsten bzw. gleichen Tag mussten wir zur Arbeit, der Tag war sowohl für mich als auch für meine Frau Alptraum, weil wir überhaupt nicht schlafen und uns erholen konnten. Der ganze Flug war für uns mit unserem kleinen Baby ein Horrorfilm, ein wahrer Alptraum.

Soooo, nach alldem, wie wir aufgrund CONDOR leiden mussten und wie Condor uns Schaden zufügte, verweigern die unverschämten abscheulichen Herrschaften (ich möchte hier A. geigen sagen, aber ich will anständig bleiben) noch die uns gesetzlich zustehende Entschädigung. Die machen nicht mal die Mühe, uns eine Antwort bzw. eine Entschuldigung zu schicken. Anstatt dessen belügen sie uns mehrmals und endlos schamlos.

Unter diesen Bedingungen zeige ich selbstverständlich meine Emotionen und in diesem Fall Wut und Hass gegenüber einer abscheulichen Firma namens CONDOR!

Ich unterstreiche nochmal: Ich fliege nie wieder mit Condor, weil Condor durch ihr Verhalten durchgefallen ist und zwar bis zur Ewigkeit. Warum soll ich so eine unverschämte und kundenfeindliche Gesellschaft unterstützen?

Sie meinen, dass man natürlich mit Condor wieder fliegen kann, wenn die ein Angebot haben. Ich habe eine ganz andere Einstellung: Wir werden auch dann nie wieder mit Condor fliegen, wenn die uns lifetime kostenlosen Flug anbieten würden. Denn ich will mit schamlosen, kundenfeindlichen Firmen nichts zu tun haben, NIE! Auch wenn die die einzige Fluggesellschaft auf der ganzen Welt bleiben würden, würden wir ein anderes Transportmittel nehmen, bloß nicht Condor! Bis zur Ewigkeit! Und noch was: Wenn ich die Möglichkeit habe, werde ich bis zur Ewigkeit alles tun, um Condor -selbstverständlich auf legaler Weise- Schaden zuzufügen!

17.03.2014 | 16:21
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
> Leider habe ich nicht geschafft, Ihnen über das
> System eine Nachricht zu schicken.

Foren sind meist nicht besonders praxisgerecht.

Sie fahren in Rechtsdingen (und schließlich vor Gericht) immer besser, wenn Sie Emotionen vor der Tür lassen.

Das ist natürlich verteufelt schwer, wenn die eigene Sache verhandelt wird (an der vielleicht die wirtschaftliche Existenz oder gar die Freiheit hängt). Emotionen in dieser Lage schaden Ihnen selbst und nicht etwa "dieser abscheulichen Firma".

Und wenn der ganze Flug (und die Verspätung ein Alptraum für Sie war), so ist das doch geschehen und läßt sich nicht rückgängig machen, egal, wie schlimm es war. Es geht momentan um die für solche Fälle vorgesehene Entschädigung, um nichts anderes.

Die Luftfahrtbranche (und z. B. die Kommunikationsbranche) steht stark im Preiswettbewerb und ist von ihrem Geschäftsgebaren her mittlerweile latent unseriös. Das muß man wissen, das muß man beachten. Im vorliegenden Fall geht es darum, durch gezieltes Aussitzen einen Erstattungsanspruch von 1200 Euro abzubiegen, das tut die Fluggesellschaft. Das würde aber vermutlich auch jede andere Fluggesellschaft tun, die ganze Branche reagiert so.

Ich wünsche Ihnen, daß Ihnen ein solcher Fall nicht mehr vorkommt. Wenn aber doch, wird der dann von Ihnen gewählte Betreiber genauso reagieren. Dann haben Sie zwei "abscheuliche Firmen", die Sie in Zukunft meiden werden. Irgendwann sind Sie mit allen Unternehmen der Branche durch.

Auch hier sind Sie zu emotional. Sie haben oben die Sachlage geschildert und ich habe Ihnen meinen Rat dazu gegeben.
Jetzt gefällt Ihnen nicht, daß ich Ihre Totalablehnung der betroffenen Fluggesellschaft nicht teile, deswegen versuchen Sie mich umzustimmen. Mal abgesehen davon, daß Ihnen das nicht gelingen wird, bringt Sie Ihre Mühe, die Sie in Ihre Antwort ans Forum (und mich) stecken, in Ihrer Sache keinen Schritt weiter.

Bitte berichten Sie dann, wie die Sache ausgegangen ist. :-)

Viel Glück!

Ach ja, werter 3547973: Viele Foren verbieten die direkte Kontaktaufnahme der Foristen untereinander; damit hat man dann keine Möglichkeit, eine vertrauliche Information zu übermitteln. Wie anders als durch die Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse will man das lösen? Sie muß für Paranoiker ja nicht gleich den bürgerlichen Namen enthalten. Ich verwende seit Jahrzehnten die gleiche E-Mail-Adresse. Das Spamaufkommen hält sich in engen Grenzen.

17.03.2014 | 17:13
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
> Achim Weiß, haben Sie noch nicht bemerkt, daß ein
> Kommentator durchaus einen Beschwerdeführer anschreiben kann?

Doch, doch, keine Sorge.

> Diesen Weg hätten Sie wählen können.

Woher wollen Sie wissen, ob ich diesen Weg gegangen bin oder nicht?

Aber ich glaube, wir sollten uns eher auf das Anliegen des Beschwerdeführers konzentrieren, statt uns über Details der Forensoftware in die Wolle zu kriegen.

21.03.2014 | 04:02
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Dass den Passagieren im Falle der Nichtbeförderung, der Annulierung oder der sogen. 'großen Verspätung' ihre Fluggastrechte verwehrt werden, kommt leider häufig vor. Aus diesem Grund habe ich einen Blog über dieses Thema geschrieben: www.fluggastrecht.blogspot.de Dieser Blog enthält auch einen Beitrag über 'Condor': www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/09/fluggastrechte-mussen-eingeklagt-werden.html Übrigens: Im vorliegenden Sachverhalt reiste auch ein Kleinkind bzw. Baby mit. Wenn für das Baby bezahlt wurde, gilt: 'Auch Klein­kinder sind Flug­gäste. Fliegen Eltern mit einem 16 Monate alten Kind von Stutt­gart nach Mallorca und kommt das Flugzeug mit mehr als drei Stunden Verspätung an, steht allen drei Personen eine Ausgleichs­zahlung in Höhe von 250 Euro zu (Land­gericht Stutt­gart, Az. 13 S 95/12). Üblicher­weise bekommen Babys in diesem Alter zwar keinen eigenen Sitz­platz. Das spielt für die Entschädigung nach Ansicht der Richter aber keine Rolle. In dem Fall hatten die Eltern für das Ticket ihres Kindes einen ermäßigten Preis gezahlt. ' Quelle: Stiftung Warentest. Und ein Urteil des AG Düsseldorf v. 30. 06. 2011, Az. 40 C 1745/11, besagt: Auch Kindern steht die Ausgleichsleistung in voller Höhe zu: Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht auch für Kinder (hier: 1 Jahr alt). Auch diese sind Fluggast im Sinne der Verordnung. Fluggast ist jeder, der als Flugzeuginsasse nicht zum fliegenden Personal oder zum Flugpersonal zählt. Auf die Reservierung eines Sitzplatzes kommt es insoweit nicht an.

24.03.2014 | 11:22
von ReclaBoxler-7429193 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem ist noch nicht gelöst.


07.04.2014 | 11:34
von ReclaBoxler-7429193 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Entschädigung wird von Condor weiterhin abgelehnt. Der Fall wurde an den Anwalt und die Presse weitergegeben.


28.04.2014 | 11:58
von ReclaBoxler-7429193 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.04.2014 | 12:22
von Achim Weiss | Regelverstoß melden
Daß die Presse nichts aus einer solchen Meldung macht, war klar. Was sollte daraus auch kommen? Ich hätte mir das von Anfang an geschenkt -- oder haben Sie das etwa nur so dahergeschrieben?

Daß ein Anwalt in einem so klaren Fall in 3 Wochen nichts zuwege bringt, wundert mich jetzt. Oder haben Sie das vielleicht auch nur so dahergeschrieben und haben den Anwalt noch überhaupt nicht mandatiert?

21.04.2016 | 18:28
von Anders Langaard | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Achim Weiss,
Ein älterer Thread, ich hoffe die Nachricht erreicht sie.
Könnten Sie mir den Kontakt ihres Anwalts bitte zukommen lassen? Auch ich hatte ein gravierendes Problem mit Condor.
Meine Mail ist: bulk spider monkey primeclub.org
Vielen Dank!

07.06.2016 | 01:16
von ReclaBoxler-4550137 | Regelverstoß melden
Die Fluggesellschaften haben 2 Monate Zeit, um auf Ihre Beanstandung zu reagieren. Tun sie das nicht oder nicht in Ihrem Sinne, haben Sie die Möglichkeit, Ihre berechtigten Interessen (Ausgleichszahlungen) bei der SÖP (Schlichtungsstelle für den Personenverkehr) geltend zu machen.
Dort sitzen Volljuristen, die bei berechtigten Ansprüchen die Fluggesellschaften auffordern zu zahlen, was die dann auch meistens machen.
Das ganze Verfahren ist kostenfrei. Näheres auf der Website der SÖP ergooglen.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!