Von Poco Service beantwortete Beschwerde. | 671 Views | 24.03.2014 | 18:03 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4532393

Poco Service AG (Heilbronn)

Dampfbügeleisen

Meine Mutter hatte einen Dampfbügeleisen geschenkt bekommen, da es nicht richtig die Seiden-Klamotten bügelt selbst bei Seide oder niedrigste stufe, wollten wir das Produkt wieder zurück geben.An der Information empfangte uns eine nette Verkäuferin die uns zum angestellen für E-Geräte weiterleitete.

Ich finde es eine bodenlose Unverschämtheit das er meinte, das wir keine Ware ohne Grund herbringen können es muss etwas defekt sein und noch zusätzlich total frech meinte, das wir es aus dem Grund weshalb wir es mitgebracht haben, es wieder mitnehmen sollen. Ich dachte Kunde sei König habe ich mich wahrscheinlich geirrt.

Meine Wohnung besteht zum teil vom poco was auch das letzte mal war das ich dort war. Der Verkäufer hat es gestestet, es soll alles in Ordnung sein mit dem Kabel und Wasserbehälter u. s.w was auch keiner behauptet hat das es defekt ist. Einfach nur das letzte.

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Meine Forderung an Poco Service AG: Geld zurück


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.04.2014 | 09:45
Firmen-Antwort von: Poco Service AG
Abteilung: Onlinemarketing

Lieber Kunde,

es tut uns Leid, dass es zu Problemen mit dem Dampfbügeleisen gekommen ist. Aus technischen Gründen können wir hier nur einmalig auf Ihre Reklamation antworten. Teilen Sie uns deswegen bitte Ihre Kaufvertragsnummer und Ihre Kontaktdaten mit, damit wir Sie erreichen können. Wenden Sie sich dabei bitte an unseren zentralen Kundendienst: 0800 / 76 26 366 oder unter folgenden Link: https://www.poco.de/kontakt/

Mit freundlichen Grüßen

Ihr POCO-Team!

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.03.2014 | 07:12
von Flash Erase | Regelverstoß melden
Wenn man im Geschäft etwas als Geschenk kauft, sollte man mit dem Verkäufer eine Rückgabemöglichkeit vereinbaren. Tut man das nicht, ist der Verkäufer nicht verpflichtet ein funktionsfähiges Gerät zurückzunehmen. Der Verkäufer hat also völlig richtig gehandelt. Ein generelles Rückgaberecht wie beim Onlinehandel gibt es im Ladengeschäft nicht. Diese Beschwerde ist also unberechtigt.



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