1599 Views | 23.03.2014 | 18:56 Uhr
geschrieben von Gerhard

Rechtsanwälte Jobsky, Mühlinghaus und Heinz (Gummersbach)

Unberechtigte Forderungen für T-Online Vertrag.

Bestell-/Kundennummer: SU-NR. 723106.09.0.0 und SU-NR. 616652.09.0.0

Sehr geehrter Herr P.,

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es sind zwar inzwischen ein paar Jahre ins Land gezogen, trotzdem sind immer noch ein paar Fragen in Sachen T-Online/Telekom unbeantwortet geblieben. Die bisher weder von Ihnen, noch von Ihren Kollegen RAe Seiler & Kollegen aus Heidelberg beantwortet wurden.

Das einfachste wäre ja gewesen, wenn wir das während der Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Waldbröl hätten klären können. Nur waren Sie als Neuling da ja etwas überfordert. Die Klageschrift hatten Sie leider nur teilweise gelesen. Eigentlich nur die erste Seite. Und Unterlagen wie den Vertrag, den umfangreichen Schriftverkehr mit T-Online, bzw. Ihren Kollegen RAe Seiler & Kollegen, Aussagen der Mitarbeiter von der Hotline oder auch vom Zahlungsverkehr hatten Sie erst gar nicht mit. Geschweige denn gelesen.

Deshalb stelle ich Ihnen noch einmal auf diesen Weg meine noch immer offenen Fragen. Und damit Ihnen die Antworten nicht zu schwer werden, stelle ich Ihnen erst einmal nur eine einfache Frage:

Warum soll ich für die ersten zwei Monate des Vertrages mit T-Online Grundgebühren in Höhe von 29,95€ pro Monat bezahlen, obwohl mit T-Online vertraglich vereinbart wurde, das in den ersten zwei Monaten keine Grundgebühr für mich anfällt.

Die restlichen Fragen, die leider nicht ganz so einfach sind wie obige Frage, werde ich dann, nach Beantwortung obiger Frage, hier auf dieser Seite, nachreichen.

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Meine Forderung an Rechtsanwälte Jobsky, Mühlinghaus und Heinz: Beantwortung der immer noch offenen Fragen.


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Kommentare und Trackbacks (10)


30.03.2014 | 23:51
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst, da leider Rechtsanwalt Timo Pickhardt noch keine Zeit gefunden hat, hier oder direkt, auf meine Frage zu Antworten.


14.04.2014 | 19:53
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst, da anscheinend meine Frage doch erheblich schwerer ist, als ich dachte. Lassen wir also Herrn Rechtsanwalt Timo Pickhardt noch etwas Zeit darüber nach zu denken. Eventuell legt Ihm ja der Osterhase die Antwort ins Nest.


11.05.2014 | 18:18
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst, da der junge Rechtsanwalt wohl mit meiner, nur anscheinend einfachen, Frage, total überfordert ist. Also müssen wir wohl oder übel noch etwas auf die Antwort warten, bis Ihm eventuell ein erfahrenerer Kollege die richtige Antwort vor sagt.


15.06.2014 | 23:39
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Da Ihm anscheinend noch kein Kollege geholfen hat, gibt es immer noch keine Antwort auf meine offene Frage.


17.08.2014 | 18:20
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Immer noch keine Antwort auf meine Frage, vom Rechtsanwalt Timo Pickhardt. Vermutlich fährt er lieber in den Sommerurlaub, als sich darum zu kümmern. Schließlich gibt es ja für die Beantwortung meiner Frage, kein extra Entgelt.


05.01.2015 | 22:23
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Immer noch keine Antwort auf meine Frage vom Rechtsanwalt Timo Pickhardt. Anscheinend ist meine vermeintlich einfache Frage, doch für einen einfachen Rechtsanwalt so schwer, das man Sie innerhalb eines ¾ Jahres nicht beantworten kann.

Dann wollen wir mal sehen, ob er es in 2015 schafft. Ist ja noch viel Zeit, das Jahr 2015 hat ja erst gerade mal begonnen. Und vielleicht hat er ja dieses Jahr das Glück einen Entsprechenden Weiterbildungskurs zu besuchen.


20.02.2015 | 21:08
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Wie nicht anders erwartet, immer noch keine Antwort von Herrn Rechtsanwalt Timo Pickhardt.

Und anscheinend sind auch seine Chefs, Rechtsanwalt H. Ulrich Jobsky, Rechtsanwalt Bernd Mühlinghaus und Rechtsanwalt Uwe Heinz, von der Rechtsanwaltkanzlei Rechtsanwälte Jobsky, Mühlinghaus und Heinz ( www.rechtsanwaelte-jmh.de), bezüglich dieser einfachen Frage, keine Fachkompetente Hilfe.


18.03.2015 | 22:08
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

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Verlorener Kommentar vom 20.02.2015 21:24:

Wobei dies nicht verwunderlich ist, denn sein Chef, Rechtsanwalt Bernd Mühlinghaus, nimmt es bei seinen Schreiben ans Gericht auch nicht so genau. Es ist zwar nur ein simpler Tippfehler im Datum, und hatte hier auch keine schweren Konsequenzen, denn Rechtsanwalt Timo Pickhardt war trotzdem Pünktlich am Gericht. Aber anscheinend auch nur knapp, denn außer der Klageschrift hatte er alle weiteren wichtigen Unterlagen in der Eile nicht dabei. So konnte er bei Gericht keine meiner wichtigen Fragen mangels Unterlagen beantworten.


20.03.2015 | 20:30
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

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Verlorener Kommentar vom 07.03.2015 22:55:

Vorgeschichte:

Zitat Klageschrift vom 01.10.2007: „Von diesem Gesamtbetrag werden € 134.71 geltend gemacht, denn auf die Gesamtforderung wurden nach Zustellung des Mahnbescheides € 15,00 bezahlt.

Im gerichtlichen Mahnverfahren waren aufgrund eines Übertragungsfehlers zunächst € 149,34 statt € 149,71 geltend gemacht worden. Insofern wird zunächst -gedanklich- eine Klageerweiterung um 37 €-Cent vorgenommen. Nach Berücksichtigung der Teilzahlung war die Klage somit nicht in Höhe der vollen € 15,00 für erledigt zu erklären, sondern nur in Höhe von € 14,63. “

Das man mal einen Fehler macht, das kann ja passieren.

Das man dann aber diesen Fehler versucht, durch einen neuen Fehler, zu korrigieren, das ist sehr Fatal. Und darf auf keinen Fall passieren. Insbesondere, da ja die angeblich von mir bezahlten 15,00 Euro nicht von mir Stammen, sondern vermutlich durch einen Buchungsfehler des Rechtsanwaltes, statt auf dem Rechtmäßigen Mandantenkonto, nur irrtümlich auf meinem Mandantenkonto, verbucht wurde.

Und das allerschlimmste dabei, dieser Buchungsfehler ist leider kein Einzelfall, sondern kommt, alleine auf meinen Mandantenkonto, öfter als einmal vor. Und wenn es da schon öfter passiert, wie oft passiert es in dieser Rechtsanwaltskanzlei wohl noch bei anderen Mandantenkonten. Sicher sehr, sehr oft.

Zum Glück habe ich selbst nichts an die Rechtsanwaltskanzlei Ludwig Seiler & Kollegen überwiesen, denn ansonsten hätte ich vermutlich nicht nur Fehlbuchungen zu meinen Gunsten, sondern erheblich mehr, zu meinen Ungunsten.


23.03.2015 | 18:34
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

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Verlorener Kommentar vom 07.03.2015 22:57:

Selbstverständlich habe ich dann auch, in der Gerichtsverhandlung vom 2.11.2007 am Amtsgericht Waldbröl, darauf hingewiesen, dass mir Irrtümlich 15,00 Euro Gutgeschrieben wurden, die nicht von mir stammen. Und somit auch nicht mein Eigentum ist.
Zusätzlich hatte ich darum gebeten, dass diese 15,00 Euro dem Rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden, damit dieser keine Probleme bekommt und jetzt eventuell seine Schulden doppelt bezahlen muss.
Statt zu sagen, danke für Ihren Hinweis, ich werde dafür sorgen das der Rechtmäßige Besitzer sein Geld zurück bekommt, erwiderte Rechtsanwalt Timo Pickhardt mir Gegenüber, das ich doch über die 15,00 Glücklich sein sollte und einfach behalten sollte.
Und das schlimmste, auch Richter Reinhard Heuser war diese Ansicht und Empfahl mir das Geld einfach, als Glückliche Fügung, zu behalten.
Obwohl beide als Rechtsgelehrte dies besser wissen müssen. Denn nach dem Gesetz sind Fundsachen, aber auch Fundgelder, was diese 15,00 Euro ja sind, denn Sie fehlen ja jemanden, an den Verlierer zurück zu geben. Und wenn dies nicht möglich ist, weil man dessen Namen und Adresse nicht kennt, der Behörde zu melden. Was ich ja, mit obiger Aussage in der Gerichtsverhandlung, und zusätzlich auch noch im Schriftverkehr mit dem Gericht, und damit auch mit dem Rechtsanwalt, gemacht habe. Und da das Amtsgericht meines Erachtens eindeutig auch eine Behörde ist, war es nun die Aufgabe von Herrn Richter Reinhard Heuser, sich darum zu kümmern. Zum Beispiel, indem er Herrn Rechtsanwalt Timo Pickhardt entsprechend aufgefordert hätte, die Entsprechenden Buchungen im Mandatskonto zu prüfen und nachträglich schnellstmöglich den Buchungsfehler zu korrigieren. Leider hat er dies aber unterlassen. Genau wie Rechtsanwalt Timo Pickhardt. Somit haben sich beide, meines Erachtens, eindeutig der Fundunterschlagung Strafbar gemacht.




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