Durch callmobile endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 198 Views | 21.03.2014 | 08:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6530593

callmobile GmbH (Hamburg)

Restguthabenauszahlung, Schönrechnerei seitens Callmobile

Ich hatte Callmobile eine Anfrage wegen der Restguthabenauszahlung angeschrieben und folgende Antwort bekommen:

SCHLAGWORTE

"Die Auszahlung des Restguthabens ist kostenfrei! Das Guthaben wird nach Kündigung Ihres Anschlusses und Erstellung einer Schlussabrechnung auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung ausgezahlt. Beachten Sie bitte, dass ausschließlich das aufgeladene Guthaben (kein Start- oder Bonusguthaben) erstattet wird. Gern erläutern wir Ihnen dies an einem Beispiel. Wenn Sie Ihr Startguthaben komplett abtelefoniert haben, dann greift die automatische Aufladung und läd dann die Karte mit 15,- Euro auf. Jetzt telefonieren Sie nicht mehr und wünschen jetzt die Vertragsbeendung und haben ja noch 15,- Euro auf der Karte drauf. Dann bekommen Sie nur 5,- Euro zurück, weil vor Auszahlung das Startguthaben in Höhe von 10,- Euro abgezogen werden."

Schön und gut, dass keine Gebühren verlangt werden. Aber mit welchem Recht wird das Startguthaben, was vorher verbraucht wurde, wieder vom aufgeladenen Guthaben abgezogen? Ich verlange mit diesem Schreiben (noch) keine Erstattung, sondern eine öffentliche Stellungnahme von Callmobile.

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Meine Forderung an callmobile GmbH: Stellungnahme


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Kommentare und Trackbacks (3)


28.03.2014 | 09:49
von ReclaBoxler-6530593 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.04.2014 | 13:23
von ReclaBoxler-6530593 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.04.2014 | 12:48
von ReclaBoxler-6530593 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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