557 Views | 24.03.2014 | 13:34 Uhr
geschrieben von J. Haeder

Unitymedia BW GmbH

Telefon v. Schlaganfallpatientin ohne Ankündigung gesperrt

Bestell-/Kundennummer: 655583802

20.03.2014

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mutter ist 78 Jahre alt und Kundin bei Unitymedia. Vor zweieinhalb Jahren erlitt diese einen Schlag-und Herzanfall und ist seitdem schwerbehindert und pflegbedürftig.

In ihrer Wohnung befindet sich eine telefonische Notfallbox der Johanniter Unfall Hilfe in Bad Oeynhausen, diese ist an einen Notfallknopf über ihre Telefonanlage gekoppelt.

Durch einen Mitarbeiter der Johanniter bekam ich als Sohn heute nachmittag einen Anruf, dass die Notfallbox nicht aktiviert ist, weil der Telefonasnchluss nicht funktioniert. Die Notfallbox ist an eine kostenlose Rufnummer direkt an die Notarztzentrale gekoppelt.

Bei Ausfall kann eine Notfallpatientin den Notruf nicht absetzen.

Ein Anruf bei der Service Hotline ergab keine zufriedenstellende Lösung, es wurde angeraten, sich schriftlich an die Unitymedia zu wenden.

Der Anschluss wurde ohne Mahnung und ohne Vorankündigung stillgelegt für ausgehende Gespräche, da eine offene Rechnung bestehen würde.

Zum Sachverhalt:

Vor wenigen Tagen erhielt meine Mutter eine Rechnung über einen Zahlbetrag in Höhe von sage und schreibe 1230,41 Euro.

Wenige Tage später eine weitere Rechnung über einen Betrag in Höhe von 578, 26 Euro.

Beide Beträge wurden nicht erklärt, sondern lediglich als Zahlungsdatum am 21.03.2014 gefordert.

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Telefonisch soll es sich lt. Unitymedia um Kabelgebühren aus dem Jahr 2011 handeln, aber es kam nie eine Rechnung darüber.

Meine Mutter hat jeden Monat per Dauerauftrag ihre Gebühren bezahlt, daher ist völlig unklar, um was für Beträge es sich hier handelt.

Entsprechende Erklärungen in schriftlicher Form sind von Unitymedia trotz mehrfacher telefonischer Anfragen bei der Hotline nicht erfolgt.

Es ist ein Unding, aus heiterem Himmel eine derart hohe Rechnung zu verschicken, ohne diese auch nur halbwegs zu erläutern.

Das Abschalten des Anschlusses einer Notfallpatientin, die sich nicht wehren kann verstösst meines Erachtens gegen geltendes Recht und vor allem das dieses geschieht -ohne Vorankündigung!

Augrund der Abschaltung sind wir als Familienangehörige gehalten uns nun rund um die Uhr in der Wohnung aufzuhalten, damit wir im Notfall reagieren zu können, da der Notfallknopf nicht mehr aktiviert ist wegen Unitymedia.

Ich bitte um sofortige Intervention bei Unitymedia und sofortige Freischaltung des Anschlusses.

Ferner wird um nachvollziehbare Erklärungen der beiden vorgenannten Rechnungen gebeten.

Es besteht hier keinerlei Zahlungsunwilligkeit jedoch ohne nachvollziehbare Rechnungen würde wohl niemand einfach Beträge überweisen.

E I L T!

MfG

Im Auftrag

J. H.

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Kommentare und Trackbacks (3)


24.03.2014 | 17:20
von J. Haeder | Regelverstoß melden
Nach Anfrage bei der Regulierungsbehörde und beim Rechtsanwalt stellen die durcgfeführten Massnahmen von Unitymedia einen, bzw. mehrere Verstösse gegen das TKG da, siehe auch §§ 45 und 108 TKG.

Eine Abschaltung ohne Vorankündigung sowie eine damit verbundene Sperrung einer kostenlosen Notfallrufnummer, die an ein Notrufgerät einer Klinik gekoppelt ist, ist unzulässig.

JH

11.04.2014 | 10:44
von J. Haeder | Regelverstoß melden
Update 11.04.2014

Reclabox teilte per Email mit, dass Unitymedia eines der wenigen Unternehmen ist, die es Reclabox untersagt haben, Beschwerden an Unitymedia weiterzuleiten.

Ich denke, diese Tatsache sagt bereits einiges aus, mag sich jeder selbst seine Gedanken dazu machen.

Unitymedia teilt in einem Schreiben mit, dass der Anschluss aus Kulanzgründen bis zum 15.04.2014 wieder freigeschaltet wurde.
Sollte bis dahin kein Zahlungseingang der Gesamntsumme erfolgen, würde der Anschluss erneut gesperrt.

Auf Anregung des Betreibers der Hausnotrufanlage wurde Unitymedia am 31.03.2014 per Einschreiben die Sonderkündigung ausgesprochen zum 31.05.2014 und um schriftliche Bestätigung gebeten. Diese ist bis heute nicht erfolgt.
Weiter wurde sicherheitshalber ein Abschlag unter Vorbehalt an Unitymedia überwiesen am 30.03.2014 in Höhe von 178 Euro, verbunden mit der Bitte um Einräumung von Ratenzahlung.
Hierauf kam erneut keine Antwort sondern am 03.04.2014 eine erneute Rechnung, wobei die 178 Euro nicht als Einzahlung berücksichtigt waren.

Irgendwie scheint man bei Unitymedia nicht auf Kundenfreundlichkeit und Zufriedenheit bedacht und es scheint egal zu sein, dass man einer schwerkranken Frau keine Ratenzahlung einräumt und keine Kündigungsbestätigung schickt.

Ich denke, dass es das Beste sein wird, diesen Fall an entsprechende Medien weitergibt zur Veröffentlichung.

11.04.2014 | 10:45
von J. Haeder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die per Einschreiben an Unitymedia üdersandte Sonderkündigung wurde noch immer nicht bestätigt und auch die angebotene Ratenzahlung noch ebenso.




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