Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 612 Views | 28.03.2014 | 14:16 Uhr
geschrieben von Maik Kuchenbecker

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Gerichtlicher Vollstreckungsbescheid wegen Identitätsverwechslung

Seit über einem Jahr bekomme ich jetzt Mahnungen für angeblich offene Rechnungen von Versorgungsverträgen, von Wohnungen in denen ich nie gewohnt habe und für die ich auch keinen Vertrag abgeschlossen habe!

SCHLAGWORTE

Ich habe Eon sogar schon nachgewiesen, dass ich nicht die Preson bin, die die Verträge abgeschlossen hat, sondern eine Andere, nahmensgleiche Person mit seiner Lebensgefährtin! Auch diese Lebensgefhätin hat schulden bei Eon für die ich angemahnt werde. Diese Personen sind mir persöhnlich aber völlig unbekannt!

Im Laufe der Zeit habe ich sogar herrausgefunden, das in den Wohnungen in dem die Stromschulden angelaufen sind, tatsächlich eine Person (+Anhang) gewohnt hat, die den selben Namen hat wie ich. Dies habe ich Eon bei einer persöhnlichen Vorsprache bekannt gegeben. Ich habe eon zu diesem Zeitpunkt auch eine Auskunft vom Einwohnermeldeamt übergeben, woraus hervor geht, dass ich nicht die Schuldnerperson bin. Auch habe ich Eon die neue Adresse der eigendlichen Schuldner bekannt gegeben, die ich in eigeninitiative herrausgefunden habe. Daruf hat sich die Mitarbeiterin bei mir endschuldigt und mir mitgeteil, das die Sachlage damit für mich geklärt sei und ich keine weitern Belästigungen befürchten müsse.

Darauf hatte ich tatsächlich ein Jahr lang ruhe und wurde nicht mehr mit unhaltbaren Vorderungen belästigt. Heute am 22.03.2014 kommt dann aber ohne jegliche Vorwarnung ein gerichtlicher Vollstreckungsauftrag zu mir in Haus geflattert! Wieder über die selben Forderungen, mit dem Namen einer Frau im Titel, die ich noch nicht einmal kenne und die mir namensgleiche Person! Was soll das denn jetzt schon wieder. Werde mir jetzt anwaltliche Hilfe nehmen und gegebenenfalls auch noch Schadensersatz einklagen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Aufklährung des Falls


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.03.2014 | 14:25
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Kuchenbecker,

es tut uns sehr leid, wenn Sie Post von uns bekommen, die Sie nicht betrifft. Wir möchten Sie natürlich keineswegs verärgern. Aufgrund der Namensgleichheit bestehen hier anscheinend große Missverständnisse.

Um die Angelegenheit schnellstmöglich aufzuklären, bitten wir Sie um die Angabe der Vertragskontonummer, für die Sie Post erhalten haben. Bitte senden Sie uns eine kurze Email an beschwerde spider monkey eon.de.

Wir werden dann sofort prüfen, warum die Post an Sie gerichtet wurde. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich bei Ihnen!

Mit freundlichen Grüßen

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


28.03.2014 | 15:45
von Simone Warnecke | Regelverstoß melden
Hallo,
die Inanspruchnahme anwaltlicher Vertretung ist nun auch dringend anzuraten. Sobald ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid erteilt wurde, kann jeden Tag der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Ohne Zivilprozess erreicht man dann gar nichts.
MfG

26.04.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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