Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 798 Views | 26.03.2014 | 16:51 Uhr
geschrieben von Jörg Brinkmann

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Inkassobüro wegen Krankenhausaufenthalt

Bestell-/Kundennummer: AZ 32714814

Hier das Schreiben an die Deutsche Bahn:

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1 Bild

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr xy hat vergeblich versucht, Ihnen telefonisch und schriftlich mitzuteilen, dass er Ihre Rechnung nicht pünktlich begleichen konnte, weil er sie durch seinen Krankenhausaufenthalt vom 29.12.2013 bis zum 07.03.2014 (Anlage) erst am 08.03.2014 erhalten und bereits am 11.03. beglichen hat (Anlage). Da sich Herr xy in der Psychiatrie befand, hätte er die Angelegenheit auch nicht bearbeiten können, wenn ihm die Post im Krankenhaus zugestellt worden wäre. Obwohl Sie in der Öffentlichkeit Ihren hervorragenden Kundenservice stets großzügig verbreiten, lassen Sie Ihre Kunden unbeachtet hängen und von einem Inkassobüro (Universum Inkasso) bombardieren (Anlage). Herr xy weiß sich nicht weiter zu helfen und hat mich darum gebeten die Sache in die Hand zu nehmen, was ich auch gerne mache (Anlage); deshalb bitte ich Sie, künftige Korrespondenz über mich abzuwickeln und alle Forderungen ab der Hauptforderung, die ja beglichen wurde, einzustellen. Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Alle Forderungen ab der Hauptforderung, die beglichen wurde, einstellen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


26.03.2014 | 16:58
von Jörg Brinkmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bahn hat Folgendes mitgeteilt:
"Sehr geehrte Frau xy,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. März 2014. Ein Widerspruch gegen die von Universum Inkasso erhobene Gebühr kann nur beim Inkassounternehmen selbst gestellt werden. Da die Forderung für die BahnCard von Herrn xy seinerzeit an ein Inkassounternehmen übergeben wurde, wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an:
Universum Inkasso GmbH
Postfach 610622
60348 Frankfurt am Main

Tel.: 069 4 20 91 05

Fax: 069 42 09 12 99

E-Mail: team-DB spider monkey universum-inkasso.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis. "

ICH HABE GAR KEIN VERSTÄNDNIS!


29.03.2014 | 19:57
von Jörg Brinkmann | Regelverstoß melden
Ja, Inkassobüro wurde inzwischen auch angeschrieben und ja, Krankenhausbescheinigung über den Krankenhausaufenthalt ist auch schon bei der Bahn und beim Inkassobüro.

02.04.2014 | 18:47
von Jörg Brinkmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider wurde bisher noch keine Stellung genommen.


07.05.2014 | 19:45
von Jörg Brinkmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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