Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)
Gepäck verschwunden, Ankunft nach 3 Wochen, Inhalt geklaut
Bestell-/Kundennummer: V1088971
Hallo.
Ich habe im August 2013 einen Flug von Air Berlin nach Spanien gebucht und wieder zurück. Ich bin ende August wieder nach Berlin geflogen, wärend des Rückfluges 2 Flugverspätungen, mit umsteigen und ein ewiges gehetze.
In Berlin angekommen, merkte ich, das mein Gepäck nicht vorhanden ist, also zum Schalter und es als vermisst gemeldet.
nach 7 Tage langer Recherche ist mein Gepäck doch eingetroffen, ich war heilfroh, weil meine Anziehsachen dort drinne waren :). Bei der Abgabe meines Gepäckstückes, meinte der Lieferer Rotzfrech zu mir "Sie können sich glücklich schätzen, dass der Zoll nicht dranne war. " Ich hatte mir nichts weiter gedacht, bis ich den Koffer geöffnet habe.
Sämtliche mitbringsel waren zerstört "die ich davor sehr gut in Polsterfolie eingepackt habe" aufgeschnitten, Hemden kaputt usw, Wertsachen wie meine Sonnenbrille, Parfüm designer Hemden haben natürlich gefehlt.
Ich erstmal Fotos gemacht und da hingefahren, hätte am liebsten jemanden erschossen.
Dort angekommen haben mir die netten Mitarbeiter gesagt, dort gibt es keinen Ansprechpartner und haben mich auf eine Email-Adresse verwiesen.
Alles gemacht was Sie verlangt hatten, mit Auflistung der verlorenen Gegestände ect.
Es kam eine Email mit einem Fluggutschein für 200 € "wer den Sarkasmus findet, darf lachen", wo ich antwortete, dass das ein schlechter Scherz sei.
Nun warte ich von August 2013 bis heute auf meine 824,84 € für die Gegenstände die verloren gegangen sind und bin gewillt meinen Anwalt einzuschalten.
Der Emailkontakt lief wie folgt:
Beschwerde meinerseits,
Entschuldigung.
Beschwerde meinerseits,
Entschuldigung.
Hinhaltungstaktik.
Keine Antwort seit 22.12.2013
Die Fotos von denen ich sprach werde ich hier nicht anhängen, die wird im Zweifelsfall mein Anwalt übertragen, man will sich ja nicht den Spaß vorweg nehmen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Reclabox hat häufig einen mehrtägigen Verzug zwischen Absenden der Beschwerde und deren Veröffentlichung. Zeitgleich geht dann meist die Frage per Mail an den BF raus, ob die Beschwerde gelöst sei. Das kann sie zwar nicht sein, aber wenn der BF auf diese Anfrage mit Klick auf "Nein" reagiert, wird automatisch die hier zu lesende Standardantwort eingetragen.
Also immer erst mal tief durchatmen und dann kommentieren.
Wenn du dem anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit entfernt vom Wege der Weisheit. (Konfuzius)
Ansonsten scheint mir hier Beratung / Mandat eines Fachanwaltes für Reiserecht angebracht.
Beschwerde ist gelöst