PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Hamburg)
Paypal Käuferschutz zu Unrecht
Bestell-/Kundennummer: Ebay 261398209944
Hallo und guten Abend,
Ich habe per eBay am 24.02.2014 Konzertkarten verkauft. Artikel Nummer 261398209944
Am 06.03.2014 habe ich diese per Einschreiben mit Rückschein, wie verlangt versendet. Am 07.02.2014 behauptete der Käufer
das Einschreiben war bis auf das Begleit schreiben leer.
Nun habe ich ich Ihm gesagt, da ich Privat verkaufe, er den Verlust auf dem Postweg selbst zu tragen hat und er hat einfach Paypal eingeschaltet.
Diese haben zu seinen Gunsten entschieden. Nun sind meine Karten und mein Geld weg. Ich weiß nicht, was ich machen soll. Paypal stellt sich quer und meint der Käufer hätte Anzeige erstattet, dass würde keiner machen der was zu verheimlichen hat.
Das mag ja sein, aber Deutsches Recht sagt ganz klar, dass bei Verlust der Käufer zu zahlen hat.
Ich habe meine Pflichten getan, Versandbelege gesendet, Eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Bei der Polizei sagt man zu mir, es liege bisher keine Anzeige vor und selbst wenn, wäre diese nicht mit Erfolg gekrönt, da ich ja Versandbelege etc habe. Aber Paypal hat mein Konto im Minus belastet.
Des weiteren habe ich über diese Firma, die hier bei eBay, mit mehreren Acounts Karten kaufen und verkaufen im Internet recherchiert.
Da gibt es viele geprellte Leute, die keine Karten bekommen haben, oder nicht die gebuchten Plätze. Die internetseite Ticket-depot.de verkauft auch kaum Tickets mehr, sondern nun auf Global-tickets.com. Auf dem Besitzer sind weitere Firmen eingetragen, alle selber Sitz in Niederlanden.
Wie kann es sein, dass eBay und Paypal so einen Betrug tollerien, bzw wenn es kein Betrug ist, sich über Deutsche Gesetze hinweg setzen? Vorallem steht in Paypals eigener AGB, dass Dinge vom Käufschutz ausgeschlossen sind, die auf dem Postweg verschwinden.
Aber meine Karten und das Geld sind weg, die Post meinte dazu nur, dass Einschreiben wurde ordnungsgemäß ausgefliefert, Waren wären nicht per Einschreiben versichert und sie können nichts machen.
In Ihrem Fall steht jetzt nun Aussage gegen Aussage und daß Paypal meist zugunsten der Käufer entscheidet (egal in welchem Fall) ist leider bekannt, wenn Sie sich hier mal ein paar ähnliche Fälle durchlesen.
Haben Sie vielleicht Zeugen oder irgendwelche anderen Beweise?