pearl.de (Buggingen)
Pearl unterschlägt Versand- und Rücksendekosten nach Widerruf
Bestell-/Kundennummer: 8
Die am 19.02.2014. bestellten Artikel wurden von mir gemäß Widerrufsrecht am 24.02.2014 an den Verkäufer Pearl GmbH zurückgesandt. Am gleichen Tag schrieb ich ein Fax mit der Forderung, mir den Verkaufspreis zuzüglich Versand- und Rücksendekosten zu erstatten, spätestens zum 10.03.2014.
Den Verkaufspreis habe ich inzwischen von amazon marketplace erhalten, jedoch nicht die Versand- und Rücksendekosten, zu deren Erstattung Pearl gemäß BGB und AGB verpflichtet ist.
Verkäufer Pearl GmbH haben mir dadurch enormen Zeit- und Kostenaufwand verursacht, für den ich Schadenersatz fordere. Das soll wohl ein Versuch sein, mich als Kunde mürbe zu machen und zu schikanieren, auch durch arrogante, grundlose Kontosperrung bei amazon marketplace.
14.04.2014 | 08:31
Abteilung: Presse
Wir bedauern es sehr, dass Ihre Reklamation seitens unseres Kundenservices nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wurde. Gerne teilen wir Ihnen zur Klärung des Sachverhaltes das Folgende mit:
Für Rücksendungen gemäß den Widerrufsbelehrungen können unsere Kunden bei unserem Kundenservice einen Retourenschein zur kostenfreien Warenrücksendung anfordern. Dieser wird Ihnen wahlweise per E-Mail oder Briefpost zugestellt.
Da Sie die Rücksendung ohne Retourenschein veranlasst haben, wurde es
leider versäumt, Ihnen die Hinsendekosten gutzuschreiben, welche Ihnen durch die Lieferung der bestellen Produkte und des Zubehörsets entstanden.
Die Gutschrift der Hinsendekosten wurde umgehend nach Erhalt Ihres Schreibens vom 11.03.2014 nachgeholt. Damit wir auch die Rücksendekosten gutschreiben konnten, die Ihnen durch die Rücksendung ohne PEARL-Retourenschein entstanden, wurden Sie um Zusendung des entsprechenden Postbelegs gebeten. Da wir diesen nicht erhielten, konnten die zuständigen Mitarbeiter bisher keine Gutschrift der Rücksendekosten vornehmen. Diese Gutschrift wurde nun ebenfalls im Nachhinein veranlasst – auch ohne Erhalt des Postbeleges.
Der Rechnungsbetrag wurde Ihnen zwischenzeitlich über Amazon erstattet. Die Auszahlung der Rücksendekosten wurde am 10.04.2014 per Überweisung angewiesen. Der Betrag wird in Kürze Ihrem Girokonto gutgeschrieben.
Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen auf Grund des oben dargelegten Sachverhaltes geklärt haben und Sie zukünftig zu unseren zufriedenen Kunden zählen dürfen.
Wie Sie mir selbst in Ihrem Schreiben vom 25.03.2014 mitteilten, wird die Zahlungsabwicklung von Amazon durchgeführt, den von mir überwiesenen Betrag von 89,30 € haben Sie deshalb an mich zurück überwiesen. Aus demselben Grund werde ich den von Ihnen an mich nun überwiesenen Betrag von 4,50 € in Kürze an Sie zurück überweisen.
Weiter ist festzustellen, dass entgegen Ihrer Behauptung in Ihrem Schreiben vom 12.04.2014 keineswegs die Versandkosten an mich nach Erhalt meines Schreibens vom 11.03.2014 rückerstattet wurden, zudem ließen Sie die von mir gesetzte Frist 10.03.2014 ungenutzt verstreichen. Genausowenig erstatteten Sie mir den von mir geforderten und mehr als gerechtfertigten Ersatz für den durch Ihr Chaosunternehmen verursachten Zeit- und Kostenaufwand.
Um weitere Wiederholungen zu vermeiden empfehle ich Ihnen das Lesen meiner in klarem, verständlichen Deutsch verfassten Schreiben vom 24.02.2014 und 11.03.2014. Sollten Sie des Lesens nicht mächtig sein oder meine Schreiben trotzdem nicht verstehen wäre es wohl angebracht, dass Sie damit jemand beauftragen, der kompetent genug ist.
Abschließend fordere ich Sie letztmalig auf, sich mit Amazon auseinanderzusetzen, meine Zahlung in Höhe von 89,30 € (wegen Einbehaltung von Versand-, Rücksendekosten und des von mir geforderten Schadenersatzes) erfolgte dorthin, wie von Ihnen gewünscht nachdem Sie meine Überweisung an Sie abgelehnt und zurück überwiesen hatten. Amazon allerdings fordert ohne jede Rechtfertigung einen weiteren Betrag in Höhe von 30,50 €, wie mir per Mahnschreiben vom 09.04.2014 mitgeteilt wurde, auf das ich allerdings nicht reagiert habe, schließlich sind Sie alleine für die gegenwärtige Situation verantwortlich. Sollten mir durch Amazon irgendwelche Kosten entstehen, werde ich diese umgehend Ihnen gegenüber geltend machen.
Wie ich bereits in meinem Schreiben vom 28.03.2014 angekündigt hatte, ist für mich die ganze Angelegenheit erledigt, etwaige weitere Schreiben von Ihnen werden deshalb nicht mehr beantwortet, egal ob Sie dieses und vorherige Schreiben verstehen oder nicht.