Durch Re-In Retail International gelöste Beschwerde. | 458 Views | 08.04.2014 | 16:11 Uhr
geschrieben von Birgit Schiller

Re-In Retail International GmbH (Nürnberg)

Ohne Navigation auf Autobahn

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 135606676 – Vorgang: 4737569

Ich wende mich heute auf diesem Wege an Sie, um Sie erneut (siehe vorangegangener Schriftwechsel) auf einen nicht ordnungsmäßigen Umgang mit meiner Reklamation aufmerksam zu machen.

SCHLAGWORTE

Am 29.07.11 erwarb ich bei Ihnen ein Navigon 40 (Kaufquittung liegt vor).

Dieses funktionierte ca. eineinhalb Jahre ordentlich und dann arbeitete es nicht mehr zuverlässig.

Ich schickte es Anfang Juli 2013 ein. Sie sagten eine Reparatur zu, denn die Garantie- /Gewährleistungszeit war ja noch nicht abgelaufen

Ich bekam das Navi zurück, doch es funktionierte immer noch nicht einwandfrei. Ich fuhr in die Niederlande und unterwegs versagte das Navi.

Darüber war ich verärgert und schickte es wieder ein.

Ich bekam einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur, weil inzwischen die Gewährleistungsfrist abgelaufen sei. Ich rief in Ihrer Firma an und machte darauf aufmerksam, dass mir das Navi als repariert zurückgesendet worden war, es jedoch nicht funktionierte. Ich berief mich darauf, dass sich die Gewährleistungsfrist dadurch verlängert hätte und ich nun endlich erwarte, ein einwandfrei funktionierendes Navi zu bekommen.

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Statt einer Antwort erhielt ich einen weiteren Kostenvoranschlag für eine Reparatur.

Ich telefonierte mit einer Ihrer Mitarbeiterinnen erneut und sie riet mir, diesen Sachverhalt aufzuschreiben und an die Reparaturadresse zu schicken.

Niemand reagierte auf mein Schreiben, statt dessen erhielt ich mein Navi im nicht-reparierten Zustand zurück.

Ich bin beruflich sehr eingespannt und hatte ursprünglich keine Lust, mich weiterhin mit dieser Thematik zu beschäftigen, aber als ich gestern ein funktionierendes Navi gebraucht hätte, kam der ganze Ärger wieder ans Tageslicht und veranlasste mich, diese Odyssee auf Papier zu bringen.

Ich erwarte nach wie vor, dass Ihre Firma Ihrer Pflicht nachkommt, mir ein funktionierendes Navi zur Verfügung zu stellen.

Ich hoffe, dass Sie in der Lage sein werden den Sachverhalt zu meiner Zufriedenheit zu klären.

da das Navi zurückgeschickt wurde befindet es sich jetzt in Brandenburg

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Meine Forderung an Re-In Retail International GmbH: Zügige Reparatur des Navigationsgerätes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.04.2014 | 14:05
Firmen-Antwort von: Re-In Retail International GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung / Social Media

Hallo und guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre 1. Reklamation ist im Juli 2013 bei uns eingegangen.

Das Gerät wurde daraufhin zum Hersteller eingesendet und dort überprüft. Der Hersteller hat Ihnen auf Kulanz das defekte Ladekabel ausgetauscht. Anschließend haben Sie das funktionstüchtige Gerät zurückerhalten.

Im September 2013 haben Sie das Gerät erneut reklamiert.

Daraufhin haben wir das Gerät wieder zum Hersteller eingesendet. Dieser hat es geprüft und einen Defekt am Mainbord festgestellt. Dieser defekt steht nicht im Zusammenhang mit der 1. Reklamation, aus diesem Grund greift nicht die Gewährleistung auf das Ladekabel.

Aufgrund das die Garantie bereits abgelaufen ist, erstellte Ihnen der Hersteller einen Kostenvoranschlag zur Reparatur bzw. zum Austausch des Geräts.

Da Sie weder auf den Kostenvoranschlag noch auf ein weiteres Schreiben reagiert haben, wurde das Gerät unrepariert an Sie zurück gesendet.

Leider ist es nicht möglich den Schaden auf Garantie oder Kulanz abzuwickeln. Das Angebot zum Austausch durch den Hersteller besteht noch weiter.

Alternative würden wir Ihnen beim Neuerwerb eines Navis gerne preislich entgegen kommen.

Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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Kommentare und Trackbacks (5)


09.04.2014 | 15:31
von Birgit Schiller | Regelverstoß melden
Antwort auf Ihre Schreiben,

genau so hat es sich eben nicht abgespielt. Ich habe das Navi eingesendet weil es nicht funktionierte. Sie haben mir ein Navi zurückgeschickt, welches angeblich ausgetauscht worden sei. Vom Austausch des Ladekabels war im Anschreiben keine Rede. Und es funktionierte beim ersten Einsatz, der sich daran anschloss bereits nicht. Das heißt, das mainboard war vermutlich von Anfang an kaputt, nur haben sie es eben nicht repariert.

Auch dass ich mich nicht gemeldet hätte stimmt nicht, ich habe das Navi mit Begleittext und per Einschreiben wieder eingeschickt und mit Ihrer Firma telefoniert und von dort den Auftrag erhalten, es wieder einzuschicken, nur haben Sie diese Schreiben ignoriert und mir jedes Mal Kostenvoranschläge geschickt und dann das Navi zurückgesendet.

Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der ersten und der erneuten Reklamation, weil das Navi eben im Anschluss nicht funktionierte. Das ist außerdem aus dem engen zeitlichen Zusammenhang Juli 2013 / September 2013 zu erkennen.

Nein, ich kann Ihre Erklärungen nicht anerkennen.

Dem in meinem Besitz befindlichen Begleitschreiben ist n i c h t zu entnehmen, dass Sie ein Ladekabel ausgetauscht haben. Darin steht, Sie hätten das Gerät aus Kulanzgründen ausgetauscht.

Also, ich bitte darum, dass Sie nicht die Fakten verdrehen.

Birgit Schiller
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21.04.2014 | 15:35
von Birgit Schiller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hatte einmal geantwortet, dabei die Fakten nicht korrekt dargestellt, seitdem ist Funkstille - sehr schade


05.05.2014 | 17:23
von Birgit Schiller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nicht. Die Firma hatte zwar anfänglich geantwoertet, aber als Einwände meinerseits erhoben wurden, kam keine Reaktion mehr.


22.05.2014 | 11:07
von Re-In Retail International Gmb...

Sehr geehrte Frau Schiller,

vielen Dank für Ihre Mitteilung, wir bitten evtl. entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Sie hatte uns Ihr Navigon 40 Easy Navigationssystem zur Reparatur eingeschickt, worauf ein Austausch des Ladegerätes erfolgte.
Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre, so dass Ihre Reklamation im letzten Jahr
noch in diesem Zeitraum lag. Im Rahmen der Gewährleistung werden Mängel behoben, die bereits bei
Übergabe der Ware an den Kunden beim Kauf vorlagen. Für das Vorliegen zu diesem Zeitpunkt liegt die Nachweispflicht nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Kauf beim Kunden. Da dieser Nachweis nicht erbracht worden ist, haben wir den genannten Austausch kulanzhalber durchgeführt, wie Sie dem Aufdruck auf der Rechnung entnehmen können.
Aus diesem Grund begann die Gewährleistungsfrist mit dem Austausch nicht erneut und ist zwei Jahre nach Übergabe, also am 29.07.2013 abgelaufen. Wir bitten um Verständnis, dass wir deshalb nicht ohne weiteres einen Austausch oder Reparatur vornehmen können.

Um die Angelegenheit für alle beteiligten zur Zufriedenheit zu klären, unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot. Da eine Reparatur nicht im Verhältnis zu einem Neukauf steht, bieten wir Ihnen ein vergleichbares Gerät zu Sonderkonditionen an.
Als entgegenkommen bieten wir Ihnen das Garmin Nüvi 140LMT Navigationsgerät an.
Aktueller Verkaufspreis 119€ zum Sonderpreis von 59€
Bei diesem Gerät haben Sie volle Garantie und neuestes Kartenmaterial.

Falls Sie weitere Fragen oder Wünsche haben bzw. unser Angebot annehmen wollen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder Fax zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Ihr voelkner-Team



15.06.2014 | 22:03
von Birgit Schiller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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