Durch congstar endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 431 Views | 08.04.2014 | 21:00 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1178004

congstar GmbH (Kronberg)

Prepaid-Kunde unerwünscht

Bestell-/Kundennummer: Kunde 2101036083

Als Prepaid-Kunde hatte ich mich seinerzeit für Congstar entschieden, da dort kein Mindestumsatz bzw. Zwangsaufladung zumindest nach AGB vorgesehen war. Ich benötige die Nummer meist nur, um angerufen werden zu können. Das ging auch eine ganze Weile gut. Die AGB haben sich in diesem Punkt auch nicht geändert.

SCHLAGWORTE

Jetzt wurde mir seitens Congstar mit einer Monatsfrist gekündigt. Gemäß AGB hat Congstar das Recht, ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Schon das halte ich für höchst problematisch. Warum bieten Sie dann überhaupt Leistungen an, wenn unliebsame Kunden "beseitigt" werden können. Ich dachte immer, das ist Geschäftsrisiko.

Dennoch wurde mir der Grund mitgeteilt, dass ich seit mehr als 15 Monaten nicht aufgeladen hätte. Sollte ich in den letzten sechs Wochen kostenpflichtige Dienste in Anspruch genommen haben, sei die Kündigung hinfällig. Wie sollte ich damit umgehen?

Ich kontrolliere mein Guthaben in regelmäßigen Abständen, um unberechtigtes Abbuchen überhaupt zu bemerken. Daher ist mir bekannt, dass vor Kurzem auch eine Gebühreneinheit abgebucht wurde und ich somit den Dienst in Anspruch genommen haben muss. Da ich aber dem Nachhalten der Informationen widersprochen hatte, lässt sich jetzt auch nicht mehr sagen, ob ich in dem Zeitfenster liege.

Meine diesbezügliche Nachfrage beim Kundenservice wurde mir mehrfach auch mit dem Text der Kündigungsmail beantwortet (was an sich schon eine Frechheit ist). In der Sache war nichts zu ermitteln bzw. zu klären. Ich bekam nur die Auskunft, ich solle einfach aufladen, dann wäre die Kündigung hinfällig.

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Nach mehrfachem Nachfragen per Mail wurde mir mitgeteilt, dass die Begründung mit dem Zeitfenster fehlerhaft war. Hier wäre ich, wenn ich darauf vertraut hätte, vollends gegen eine Wand gelaufen und mein Anschluss wäre weg. Allerdings wurde wieder darauf Bezug genommen, dass ich einfach aufladen sollte.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass so Geldmittel besorgt werden soll. Mein Guthaben beläuft sich derzeitig auf ca. 27 Euro. Ist das nicht ausreichend? Warum soll ich jetzt noch einmal nachladen? Es steht nirgends in den Bestimmungen!

Bei anderen Anbietern kann man Aufladungen in beliebiger Höhe per Überweisung durchführen. Das habe ich versucht mit einem minimalen Betrag. Die Überweisung wurde retourniert mit der Angabe Konto erloschen. In den Bestimmungen ist ebenfalls nirgends aufgeführt, dass man nur ganz bestimmte Beträge überweisen darf. Auch das ist eine Zumutung!

Darf die Bevormundung eines Kunden so weit gehen? Warum werden Forderungen erhoben, die nicht in den eigenen Bestimmungen zu finden sind? Wo bleiben denn hier die vertraglichen Grundlagen?

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Meine Forderung an congstar GmbH: Fortführung des Vertrages zu den gültigen Bedingungen, Rücknahme der Kündigung


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


16.04.2014 | 13:18
von ReclaBoxler-1178004 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab keinerlei Reaktion, obwohl ich Congstar darüber informiert habe. Das Ticket wird wohl auf ewig offen bleiben.


30.04.2014 | 14:36
von ReclaBoxler-1178004 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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