Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1003 Views | 09.04.2014 | 19:16 Uhr
geschrieben von M. Metz

Stromio GmbH (Kaarst)

Kündigung durch neuen Anbieter wurde von Stromio nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: 000121611781

Hallo,

SCHLAGWORTE

ich schildere einmal mein Problem mit dem Stromanbieter Stromio:

Ich bin schon einige Jahre Stromio-Kunde. Im vergangenen Jahr verpasste ich im Februar meine 6-wöchige Kündigungsfrist um zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Diese Frist verstrich Mitte Februar 2013 und so verlängerte sich mein Belieferungsvertrag zum 31.03.2013 um ein weiteres Jahr bis 31.03.2014. Damals wußßte ich dies nicht und wollte zum 30.05.2013 meinen Belieferungsvertrag kündigen. Hierzu beauftragte ich die Vattenfall Sales GmbH am 03.05.2013, mit dem Online-Abschluss eines neuen Belieferungsvertrag, meinen alten Bleiferungsvertrag mit Stomio zu kündigen. Als Reaktion hierauf bekam ich ein Schreiben der Vattenfall Sales GmbH in dem zu lesen war, dass Stromio eine Kündigung zum 31.05.2013 abgelehnt, da ich fristgerecht erst zum 31.03.2014 aus dem Vertrag von Stromio entlassen werde. Ein neuer Bleiferungsvertrag mit der Vattenfall Sales GmbH kam so nicht zu Stande, da dem Unternehmen der Bleiferungszeitpunkt zu weit in der Zukunft lag um ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

So weit so schlecht. Ich belas mich durch die AGB von Stomio und mußte das Lehrgeld bezahlen, indem ich weiter an der Vertrag mit Stromio bis zum 31.03.2014 gebunden war. Darüber mukiere ich mich auch nicht.

Im März diesen Jahres habe ich mich dann auch nach einem neuen Stromanbieter umgesehen. Nach reiflichen Überlegungen und Preisvergleichen sollte es nun ENBW werden, die mich ab 01.04.2014 beliefern sollten.

Da ich bereits im vergagenen Jahr zum 03.05.2013 durch Vattenfall gekündigt hatte, machte ich mir auch keine weiteren Gedanken über eine eventuelle 6-wöchige Kündigungsfrist, denn einemal gekündigt ist einmal gekündigt, nur eben dann zum nächst möglichen Termin. Bei bisher jedem Anbieter in sämtlichen Lebensbereichen (Telefon, Pay-TV etc.) lief dieses Prozedere gleich.

Ich beauftragte also im März 2014 ENBW mit der Bleiferung meines Stromanschlusses und musste kurz daruaf mit Entsetzen feststellen, dass Stromio mich abermals nicht aus dem Belieferungsvertrag lassen möchte, da ich angeblich nicht fristgerecht gekündigt hatte. Sie erkennen einen Kündigigung erst zum 31.03.2015 an. Dies wird mir dreisterweise in einem Schreiben angekündigt, dass ich mir im Online-Portal herunterladen kann. ENBW bestätigt mir natürlich dieses Datum.

Diesem Kündigungsdatum habe ich umgehend widersprochen. Hier mein Widerspruch:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Kündigung zum 31.03.2015 durch Lieferantenwechsel zum 01.04.2015 und fordere die rückwirkend wirksame Kündigung zum 31.03.2014.

Mein Widerspruch begründet sich wie folgt:

Bereits am 03.05.2013 habe ich durch die Vertragsübernahme durch die Vattenfall Europe Sales GmbH meinen Stromlieferungsvertrag bei Ihrem Unternehmen zum 31.05.2014 gekündigt. Da ich damals die Kündigungsfrist von 6 Wochen zum 31.03.2013 verpasst hatte, belieferte mich die Vattenfall Europe Sales GmbH natürlich nicht. Dies heißt jedoch nicht, dass meine Kündigung vom 03.05.2013 an Ihrer Wirksamkeit verloren hatte.

Zu keinem Zeitpunkt werde ich von Ihnen auf die generelle Unwirksamkeit meiner Kündigung in Ihrem Unternehmen und dass ich erneut kündigen muss hingewiesen.

Die der Vattenfall Europe Sales GmbH weißt mich in einem Schreiben vom 05.05.2013 lediglich darauf hin, das ein Liefervertrag zwischen ihr und mir nicht zustande kommt, da mein Kündigungsdatum mit der Stromio GmbH für sie zu weit in der Zukunft liegt und eine Kündigung zum 31.05.2013 auf Grund der einzuhaltenden Kündigungsfrist laut Ihrer AGB abgelehnt wird.

Da ich bereits am 03.05.2013 durch den potentiellen Lieferanten meinen Stromversorgungsvertrag mit Ihnen aufgekündigt hatte, lief mein Vertrag in Ihrem Unternehmen zum 31.03.2014 aus und bedurfte keiner erneuten Kündigung.

Die Verlängerung meines Liefervertrages mit der Begründung, ich habe die Kündigungsfrist von 6 Wochen zum 31.03.2014 nicht eingehalten, ist somit nicht haltbar und damit unwirksam.

Ich fordere Sie hiermit auf, meinen Vertrag mit Ihrem Unternehmen rückwirkend zu beenden und mir eine Jahresverbrauchsabrechnung zukommen zu lassen. Gleichzeitig teilen Sie bitte der EnBW Vertrieb GmbH, als mein neuer Lieferanten mit, dass einem Vertragswechsel zum 31.03.2014 statt gegeben werden kann und der von Ihnen genannte Termin zum 31.03.2015, aus Ihrem Schreiben vom 29.03.2014 unwirksam ist.

Weiter entziehe ich Ihnen hiermit die Vollmacht Lastschriften via SEPA-Mandat von meinem Girokonto einzuziehen.

Ich bitte um umgehende Beantwortung dieses Widerspruchs binnen 14 Tagen ab Eingang in Ihrem Haus.

Mit freundlichem Gruß,

. "

Heute erreicht mich folgende Antwort von Stromio:

"Sehr geehrter Herr Metz,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.04.2014.

Gern haben wir den geschilderten Sachverhalt geprüft und teilen Ihnen folgendes mit.


Die Firma Vattenfall Europe Sales GmbH übersandte uns am 03.05.2013 eine Kündigung zum 31.05.2013. Diese wurde von uns, mit dem Hinweis des korrekten Kündigungsdatums 31.03.2014, abgelehnt. Eine erneute Kündigung zum richtigen Termin ging bei uns nicht ein.

Ihr neuer Lieferant, EnBW Vertrieb GmbH, hat uns am 28.03.2014 eine Kündigung zum 30.04.2014 geschickt. Diese wurde ebenfalls abgelehnt, da zu diesem Datum kein Kündigungsrecht besteht. Eine erneute Kündigung ging am 29.03.2014 zum korrekten Termin 31.03.2015 ein. Dieser haben wir zugestimmt.

Eine fristgerechte Kündigung wäre zum 31.03.2014 möglich gewesen, sofern die Kündigung bis zum 17.02.2014 vorgelegen hätte.
Ihr Vertrag endet somit zum 31.03.2015. Eine vorzeitige Beendigung lehnen wir ab.

Aus Kulanz bieten wir Ihnen an, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Unsere aktuellen Tarife und Konditionen finden Sie auf unseren Internetseiten www.stromio.de und www. gruenwelt.de.

Ihre Tarifwahl teilen Sie uns bitte schriftlich (gern auch per E-Mail) bis zum 15.04.2014 mit.

Wir hoffen Ihr Anliegen geklärt zu haben und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Haben Sie noch Fragen? Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung, Feiertage ausgenommen.

Im Internet finden Sie unter www.stromio.de rund um die Uhr viele Service-Informationen zu Ihrer Energieversorgung.

Freundliche Grüße

Nicole Körner
Stromio Kundenservice

Stromio Kundenservice
Postfach 1463
39004 Magdeburg"

Nun frage ich mich seit wann man bei einer nicht fristgerechten Kündigung eine erneute Kündigung verfassen muß? Soetwas habe ich noch nie erlebt. Da bereits einmal gekündigt war, bestehe ich auch auf die Beendigung des Vertrages zum nächsten Zeitpunkt, an dem eine Kündigung möglich ist! Dass die Bleiferung durch die Vattenfall Sales GmbH nicht zu Stande kam, heißt nicht, dass die Kündigung an Ihrer Wirksamkeit verloren hat.

Ich hoffe durch dieses Plattform Hilfe dabei zu bekommen, doch noch aus dem Stromliefervertrag zu kommen und nicht noch ein weiteres Jahr bei Stromio hängen bleiben zu müssen. Der Wechsel in einen günstigeren Tarif ist für mich keine wesentlich günstigere Alternative bei einem durchschnittlichen Stromverbauch von 9000kwh per anno.

Vielen Dank schon einmal im Vorraus!

Michael Metz

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Beendigung der Stromlieferung durch Stromio


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.04.2014 | 11:33
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.04.2014 | 00:45
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Nach meinem Dafürhalten sieht es schlecht für Sie aus.
In dem Kündigungsschreiben fehlt der Zusatz ". hilfsweise (kündige ich) zum nächstmöglichen Termin".
Selbst verlasse ich mich nie auf den neuen Anbieter, sondern kündige stets (zusätzlich) selbst. Insbesondere bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts (bei Preiserhöhung) ist dies angebracht.
Vorsorglich auch Kündigungsbestätigung anfordern.

10.04.2014 | 18:20
von M. Metz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank dafür, dass es soetwas wie die ReclaBox gibt!
. denn Stromio lässt mich aus Kulanz aus dem Vertrag. alleine hätte ich das wahrscheinlich nicht so reibunglos erreicht! :-D


10.04.2014 | 18:54
von Kevin2105 | Regelverstoß melden
Haben sie es schriftlich das sie aus dem Vertrag kommen? weil Stromio verspricht gerne mal was und haltet es nicht. Habe ihnen mal eine private Nachticht hier in der Reclabox geschrieben einfachmal auf meine Reclabox oben Rechts klicken



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