Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 348 Views | 13.04.2014 | 11:16 Uhr
geschrieben von Karin Salzer

E.ON Energie Deutschland GmbH (Kassel)

Querelen nach 2fachem falschen Ablesen des Stromzählers

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 282 004 351 793

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich schreibe im Namen meiner Mutter, bei der in den Jahren von 2012 zu 2013 und 2013 zu 2014 jeweils die Zählerstände falsch abgelesen wurden.

Beide Male hat sie bei der E.ON Hotline angerufen und die Zählerstände berichtigen lassen.

In der ersten Abrechnung sollte sie knapp 400 Euro nachzahlen und 97 Euro jeden Monat Abschlag bezahlen.

Fuer die Abrechnung 2013 zu 2014 ging dasselbe Spiel nochmal los, falscher Zaehler, Anruf und Berichtigung.

In den folgenden Wochen begann dann eine beispiellose Odyssee aus dem Versand von angeblich korrigierten Rechnungen der E.ON, einem Anruf meiner Mutter bei der Hotline und so weiter.

Der Gipfel der Geschichte war, dass meiner Mutter der aus der korrigierten Abrechnung uebrig gebliebene Zwischenbetrag (140.59 €) vom Konto abgebucht wurde.

Obwohl meine Mutter ein Guthaben bei der E.ON hat, also noch Geld raus bekommen muesste.

Meine Mutter hat sich diesen Betrag von der Bank zurueckholen lassen.

Daraufhin sandte die E.ON meiner Mutter eine Forderung ueber diesen Betrag mit Anweisung zur sofortigen Reaktion.

Nach einem weiteren Brief, der die korrigierte Rechnung von 13 /14 enthielt,

wurden meiner Mutter beide Guthaben am 07.04.14 aufs Konto gutgeschrieben.

Als den Gipfel empfand ich persoenlich. dass meiner Mutter einen Brief erhielt, in der ihr 25 Euro Aufwandsentschaedigung versprochen wurden.

Den Betrag hat sie aber nie erhalten.

Meine Mutter möchte nichts weiter als dass die Geschichte zuende geht und keine weiteren Forderungen oder gar noch Mahnverfahren wegen der zurueckgeholten Zwischensumme 140.59€ entstehen.

Die beiden 2 Rechnungen als PDF, die Forderung und die Lastschrift habe ich als PDF angehaengt.

Wir bedanken uns fuer eine schnelle Reaktion im Voraus.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Durchsicht des Falles von einem KOMPETENTEN Mitarbeiter und Klärung der Angelegenheit


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.04.2014 | 11:52
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Salzer,

wir bedauern, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.

Gern werden wir Ihr Anliegen prüfen und uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Freundliche Grüße

E.ON Mitte Vertrieb GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.04.2014 | 10:40
von Karin Salzer | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Taplick,

vielen Dank fuer Ihre Reaktion auf die Beschwerde und Ihren Brief, der bei meiner Mutter noch mehr Aufregung ausgeloest hat.

Meine Mutter erhielt am 13.04.14 eine weitere Mahnung ueber 155.29 Euro von der E.ON Mitte. Sie hat sich entschlossen, diesen Betrag zu begleichen, da sie meinte, Ihr schaltet ihr sonst den Strom ab.

Das erfolgte am 17.04.14.

Wenn es notwendig ist, kann der entsprechende Kontoauszug meiner Mutter als Beweis nachgeliefert werden.

Der verwirrende Kontoauszug der Bewegungsdaten auf dem Verbraucherkonto meiner Mutter enthielt diese Buchung noch nicht, so dass ICH - als Tochter, die die ganze Aufregung immer schlichten muss - davon ausgehe, dass meine Mutter nicht noch zusätzlich 165.23 Euro an Forderungen von Eurer Seite überweisen muss.

Ich möchte hier noch einmal betonen, dass meine Mutter eine finanziell sehr vorsichtig agierende Person ist, die sich durch ihre kleine Rente jeden Schritt ueberlegen muss.
Sie bezahlt schon seit Jahren einen höheren Abschlagsbetrag als von Euch gefordert, damit sie keine Nachzahlungen an Euch tätigen muss.

Sie hatten in dem Brief mitgeteilt, dass Sie ab dem 29.04.14 versuchen, meine Mutter zurueckzurufen.
Ich habe sie gebeten, dann auch ans Telefon zu gehen.
Bitte teilen Sie meiner Mutter in dem Gespraech mit, dass von Eurer Seite keine weiteren Forderungen von Euch mehr an Sie bestehen ausser den monatlichen Abschlagszahlungen.

Vielen Dank für Ihre Muehe

Mfg
Andrea Salzer

11.05.2014 | 13:29
von Karin Salzer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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