Polizeiinspektion Wilhelmshaven (Wilhelmshaven)
Diskriminierung bei Bewerbung?
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Hiermit möchte ich mein Befremden über die Art und Weise der Behandlung meiner Bewerbung als Sachbearbeiterin im Verwaltungsdienst der Polizeiinspektion Wilhelmshaven für ein Stellenangebot durch die Bundesanstalt für Arbeit äußern.
Ich hatte unter dem 20. Februar 2014 eine Bewerbung mit allen erforderlichen Anlagen eingereicht. Bei mehreren Telefonaten wurde mir mitgeteilt, dass das Bewerbungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei und ich mich noch etwas gedulden solle.
Aufgrund einer telefonischen Nachfrage am 25. März 2014 man mir dann mit, dass man sich für eine andere Bewerberin entschieden habe. Auf meine Rückfrage, warum meine Bewerbung trotz bestehender Qualifikation und Erfüllung aller geforderten Voraussetzungen keine Berücksichtigung gefunden habe, erklärte man mir, dass das nicht bekannt sei und man sich telefonisch bei mir melden wolle.
Mir war die Beantwortung dieser Frage für künftige Bewerbungen sehr wichtig. Da man mich zweimal an diesem Tage telefonisch nicht erreichen konnte und ich wiederum am 26. März 2014 mehrmals vergeblich angerufen hatte, schrieb ich am 27. März 2014 eine E-Mail. Es wurde dann wieder vergeblich versucht, mich telefonisch zu kontaktieren und meine Anfrage dann auch per E-Mail beantwortet. Die Antwort, dass bei mir zu wenig Berufserfahrung im Bereich "Rechtsanwaltsgehilfin" vorliege, war aber leider für mich nicht nachvollziehbar. Ich bat daher um Mitteilung, ob eine ca. 19 Jahre andauernde Tätigkeit im erlernten Beruf nach meiner fünfjährigen Beschäftigung in einer ähnlichen, wie der ausgeschriebenen Position bei einer anderen Kreispolizeibehörde als wenig Berufserfahrung anzusehen sei.
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Auf diese Nachfrage ist man dann allerdings nicht mehr eingegangen, sondern teilte mir lediglich zwei Stunden nach der ersten E-Mail mit, dass nunmehr eine Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung getroffen und die Stelle zwischenzeitlich vergeben worden sei.
Ich habe mich daraufhin per Fax an den Leiter der Polizeiinspektion gewandt und um Stellungnahme dazu gebeten. Dabei musste ich feststellen, dass die auf der Webseite der Polizei Wilhelmshaven angegebene Faxnummer falsch war und ich sie erst im Internet ermitteln musste.
Ich erhielt dann nach Erinnerung über den Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Oldenburg als oberen Dienstherrn am 9. April 2014 ein Schreiben, mit dem die vorher gemachten Angaben hinsichtlich der Bewertung der Bewerbung wohl nachträglich abgeschwächt werden sollten. Es wurde u. a. mehrfach eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Besetzung angeführt.
Leider war in der Stellenausschreibung nie eine Bevorzugung von Schwerbehinderten erwähnt. Ich selber bin seit Jahren 60 % schwerbehindert, erwähne das in Bewerbungen aber nur, wenn dies ausdrücklich in der Stellenausschreibung erwähnt wird, da dies ansonsten eher nachteilig ist.
Bislang war ich davon ausgegangen, dass eine solche Vorgehensweise bei Bewerbungen nur in der freien Wirtschaft vorkommt, musste aber leider feststellen, dass sich auch der öffentliche Dienst nicht davor scheut, die Bewerber "zu verschaukeln".
Ich gehe davon aus, dass die Absage aufgrund meines Alters erfolgte und habe daher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage nach dem AGG beauftragt.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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