Von Hermes beantwortete Beschwerde. | 322 Views | 14.04.2014 | 11:46 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6420304

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Wo bleibt mein Paket?

Bestell-/Kundennummer: 01098186830497

Der Verkäufer hat den Paketschein am 8.4.2014 online erstellt.

Bis jetzt hat sich bei der Sendungsverfolgung nichts getan! Hab mehrmals versucht, mit Hermes Kontakt aufzunehmen, aber keine Rückmeldung!

ich möchte nur wissen, wo mein Paket bleibt und ob es überhaupt schon abgegeben wurde, nicht dass mich der Verkäufer betrogen hat!

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Wann kommt mein Paket`?


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.04.2014 | 12:12
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo ReclaBoxler-6420304,

es tut uns sehr leid, hier nicht weiterhelfen zu können.

In der Tat erfolgte die Buchung online am 08.04.14.

Die Sendung selbst wurde aber noch nicht an uns übergeben.

Bitte wenden Sie sich an den Versender.

Ihr Hermes Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


14.04.2014 | 14:56
von ReclaBoxler-6420304 | Regelverstoß melden
Der verkäufer schreibt mir nicht mehr zurück muss er denn das paket irgendwann aufgeben oder ist ihm das selber überlassen

hab schon anzeige etc gemacht :(

15.04.2014 | 00:02
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Es ist tatsächlich dem Verkäufer selbst überlassen, ob und wann er das Paket aufgibt.

15.04.2014 | 17:04
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Gegenüber dem Postdienstleister ist es dem Verkäufer sehr wohl selbst überlassen, ob und wann er das Paket aufgibt.
Selbstverständlich bleiben die Rechte des Käufers auf Herausgabe der Sache oder Rückerstattung des Kaufpreises (ggf. incl. Portokosten) davon unberührt.

Soweit hier ggf. ein Mißgeschick bei Übergabe des Paketes an den Postdienstleister vorliegt, ist es auch Aufgabe des Absenders, den Sachverhalt zu klären, da er Vertragspartner des Postdienstleisters ist.

15.04.2014 | 22:27
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
 spider monkey 3547973:
Wenn Sie die rechtlichen Zusammenhänge und Differenzierungen nicht verstehen, "einfach mal 's Maul halten".
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es war vom Rechtsverhältnis zwschen Verkäufer und Postdienstleister die Rede.
Der Käufer kann den Verkäufer nur wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages belangen. Der Paketversand ist sicherlich Bestandteil des Vertrages, aber auch hier kann ggf. nur die Nichterfüllung moniert werden.
Muß, im Sinne von Zwingen zum Paketversand, kann man den Verkäufer nicht.

15.04.2014 | 23:42
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
 spider monkey 3547973

Es ist mir immer wieder ein Vergnügen, Ihre von keiner Sach- und Fachkenntnis getrübten Kommentare zu lesen, die in den meisten Fällen wenig hilfreich für den Beschwerdeführer sind.

Die Fragestellung des Beschwerdeführers kann auch so verstanden werden, ob der Verkäufer aufgrund des Paketscheines die Sendung beim Postdienstleister aufgeben muss.
Dies ist zu verneinen.



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