Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (Konstanz)
Müllgeb. -EBK nimmt sich Recht zinslosen Kredit zu ergaunern
Bestell-/Kundennummer: keine
Jedes Jahr das gleiche in Konstanz, der Müllentsorger EBK nimmt sich das Recht heraus, die Müllgebühren für ein Jahr im voraus zu kassieren. Nicht einmal die Stromanbieter tun das, da man sich sein Schema aussuchen kann. Ich bezahlte jedes Jahr den monatlichen Betrag also gezwölftelt und nun bekomme ich eine Mahnung, um schon den ganzen Betrag von mir zu ergaunern. Ich habe hier eine eigene Beschwerde Homepage eröffnet und informiere hier deswegen sehr breit. Das ist ein Hammer, der da in Konstanz passiert und das muss unterbunden werden. Denke ca. 80% der jungen Einwohner wechselt die Wohnung vor Ablauf eines Jahres und wer vergisst, dessen Profit steckt dann die EBK ein. Nein ich lasse mich hier nicht veräppeln, definitiv nicht! Wehret den Anfängen.
www.konstanz.de/rathaus/ortsrecht/03687/00078/index.html
. Die Mitarbeiter der Müllabfuhr wollen auch schon im Januar ihren Lohn, die Entsorgung des Mülls muss von den EBK bezahlt werden und mit Investitionen für Fahrzeuge, Gebäude und sonstige Anlagen geht die EBK in Vorleistung, und das zum Teil über Jahre. Würde man das alles erst zum Ende des Jahres abrechnen, würden hohe Zinsaufwendungen zur Vorfinanzierung anfallen, die wiederum in die Gebühren eingerechnet werden müssten und diese erheblich verteuern würden. Und bez. Ihrer Argumentation mit dem Wohnungswechsel: was ist, wenn jemand wegzieht und "vergisst", seine bis dahin angefallenen Abfallgebühren zu bezahlen? Soll man dem dann hinterherlaufen und das Geld zeit- und kostenaufwendig beitreiben? Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung haben, dann strengen Sie doch ein Normenkontrollverfahren an, indem Sie einfach Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Das können Sie über mehrere Instanzen durchziehen. . Viel Glück dabei; Sie werden es brauchen :-)