Durch Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 422 Views | 28.04.2014 | 14:18 Uhr
geschrieben von Ralph Thielemann

Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (Konstanz)

Müllgeb. -EBK nimmt sich Recht zinslosen Kredit zu ergaunern

Bestell-/Kundennummer: keine

Jedes Jahr das gleiche in Konstanz, der Müllentsorger EBK nimmt sich das Recht heraus, die Müllgebühren für ein Jahr im voraus zu kassieren. Nicht einmal die Stromanbieter tun das, da man sich sein Schema aussuchen kann. Ich bezahlte jedes Jahr den monatlichen Betrag also gezwölftelt und nun bekomme ich eine Mahnung, um schon den ganzen Betrag von mir zu ergaunern. Ich habe hier eine eigene Beschwerde Homepage eröffnet und informiere hier deswegen sehr breit. Das ist ein Hammer, der da in Konstanz passiert und das muss unterbunden werden. Denke ca. 80% der jungen Einwohner wechselt die Wohnung vor Ablauf eines Jahres und wer vergisst, dessen Profit steckt dann die EBK ein. Nein ich lasse mich hier nicht veräppeln, definitiv nicht! Wehret den Anfängen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz: Information


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


29.04.2014 | 19:58
von Martin Steger | Regelverstoß melden
Die EBK nimmt sich kein Recht heraus, sondern HAT das Recht, nach der ordnungsgemäß vom Gemeinderat beschlossenen Abfallwirtschaftssatzung, § 22 Abs. 2 die Abfallgebühren zum Anfang des Jahres zu erheben:

www.konstanz.de/rathaus/ortsrecht/03687/00078/index.html

. Die Mitarbeiter der Müllabfuhr wollen auch schon im Januar ihren Lohn, die Entsorgung des Mülls muss von den EBK bezahlt werden und mit Investitionen für Fahrzeuge, Gebäude und sonstige Anlagen geht die EBK in Vorleistung, und das zum Teil über Jahre. Würde man das alles erst zum Ende des Jahres abrechnen, würden hohe Zinsaufwendungen zur Vorfinanzierung anfallen, die wiederum in die Gebühren eingerechnet werden müssten und diese erheblich verteuern würden. Und bez. Ihrer Argumentation mit dem Wohnungswechsel: was ist, wenn jemand wegzieht und "vergisst", seine bis dahin angefallenen Abfallgebühren zu bezahlen? Soll man dem dann hinterherlaufen und das Geld zeit- und kostenaufwendig beitreiben? Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung haben, dann strengen Sie doch ein Normenkontrollverfahren an, indem Sie einfach Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Das können Sie über mehrere Instanzen durchziehen. . Viel Glück dabei; Sie werden es brauchen :-)

06.05.2014 | 21:24
von Ralph Thielemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Jahresbetrag Müll wird damit begründet das Müllmänner auch schon im Januar ihren lohn wollen, was mich hier als Verbraucher nicht tangiert ergo ich nicht für die Geschäftspolitik zuständig bin wie man Löhne bezahlt, nehmt meine Steuern, meine Antwort!


10.06.2014 | 22:19
von Ralph Thielemann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seitens der Beklagten kein Interesse, pure Abzocke




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!