1212 Views | 16.04.2014 | 06:33 Uhr
geschrieben von Wolfgang Ermert

Zahnarztpraxis Föll (Bonn)

90jähriger ohne Einwilligung einen Zahn gezogen

Bestell-/Kundennummer: AOK F78543408

Meine 90jährige Mutter war am 21.03.14 wegen einer Zahnfleischentzündung in der Praxis Föll.

Mit der Bemerkung "Das kriegen wir schon hin" wurde ihr trotz Protest und ohne ihre Zustimmung ein Zahn gezogen, obwohl daran teilweise ihre Prothese befestigt war.

Am 24.03.14 besuchte sie erneut -völlig aufgelöst- die Praxis um auf die lockere Prothese aufmerksam zu machen.

Siw wurde von einer Zahnarzthelferin -ohne Behandlung- mit der Bemerkung "Da können wir nichts mehr machen" abgewiesen und mit ihrer Situation im Stich gelassen.

Einer Aufforderung zu einer Stellungnahme ist Herr Föll bis zum heutigen Tage nicht nachgekommen.

Anstatt dessen schickte er meiner Mutter eine Rechnung

vom 20.03.14, abgeschickt am 31.03.14, Eingang bei uns 04.04.14, Zahlungserinnerung 30.03.14!

Wir behalten uns nun weitere rechtliche Schritte vor.

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Meine Forderung an Zahnarztpraxis Föll: Schriftliche Stellungnahme


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Kommentare und Trackbacks (6)


16.04.2014 | 09:24
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Dem Vorkommentator ist insoweit zuzustimmen, daß hier die Zahnärztekammer primärer Ansprechpartnr sein sollte, sofern sich die Angelegenheit nicht mit der Praxis klären läßt.
Sollten Sie im Besitz einer Vorsorgevollmacht oder Pflegschaft sein, können Sie die Angelegenheit selbst direkt regeln.

Da ich selbst ein über 90 jähriges Mütterchen habe, weiß ich, daß denen gern mehr Senilität unterstellt wird, als vorhanden ist.
Allerdings scheint mir, außer unter Vollnarkose, es kaum möglich, einen Zahn gegen meinen Willen zu ziehen. Brauche doch nur den Mund geschlossen halten. Außerdem geht dem in der Regel eine Betäubungsspritze voraus. Das würde mich schon stutzig werden lassen.
Reden Sie noch einmal mit Ihrer Frau Mutter. Vielleicht ist sie "nur" übertölpet worden. Zwar auch unschön, hätte aber eine andere rechtliche Relevanz.

16.04.2014 | 09:32
von Hagen Von Ohrtloff | Regelverstoß melden
Hallo Herr Ermert,

das ist Körperverletzung, aber hallo.
Wär das meine Mutter, zwei Dinge:

1. Gestreckte Rechte (wenn Sie wissen, was ich meine.)
2. Str. afanz. eige.

16.04.2014 | 09:51
von Hagen Von Ohrtloff | Regelverstoß melden
Herr Ermert,

Rechnung keinesfalls bezahlen, sondern
Anzeige wegen Körperverletzung (wahrscheinlich sogar "vorsätzliche") erstatten.

10.05.2014 | 08:23
von Wolfgang Ermert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.05.2014 | 07:22
von Wolfgang Ermert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute nicht geantwortet.
Absolute Ignoranz des Arztes gegenüber dem Patienten.


18.06.2014 | 12:33
von Wolfgang Ermert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Arzt trotz mehrerer Anfragen von uns zum Sachverhalt nicht gemeldet hat und auch gegenüber der Krankenkasse unkooperativ ist, wird sich wohl ein Rechtsstreit nicht mehr vermeiden lassen.




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