Zahnarztpraxis Föll (Bonn)
90jähriger ohne Einwilligung einen Zahn gezogen
Bestell-/Kundennummer: AOK F78543408
Meine 90jährige Mutter war am 21.03.14 wegen einer Zahnfleischentzündung in der Praxis Föll.
Mit der Bemerkung "Das kriegen wir schon hin" wurde ihr trotz Protest und ohne ihre Zustimmung ein Zahn gezogen, obwohl daran teilweise ihre Prothese befestigt war.
Am 24.03.14 besuchte sie erneut -völlig aufgelöst- die Praxis um auf die lockere Prothese aufmerksam zu machen.
Siw wurde von einer Zahnarzthelferin -ohne Behandlung- mit der Bemerkung "Da können wir nichts mehr machen" abgewiesen und mit ihrer Situation im Stich gelassen.
Einer Aufforderung zu einer Stellungnahme ist Herr Föll bis zum heutigen Tage nicht nachgekommen.
Anstatt dessen schickte er meiner Mutter eine Rechnung
vom 20.03.14, abgeschickt am 31.03.14, Eingang bei uns 04.04.14, Zahlungserinnerung 30.03.14!
Wir behalten uns nun weitere rechtliche Schritte vor.
Sollten Sie im Besitz einer Vorsorgevollmacht oder Pflegschaft sein, können Sie die Angelegenheit selbst direkt regeln.
Da ich selbst ein über 90 jähriges Mütterchen habe, weiß ich, daß denen gern mehr Senilität unterstellt wird, als vorhanden ist.
Allerdings scheint mir, außer unter Vollnarkose, es kaum möglich, einen Zahn gegen meinen Willen zu ziehen. Brauche doch nur den Mund geschlossen halten. Außerdem geht dem in der Regel eine Betäubungsspritze voraus. Das würde mich schon stutzig werden lassen.
Reden Sie noch einmal mit Ihrer Frau Mutter. Vielleicht ist sie "nur" übertölpet worden. Zwar auch unschön, hätte aber eine andere rechtliche Relevanz.
das ist Körperverletzung, aber hallo.
Wär das meine Mutter, zwei Dinge:
1. Gestreckte Rechte (wenn Sie wissen, was ich meine.)
2. Str. afanz. eige.
Rechnung keinesfalls bezahlen, sondern
Anzeige wegen Körperverletzung (wahrscheinlich sogar "vorsätzliche") erstatten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Absolute Ignoranz des Arztes gegenüber dem Patienten.