eBay (Augsburg)
EBay, ein Witz gefällig.
Kennt EBAY sich eigentlich im Versteigerungswesen aus?
Diese Frage muss man sich tatsächlich stellen.
Denn nach dem Zuschlag geht es für den Käufer zu Bezahlen
Und dann bekommt er die ersteigerte Ware zugesandt.
Ha…Ha so geht´s normalerweise, in diesem Fall ganz anders.
Der Käufer teilt dem Verkäufer mit, daß er nicht im Sinne hat, den Artikel zu bezahlen, hat es nicht mal nötig seine Entscheidung zu begründen……alles kein Problem…. so denkt man´s sich….
Man eröffnet einen `Fall`` gegen den Missetäter… man ist ja gut aufgehoben beim hochqualifiziertem Personal eines Weltunternehmens, Leute triefen geradezu von Fachwissen…ta. ta…ta. taah!
So meint man`s zumindest und der erste Eindruck scheint auch recht zu geben…
Aber sicher Frau Meier, sie haben völlig recht, wir tun unser Möglichstes und noch mehr,
ja so ein Saukerl…….!
Während dieses Geschnösels kommt die Ernüchterung… der Möchtegernkäufer der jetzt zu Möchtegernnichtkäufer geworden ist, stellt plötzlich fest, daß er vor dem hohen Gericht für sein Verhalten zu verantworten hat und fast eine geniale Idee….
Er greift seinerseits zur Feder und bescheinigt den Verkäufer ein unverschämtes Verhalten, dass dieser gewagt hat beim hohen Gericht sich zu beschweren und dadurch seine blütenweiße Weste womöglich in den Dreck gezogen wird….
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Gibt dementsprechende Bewertung für diese abscheuliche Tat und verbirgt es unter dem Deckmantel einer positiven Bewertung….
Das hohe Gericht wird vom Käufer gebeten dieses Geschmirsel logischerweise wieder zu entfernen…ja man geht wirklich davon aus, es kann sich doch nur um einen Witz handeln.
Im Wortlaut schreibt dieser Schmierfink folgendes: ´´Verkäufer nicht nett, eröffnet Fall, ohne Bescheid zu sagen, nicht empfehlenswert. ´´
Wenn man eine schlechte Bewertung dafür erhalten kann, daß man auf die Einhaltung von eBay-Prinzipien besteht, also wenn man etwas kauft, auch bezahlen sollte und um diese durchzusetzen keinerlei Unterstützung erhält, im Gegenteil nicht einmal die Streichung von unzutreffenden und vorsätzlich rufschädigenden Bewertung geschützt ist, muß man feststellen, so ein Versteigerungsunternehmen ist nicht empfehlenswert, nein, sehr enttäuschenswert….!
Ein unbeliebtes eBay-Mitglied (noch)
Ich verstehe Sie vollkommen, kann (leider) all das nachvollziehen. That's eBay! Man rufe den Kundenservice nur an, wenn man weiteren Ärger braucht! Und man bleibt trotzdem gern bei eBay. Wir sind ja nicht nachtragend, die haben sicher recht mit mir so umzuspringen. Wirklich?
Noch 30 Tage, dann bin ich weg umd werde mich NIE wieder über eBay ärgern. Ich hoffe mitfühlend für Sie, dass Sie bei Ihrem Entschluss geblieben sind ;-)