Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 902 Views | 25.04.2014 | 20:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1424504

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Klarmobil ignoriert mehrfach Widerspruch gegen Rechnungen

Bestell-/Kundennummer: 1050260982

Ich bin seit 2007 Kunde bei Klarmobil und nutze dort einen Postpaid-Vertrag. Normalerweise liegt mein Verbrauch - wenn überhaupt - bei wenigen Euro pro Monat (ausschließlich Telefon-Gespräche und SMS, kein Internet). Anfang Januar bekam ich jedoch eine Rechnung über 544.77 Euro. Der exorbitante Betrag kam diesmal allerdings aufgrund von Datenverbindungen zustande:

SCHLAGWORTE


Ich habe mir Ende letzten Jahres ein Smartphone mit Dual-SIM Funktion gekauft. Mit diesem habe ich auch einen Tarif inklusive Datenflatrate bei einem anderen Provider erworben. Meine bisherige SIM-Karte von Klarmobil hatte ich zusätzlich im Smartphone integriert, damit ich auch auf der alten Nummer vorübergehend noch erreichbar bin. Das Datendienstnetz habe ich natürlich auf die andere SIM-Karte mit der Flatrate eingestellt. Zumindest war ich davon ausgegangen. Vermutlich ist aber bei den ganzen Installationen/Konfigurationen mit dem neuen Smartphone was schief gegangen. Letzten Endes hat das Smartphone, ohne dass es mir bewusst war, über zwei Wochen fast durchgängig den Datentarif von Klarmobil genutzt, welcher im Minutentakt abrechnet.

Ich zweifle nicht das Zustandekommen der Verbindungen an, sondern sehe hier einen Verstoß gegen die Schutzpflichten: Es erfolgte keine Warnung vor schadensträchtigem Nutzungsverhalten, z. B. per SMS, E-Mail, Pop-up-Fenster oder Sperre. Abgesehen davon stehen die Verbrauchswerte in eklatantem Widerspruch zu meinem bisherigen Nutzungsverhalten. Darüber hinaus ist es auch offensichtlich, dass ich nicht willentlich den Klarmobil-Tarif in Anspruch nahm (der ohnehin nicht für umfangreiche Dauernutzung ausgelegt ist), wenn mir gleichzeitig eine günstigere Option (Datenflatrate über die andere SIM-Karte) zur Verfügung stand.

Mein eingereichter Widerspruch gegen die Rechnung und weitere Anfragen wurden bislang ignoriert bzw. nach teilweise mehrwöchiger Reaktionszeit unzureichend beantwortet.

Immerhin war Klarmobil nach mehr als 5-wöchiger(!) Bearbeitungszeit in der Lage mir mitzuteilen, dass man mir tatsächlich aufgrund der Schutzpflicht eine Information per SMS bezüglich der Datenverbindungen gesendet habe. Da sich mein SMS-Empfang sehr in Grenzen hält, kann ich mir nicht vorstellen, eine solche SMS überlesen zu haben. Und seit Beginn des fraglichen Zeitraums habe ich auch keine SMS gelöscht. Die Behauptung von Klarmobil steht nun im Raum, ohne dass Klarmobil Willens oder in der Lage ist, dies zu belegen. Ich kann den Empfang einer solchen SMS jedenfalls nicht feststellen. Auch ist es fraglich, ob ein einzelner SMS-Hinweis Klarmobil von ihren Schutzpflichten entbunden hätte.

Was das Einholen von Rechnungen und Mahngebühren betrifft, kann man Klarmobil hingegen keinen Verzug vorwerfen: Hier wird pünktlich abgebucht, unabhängig von eingereichten Widerspruchsschreiben. Mit meiner aktuellen Rechnung wird nun plötzlich auch erstmalig eine Grundgebühr ("Kontopflegegebühr") verlangt, die man angeblich bereits 2010(!) eingeführt habe. Dies ist nach Angaben von Klarmobil im Rahmen eines Newsletters(!) den Kunden mitgeteilt worden. Hier erwarte ich als Kunde schon ein offizielles Anschreiben und keinen Newsletter, den man auch abbestellen kann. Eine solche Gebühr ist jedoch weder dem Tarifdatenblatt zu entnehmen, noch kann ich sie den aktuellen AGBs ableiten. Interessanterweise hätte man dann die Grundgebühr demzufolge schon seit Jahren von mir verlangen müssen, da mein monatlicher Umsatz fast immer unter der Mindestumsatzgrenze lag. Dennoch beharrt Klarmobil auch auf dieser Forderung. Entsprechende Nachfragen werden auch hier ignoriert und der Betrag abgebucht.

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Zusammenfassend eine Liste meiner Beschwerden an Klarmobil:

1. Abbuchung von strittigen Rechnungen trotz eingelegtem Widerspruch
2. Ungerechtfertigtes Auferlegen einer Gebühr für die Rücklastschrift wegen meines zwischenzeitlichen Rückbuchens der von mir bereits zuvor widersprochenen Rechnung sowie von Mahngebühren
3. Fehlende Auskunft zu Zeitpunkt und Inhalt der angeblichen Warnungs-SMS
4. Fehlender Nachweis für den erfolgreichen Empfang der besagten SMS (das kann durch die von meinem Smartphone übermittelte Empfangsbestätigung des Netzbetreibers Telekom D1 an den Sender - also an Klarmobil - erfolgen)
5. Fehlender Beleg für die Rechtmäßigkeit der plötzlichen Erhebung einer Grundgebühr
6. Fehlende plausible Begründung, warum und auf welcher Grundlage gerade jetzt eine Grundgebühr verlangt wird
7. Abbuchung der Grundgebühr trotz meines Widerspruchs

8. Und nicht zuletzt: Das Kommunikationsverhalten gegenüber dem Kunden (Ignorieren von konkreten Anfragen, ausweichende Antworten, unbelegte Behauptungen, unglaubwürdige Argumentation, Hinhalten,...)

Sollte Klarmobil weiterhin nicht gewillt sein, auf meine Anfragen zu einzugehen, werde ich als nächsten Schritt Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Da Klarmobil dies auch in ihren AGBs anbietet, gehe ich davon aus, dass sie sich einem solchen Schlichtungsverfahren nicht verweigern werden. Sollte Klarmobil sich jedoch auch diesem Verfahren entziehen, werde ich das hier wieder öffentlich kundtun und weitere Schritte in Erwägung ziehen (z. B. strafrechtliche Schritte wegen Betrugs nach § 263 StGB prüfen lassen).

Klarmobil Kunden-Nr.: 1050260982

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Nachweise von Klarmobil, welche die Rechtmäßigkeit der eingezogenen Leistungsentgelte belegen, ansonsten die Erstattung der erhobenen Rechnungen und Gebühren


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Kommentare und Trackbacks (3)


26.04.2014 | 12:40
von ReclaBoxler-1424504 | Regelverstoß melden
Bezüglich der "Kontopflegegebühr" gibt es übrigens in der Zeitschrift c't (Heft 09/2014 und 10/2014) in der Rubrik "Vorsicht Kunde! " zwei sehr aufschlussreiche Artikel:

ct 09/2014: "Straf-Gebühr - Klarmobil schiebt Prepaid-Kunden eine Kontoführungsgebühr unter"
ct 10/2014: "Nachspiel - Klarmobil.de und die Kontopflegegebühr"

Zweimal nacheinander hat das vermutlich auch noch kein Unternehmen geschafft. Respekt!

02.05.2014 | 20:52
von ReclaBoxler-1424504 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang noch keine Reaktion von Klarmobil.


21.08.2014 | 19:52
von ReclaBoxler-1424504 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Fall ist inzwischen nach mehr als 5 Monaten abgeschlossen. Die Rechnung wurde letztendlich auf 100 Euro reduziert.

Der weitere Ablauf vollzog sich wie folgt:

- Ich hatte zunächst einen Antrag für ein Schichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur eingereicht, da sich Klarmobil auch weiterhin nicht rührte
- Inzwischen hatte mir Klarmobil auch noch Kosten für eine Rufnummernumleitung in Rechnung gestellt, obwohl ich diese weder beantragt hatte noch im Smartphone eingestellt hatte und darüber hinaus die fragliche SIM-Karte auf meinem Tisch lag, d. h. ich war überhaupt nicht im Netz eingeloggt. Eine Erklärung blieb mir Klarmobil auch auf mehrfache Nachfrage schuldig (entgegen deren Aussage).
- Möglicherweise aufgrund meines inzwischen eingegangenen Schlichtungsantrages (ohne Bezugnahme) gewährte mir Klarmobil nun eine Halbierung der GPRS-Gebühren ("aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht") und erließ die Kosten für die Rücklastschrift und die Grundgebühr
- Ich war mit dieser scheinbar willkürlichen Festlegung nicht einverstanden, zumal Klarmobil nicht belegen konnte/wollte, dass die strittigen Gebühren gerechtfertigt seien
- Daraufhin reduzierte Klarmobil die Rechnung nochmals "aus Kulanz" auf nunmehr 100 Euro (mein konkreter Kompromissverschlag war 50 Euro) und stornierte die Mahngebühren, aber lieferte immer noch keine Begründung
- Schließlich kam ein Schreiben in welchem mir die Ablehnung des Schlichtungsantrages mitgeteilt wurde (ohne Angabe von Gründen; die Teilnahme ist freiwillig) jedoch immerhin eine Begründung für die verbleibenden Rechnungskosten nachgeliefert wurde: die EU-Verordnung über das Roaming fordert eine Deckelung der Beträge auf 59,50 Euro "pro monatlichem Abrechnungszeitraum" (Artikel 15 Abs. 3). Klarmobil machte daraus allerdings "pro Monat", so dass statt einer Abrechnung zwei Kalendermonate betroffen waren: 59,50 Euro = 119,00 Euro. Die 19 Euro wurden wieder aus "Kulanz" erlassen. Soweit die nachträgliche Begründung. Meiner Auffassung nach ist diese wohlwollende Auslegung von Klarmobil nicht im Sinne des Gesetzgebers. Aber was soll's: Bei so viel Kulanz bin ich auch mal großzügig ;-)
- Inzwischen habe ich aus nachvollziehbaren Gründen gekündigt




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