ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Köln)
GEZ fordert: Entweder Gebühr zahlen oder Wohnung aufgeben
Bestell-/Kundennummer: 201407002209727
GEZ versucht meiner Meinung nach miese Erpressung.
Mein Sohn sitzt seit einem Jahr in Haft und wird dort bis nächstes Jahr verbleiben. Wir als Familie erhalten ihm den Wohnraum. Jetzt kommt die GEZ und verlangt, entweder zahlen oder Wohnung kündigen. Haftbescheinigung liegt vor.
Wir haben nicht auch noch das Geld die GEZ Gebühren zu zahlen. Vor Haftantritt bezog er Leistungen nach SGB II, die wurden jetzt natürlich eingestellt. Das Informationsblatt, das mir zu gesendet wurde, enthält natürlich keine Befreiungspflicht für Inhaftierte!
Es kann doch nicht sein, dass die GEZ auf legalem Weg solch eine miese Erpressung starten kann? Antwortschreiben der GEZ vom 28.4.14 liegt vor. Ich werde mich auch noch an das Fernsehen wenden, die finden solche Methoden ja auch sehr interessant.
besorgen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat (Termin bei einer Rechtsberatung in Ihrer Kommune vereinbaren - das kostet nicht viel). Wenn von der GEZ tatsächlich als Alternative zur Zahlung die Aufgabe der Wohnung gefordert wurde, dann ist das Nötigung und gehört angezeigt.
Sollte Ihr Sohn keine Einkünfte haben, dann kann er - meiner Meinung nach - einen Befreiungsantrag stellen, Nachweise seiner derzeitigen finanziellen Situation sind zu erbringen (sollte er allerdings Erspartes o. ä. besitzen, dann wird er zahlen müssen).
Hier die Befreiungsmöglichkeiten:
Bezieher von Hartz IV oder Sozialgeld, Bezieher von Grundsicherung im Alter oder Pflegehilfe, Bafög-Empfänger, die nicht zuhause bei den Eltern leben, Geringverdiener müssen häufig auch nicht zahlen.
Die Befreiung können wie bisher auch Taubblinde sowie Empfänger von Blindenhilfe beantragen. Menschen mit anderer Behinderung sind nicht länger befreit: Ab 2013 zahlen sie 5,99 Euro im Monat. Das gilt für Sehbehinderte, Hörgeschädigte und Menschen, die zu 80 Prozent behindert sind.
Dafür hat man in der JVA keine Zwangsabgabe, so die Antwort.