778 Views | 12.05.2014 | 12:38 Uhr
geschrieben von Boris Beitz

GMX GmbH (Karlsruhe)

Unberechtigte Mahnung über kostenpflichtige Dienstleistung

Bestell-/Kundennummer: 110981953

Bereits seit etwa der Jahrtausendwende wickle ich alle meine E-Mails über einen kostenfreien Account von GMX ab. Interesse an weitergehenden Servicedienstleistungen des Unternehmens hatte ich nie (und habe ich auch jetzt nicht) und für deren kostenpflichtige Angebote habe ich keinerlei Bedarf.

SCHLAGWORTE

Regelmässig bekommt man bei GMX eine Seite zu sehen, welche ein "Geburtstagsgeschenk" oder Ähnliches in Aussicht stellt, bevor man Zugriff auf das E-Mail-Postfach nehmen kann. Normalerweise ignoriere ich den grossen "Ihr Geburttagsgeschenk"-Button und klicke auf den kleinen, eher unauffälligen "Zum Postfach"-Schalter. Versehentlich (!) erwischte ich jedoch Anfang Dezember den falschen Button und erhielt daraufhin etwas, das ich für eine Art Probe- oder Testangebot des GMX TopMail Tarif hielt.

Im Vertrauen darauf, daß der Gesetzgeber vor dem Zustandekommen eines Vertrags über kostenpflichtige Dienstleistungen eine eindeutige Bestätigung durch den Kunden verlangt (die sog. "Button-Lösung), habe ich mich um den Vorgang nicht weiter gekümmert, schließlich habe ich einen "Kaufen"-Button niemals auch nur gesehen, geschweige denn betätigt.

Möglicherweise wurde mir eine Rechnung von GMX per E-Mail übersendet, doch da das Postfach stets von Mitteilungen des Unternehmens geradezu überschwemmt wird (GMX Magazin etc.), habe ich sie vermutlich übersehen oder gleich ungelesen gelöscht. Leider läßt sich dies aber jetzt nicht mehr nachprüfen, da mir GMX inzwischen den Zugang zu dem Postfach (inklusive Freemail) verweigert und meine E-Mails jetzt quasi als Geiseln hält.

Das Mahnschreiben kam für mich völlig überaschend und ich habe mich deshalb umgehend mit deren Service-Hotline in Verbindung gesetzt. Dort sagte man mir, daß GMX den Vertrag (dessen Rechtsgültigkeit ich ernsthaft bezweifle) nur kündigen könne wenn ich zuvor ihre Forderung begleiche. Ich habe nichts derartiges getan, da ich sicher bin, das GMX dies als Akzeptanz des Vertrags von meiner Seite auslegen würde.

Nachdem ich Widerspruch eingelegt habe (Formschreiben der Verbraucherschutzzentrale, Einschreiben mit Rückschein) kam jetzt ein Antwortschreiben in dem GMX unverschämterweise behauptet, sie würden ihre Dienstleistungsverträge gemäss den Vorgaben abschliessen, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch beschrieben werden. Nichts davon entspricht den Tatsachen. Mir scheint das Schreiben hat in etwa den Wahrheitsgehalt einer der phantastischen Erzählungen des Baron von Münchhausen oder einer öffentichen Rede von Joseph Goebbels.

Um es ganz klar zu sagen (und ich hoffe sehr, das auch jemand von GMX dies liest) :
Ich werde auf gar keinen Fall bezahlen (!).

Sollen Sie doch versuchen den Betrag einzuklagen, es wäre mir ein ganz besonderes Vergnügen das Unternehmen vor Gericht wie die Bande verlogener Betrüger darzustellen, für die ich sie inzwischen halte. Schließlich ist GMX jetzt in der Pflicht zu beweisen, daß es sich hier tatsächlich um einen rechtsgültigen Vertrag handelt.

Und natürlich ist es meine Absicht die Angelegenheit öffentlich zu machen, bevor noch Andere durch unlautere Praktiken dieses Unternehmen zu Schaden kommen. Dieses Schreiben ist diesbezüglich nur ein erster Schritt.

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Meine Forderung an GMX GmbH: Stornierung der Forderung und sofortiger Zugang zum Freemail-Account und meinen E-Mails!


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Kommentare und Trackbacks (7)


13.05.2014 | 12:08
von Boris Beitz | Regelverstoß melden
Ich bin ein bequemer Mensch, das stimmt schon. Aber verraten Sie mir doch bitte, aus welchem Grund ich mir die Lektüre von Kleingeducktem in Verträgen antun sollte, bei denen ich niemals die Absicht habe zu unterschreiben?

14.05.2014 | 09:55
von Boris Beitz | Regelverstoß melden
Selbstverständlich sollte man sich AGB's und Kleingedrucktes gründlich durchlesen, bevor man einen Vertrag abschließt, ganz gleich ob dies per Unterschrift geschieht oder durch entsprechende Klicks im Internet.
Sie würden mich sicher zu Recht als naiv und/oder weltfremd bezeichnen, wenn ich dies bestreiten wollte.

Der Punkt ist aber, das ich nie die Absicht hatte, kostenpflichtige Angebote von GMX in Anspruch zu nehmen, warum also hätte ich mich mit den Details der dazu gehörigen Verträge beschäftigen sollen? Studieren Sie etwa die AGB's von Ladengeschäften, von denen Sie ganz sicher wissen, daß Sie dort niemals etwas kaufen werden?

Um es noch einmal zu wiederholen:
Ich habe niemals einen "Kaufen"-Button auf der Internet-Seite von GMX betätigt. Auch habe ich gegenüber GMX keinerlei Unterschrift geleistet oder jemals in irgendeiner anderen Form Kaufabsichten geäussert. Ein rechtsgültiges Vertragsverhätnis über kostenpflichtige Dienstleistungen kann es daher nicht geben. Anders lautende Behauptungen durch GMX entsprechen nicht den Tatsachen.

Übrigens wurde GMX bereits 2010 in Österreich wegen eben solcher Geschäftspraktiken verklagt:
www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Alltag/Aktuelles/GMX_gibt_klein_bei
Bedauerlicherweise scheint das Urteil aber nur in Österreich rechtsgültig zu sein und hat daher wohl keinerlei Konsequenzen für GMX in Deutschland.

14.05.2014 | 18:18
von Boris Beitz | Regelverstoß melden
Ja, Sie haben recht, ich hätte mir die AGB gleich nach dem Fehlklick durchlesen sollen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich allerdings nicht die geringste Ahnung, was ich mir dadurch aufgehalst habe, ja nicht einmal, daß mein Tun überhaupt Folgen haben könnte. Dieses Licht ging mir erst bei Eingang der Mahnung auf.

Zumindest hatte ich erwartet, daß beide an einem Vertrag beteiligten Parteien, also sowohl Verkäufer als auch Kunde, darüber informiert sein müssen, wenn sie im Begriff sind, einen bindenden Vertrag abzuschliessen. Mir war ja bekannt, daß der Gesetzgeber die Hürden für das zu Stande kommen von Kaufverträgen im Internet bereits vor einer Weile höher gelegt hatte. Vermutlich habe ich das 2012 aus den Nachrichten mitbekommen.

Im § 312g BGB fand ich noch einige weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen um die Rechtsgültgkeit derartiger Verträge zu gewährleisten. So der Umstand, daß dem Kunden die Möglichkeit eingeraümt werden muß, Fehleingaben zu berichtigen. Auch dies wurde mir bei der Eingabe von GMX nicht ermöglicht.

Bitte klären Sie mich auf, wo ich Ihrer Ansicht nach im Irrtum sein könnte.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Unterstützung. Einen Moment lang hatte ich schon befürchtet die überwiegende Anzahl von Kommentaren könnte schlicht lauten: "Selbst schuld".

14.05.2014 | 18:47
von ReclaBoxler-4593893 | Regelverstoß melden
Vor Gericht werden sie nicht gehen, bei solchen Beträgen lohnt es sich nicht. Quelle: jahrelange eigene Erfahrung. Gerichtsprozesse dauern in Deutschland meist Jahre.

Früher war es bei gmx und web.de tatsächlich so, dass man ein "Geburtstags-Geschenk" (Klasse, dass man ein Geschenk bezahlen muss) nach dem Login bekam. Mittlerweile wurde es kenntlich gemacht. Allerdings halte ich diese Praxis äußerst fragwürdig. Jetzt soll mir bitte keiner kommen, die haben gute Anwälte bla bla. Das mag sein, Apple hat sicher auch gute Anwälte, gibt aber nur 1 Jahr Gewährleistung (!) für Neugeräte. BGB sagt 2 Jahre.

Wenn die Mail-Adresse unwichtig ist, würde ich es auf sich beruhen lassen. Ich hab durch solche Bauernfängereien schon viele Rechnungen bekommen und keine einzige bezahlt.

19.05.2014 | 13:16
von Boris Beitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.06.2014 | 18:56
von Boris Beitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen habe ich ein Schreiben von der 'Bayerischen Inkasso Dienst AG' erhalten und die Forderung hat sich auf 111,72€ erhöht. Seither hat sich aber nichts in der Angelegenheit getan.


26.02.2015 | 00:12
von Tanja P. | Regelverstoß melden
Hallo Herr Beitz,
ich rate Ihnen keine Rechnung zu zahlen, ich selbst hatte das gleiche "Geburtstagsgeschenk" vor fast 7 Jahren gehabt, damals habe ich GMX wegen arglistiger Täuschung/Abofalle anzeigen wollen, ging zu Verbraucherzentrale und die Sache war erledigt.
Bitte zahlen Sie auf keinen Fall!



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