116 Views | 27.05.2014 | 20:55 Uhr
geschrieben von Johannes Lips

Groupe SEB Deutschland GmbH (Offenbach/Main)

Undurchsichtige Garantiebedingung

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wir haben am 31.12.2012 eine Kaffeemaschine der Marke Krups gekauft, auch aufgrund des vollmundigen Versprechens, dass eine 24-monatige Herstellergarantie gewährt wird.
Dies wird auch sehr deutlich auf der Internetseite proklamiert, siehe krups.de/service/garantie

Im Mai 2014, also nach etwas mehr als einem Jahr und vier Monaten war die Maschine plötzlich undicht und wir haben sie zu einem Servicepartner gebracht, um sie reparieren zu lassen, da wir davon ausgingen, dass sie noch in der Garantie ist. Im Kleingedruckten steht jedoch, dass es eine maximale Anzahl von Bezügen gibt, die man nicht überschreiten darf, um die Garantie nicht zu verlieren. Dies war bei uns der Fall und wir konnten die Maschine nicht auf Garantie reparieren lassen. An der Hotline wurde darauf hingewiesen, dass das eine gewerbliche Nutzung ausschließen soll, aber die bestand zu keinem Zeitpunkt.

Im Anbetracht dessen finde ich es eine Unverschämtheit, trotzdem und ohne Hinweis auf diese Begrenzung, mit 24 Monaten Herstellergarantie zu werben!

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Meine Forderung an Groupe SEB Deutschland GmbH: Deutliche Kommunikation der Garantiebedingungen!


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