arvato infoscore GmbH (Baden-Baden)
Unzulässige und sittenwidrige Gebühren von Infoscore?
Bestell-/Kundennummer: S.12.149515.01.343
Aufgrund einer schon nicht gerechtfertigten Forderung ohne Grundlage einer ausführlichen Rechnung wurden zudem überhöhte "Inkasso-Gebühren" berechnet.
Bei einer Forderungshöhe von bis zu 500 Euro sind Inkassokosten von € 13,50 zulässig und angemessen. Von infoscore werden für eine Hauptforderung von lediglich 61 €, die mangels einer nachvollziehbaren Abschlussrechnung nicht beglichen werden konnte, folgende Gebühren verlangt:
- 45 € Inkassokosten (unangemessen),
- 18 € Kontogebühren (UNZULÄSSIG),
- 3,86 € Verzugszinsen
- 3 € Mahnauslagen (2,50 zulässig)
- 5,85 € sonstige Auslagen.
Insgesamt 75,71 € an Gebühren bei einer ursprünglichen Forderung von 61,40 €. Diese Gebühren sind unzulässig, das seitens des Auftraggebers der Firma infoscore keine Schlussrechnung über die Forderung von 61,40 € versendet worden ist.
Ungeachtet dessen sind die 123 Prozent an Gebühren unverhältnismäßig hoch und wohl schon sittenwidrig.
Mit freundlichen Grüßen
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Dies obwohl von Gerichten die sogenannten "Kontoführungsgebühren" als unrechtmäßig eingestuft wurden.
Bei einem Hauptforderungsbetrag von € 61,-€ sogenannte Kontoführungsgebühren von € 18,- sind schon skrupellos und unverschämt! Normalerweise ist ja schon mit den überhöhten Inkassokosten von € 45,- der Aufwand für die
Inkassotätigkeit bei einer Hauptforderung von lediglich € 61,- mehr als abgedeckt.
Da ich aufgrund zu hoher und unverhältnismässiger Kosten einen Rechtsstreit
vermieden habe, und die überhöhten Gebühren bereits bezahlt habe, gehe ich davon aus, dass zumindest 20-30 € zurück erstattet werden.
Wie bereits erläutert war die ganze Angelegenheit, aufgrund einer fehlenden Abschlussrechnung des Stromanbieters Clevergy,
schon ungerechtfertigt. Diese wurde trotz nachweislicher Aufforderungen etc. nicht
versendet, auch nicht per Email!
Mit freundlichen Grüssen
Nach der ordnungsgemäßen Kündigung meines Stromvertrages mit der Firma Clevergy GmbH & Co. KG zum 31.01.2011 wurde mir trotz schriftlicher und telefonischer Aufforderung keine ausführliche und nachvollziehbare Schlussrechnung zugesendet.
Das Online-Portal der Firma, worauf ggf. Rechnungen abgerufen werden können, funktionierte nicht. Aufgrund von angeblichen Optimierungsprozessen kam es langfristig im EDV-Bereich zu Störungen im Kundenservice. Hierüber wurde mir noch ein Entschuldigungsschreiben per Post zugesendet.
Anstatt einer Rechnung erhielt ich lediglich eine Zahlungserinnerung im September 2010 sowie zuvor ein Kontenblatt aus der Buchhaltung von Clevergy. Alles, nur keine nachvollziehbare Schlussrechnung. Auch auf Widersprüche und Anfragen zu vorhergehender Zwischenrechnung etc. erhielt ich keine Antwort. Stattdessen Monate später eine überhöhte Inkassoforderung!