Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim & Partner (Hamburg)
Ungerechtfertigte und zudem verjährte Forderung
Bestell-/Kundennummer: VM0915621
Ich habe heute eineBeschwerde über KSPan die Hanseatische Rechtsanwaltskammer verfasst:
Es geht um eine ungerechtfertigte Forderung der Vodafone GmbH, welche von KSP versucht wurde einzutreiben.
Hier meine Beschwerde, damit auch andere Betroffene im Bilde sind:
Zitat Anfang:
"Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Beschwerdeabteilung II (H bis Q)
Bleichenbrücke 9
20354 Hamburg
Telefax: (040) 35 74 41-41
Aachen, 28.05.2014
Beschwerde über Ihr Kammermitglied, die
KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beschwere ich mich über Ihr o. g. Mitglied.
Es geht um eine Forderung aus dem Jahre 2009 mit dem Aktenzeichen VM0915621 Ihres Mitglieds.
Auf das Schreiben meines Anwaltes vom 31.08.2009 reagierte Ihr Mitglied zu keinem Zeitpunkt. Ferner habe ich seitdem auch nichts mehr von KSP gehört.
Nun wollte ich bei der Mandantin (Firma Vodafone) Ihres Mitglieds einen neuen Vertrag abschließen. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass noch eine offene Forderung aus dem Jahre 2009 bestehe. Ich solle mich, nach Auskunft von Vodafone, direkt an KSP wenden, damit diese dann die Erledigung mitteilen und ich somit wieder neue Verträge bekommen könne.
Daraufhin wendete ich mich am 08.05.2014 telefonisch an Ihr Mitglied KSP.
Man verweigerte mir jegliche Auskunft mit der Begründung sie hätten keine Mandatsniederlegung meines Anwaltes vorliegen.
Zum einen hat sich KSP seit dem Jahre 2009 nicht mehr gemeldet, zum anderen ist die Forderung nach §195 BGB verjährt. Zudem konnte ich damals schon belegen, dass die Forderung ungerechtfertigt war und aufgrund eines Fehlers der Mandantin von KSP zu Stande kam.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ferner ist nach Auskunft meines Anwaltes die Argumentation von KSP nicht nachvollziehbar, da diese Angelegenheit ohnehin schon fast 5 Jahre her ist.
Am 13.05.2014 schickte ich KSP ein Fax mit der entsprechenden Aufforderung sie mögen Ihrer Mandantin nun die ordnungsgemäße Erledigung der Angelegenheit mitteilen.
Daraufhin schrieb KSP lediglich meinen Anwalt an, ob und inwieweit noch das Mandat bestehen würde. Dies erfuhr ich in einem heute geführten Telefonat mit Ihrem Mitglied KSP.
Nach nunmehr fast 5 Jahren immer noch anscheinend eine ohnehin ungerechtfertigte und auch verjährte Forderung durchsetzen zu wollen ist reine Schikane, wenn nicht sogar mittlerweile eine Denunzierung, da ich durch das Verhalten von KSP keine neuen Verträge abschließen kann.
Es sei zu prüfen, notfalls über die hiesigen Justizbehörden, ob nicht §187 StGB in Betracht kommt.
Ich fordere Sie auf, dass Sie auf Ihr Mitglied dahingehend einwirken, dass mit sofortiger Wirkung derartige Schikane und Willkür und auch eine damit verbundene Denunzierung zu unterlassen ist.
Anderenfalls sehe ich mich gezwungen gegen Ihr Mitglied Weiterungen vorzunehmen.
Ich bitte um schriftliche Stellungnahme. Als Frist für den Eingang dieser Stellungnahme habe ich mir diesseits den 06.06.2014 notiert.
Mit freundlichen Grüßen"
Zitat Ende
Von KSP (und auch von Vodafone) erwarte ich eine Entschuldigung und die Bestätigung über die ordnungsgemäße Erledigung der ungerechtfertigten Forderung.
Nur weil es sich um Anwälte handelt heißt es noch lange nicht, dass diese sich Alles erlauben dürfen.
ganz einfach.
Ich hatte zwei Verträge bei Vodafone, welche ich gleichzeitig mit einem Schreiben fristgerecht kündigte.
Für einen Vertrag erhielt ich auch die Kündigungsbestätigung.
Bei dem zweiten Vertrag versäumte dies Vodafone und gab später die Forderung an KSP weiter.
Aufgrund meines Schreibens und der vorliegenden Kündigungsbestätigung von Vodafone konnte ich belegen, dass diese Forderung nicht gerechtfertigt war.
Und Anfang Mai 2014 war die Aussage von Vodafone, wenn die einen Erledigungsvermerk von KSP erhalten, dann erhalte ich auch einen neuen Vertrag.