Von ROLAND Rechtsschutz beantwortete Beschwerde. | 769 Views | 02.06.2014 | 13:58 Uhr
geschrieben von Beate Sturm

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Köln)

ROLAND kündigt wegen Schadensverlauf

Seit vielen Jahren habe ich eine Mieterrechtsschutzversicherung bei der HDI, dann HDI-Gerling und dann ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs AG. Die Prämien habe ich immer pünktlich bezahlt. 2009 kam es zu einem Schadensfall, der mit einem Schreiben vom Anwalt erledigt war. 2013/14 kam es zu zwei Schadensfällen, die sich aus der Beendigung eines Mietverhältnisses ergaben (Streit um die Kaution, Streit um die Nebenkostenabrechnung). Der zweite Streit ist noch nicht abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Nun hat ROLAND per Einschreiben die Versicherung gekündigt mit der Begründung, es gäbe einen ungünstigen Schadensverlauf. Auf telefonische Nachfrage wurde mitgeteilt, die Schäden hätten ca. 3.000 Euro gekostet, damit seien meine Rücklagen (!) aufgebraucht.

Ich finde es falsch, dass der Versicherer aus diesem Grund und dann auch noch während eines laufenden Falls kündigt. Wofür braucht man eine Versicherung, die die Rücklagen aufbraucht und einen dann im Regen stehen lässt?

Mein Rat: Versichern Sie sich nicht bei der ROLAND - im Schadensfall stehen Sie dann vielleicht ohne Versicherung da, so wie ich!

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Meine Forderung an ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG: Rücknahme der Kündigung durch ROLAND


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.06.2014 | 08:39
Firmen-Antwort von: ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Abteilung: Marketing und Kommunikation

Guten Tag,

es tut uns sehr leid, dass Sie verärgert sind. Gerne würde ich den Fall für Sie klären. Da Sie anonym geschrieben haben und wir generell keine Kundendaten rausgeben, bitte ich Sie, mich direkt anzuschreiben: anne.hoogen spider monkey roland-rechtsschutz.de.

Freundliche Grüße

Anne Hoogen

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Kommentare und Trackbacks (2)


02.06.2014 | 14:43
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Für den laufenden Fall besteht weiter Versicherungsschutz. Zumal, wenn Deckungszusage erteilt wurde.
Fragen Sie Ihren Anwalt oder Rechtsberater.

09.06.2014 | 19:23
von Beate Sturm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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