Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 5235 Views | 10.06.2014 | 14:58 Uhr
geschrieben von Michael Marten

E.ON Energie Deutschland GmbH (Potsdam)

Entsperrung des Stromabschlusses

Bestell-/Kundennummer: 242076596638

Am 05.06.14 wurde der Strom für unserem Haushalt NACH Begleichung aller offenen Beiträge abgestellt. Trotz mehrfacher Telefonate hat die EON einfach kein Einsehen, sie hat zwar den Erhalt der Zahlung bestätigt allerdings auch noch 24 Stunden danach keinen Freischaltungsauftrag an den örtlichen Netzbetreiber erstellt.

Wir sitzen mit 2 kleinen Kindern ohne Licht, ohne Kühlschrank etc. Das gesamte Pfingstwochenende zuhause. Es ist heiss wir haben nicht kaltes zu trinken mehr und die Kinder sind am Ende.

ich fordere die EON auf spätestens morgen 10.06.14, wie ist mir egal, den Strom in unserer Wohnung wieder frei zu schalten. Das Mehrfamilienhaus ist irgendwie immer zugänglich selbst wenn wir auf Arbeit sind wird euch jemand ins Haus lassen.

Sollte der Strom bis zum 10.06.2014 nicht angeschaltet werden so müssen wir über das Gericht eine einstweilige Verfügung holen.

Ich bitte um um schnellstmögliche Reaktion!

Mit freundlichen Grüßen

Marten

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Freischaltung Stromanschluss


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.06.2014 | 14:58
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Marten,

wir verstehen gut, dass diese Situation sehr belastend für Sie ist.

Leider gibt es noch Unklarheiten, wir setzen uns daher umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


10.06.2014 | 23:01
von DD | Regelverstoß melden
Laut Rechtsprechung DARF DER STROM NICHT abgeschaltet werden auch nicht bei ausstehender Zahlung. Ziehen sie in ein Hotel und schicken die Rechnung an EON
ZITAT AUS DEM INTERNET:
Die Stromsperre muss dem Kunden rechtzeitig angekündigt werdenMöchte der Stromanbieter die Lieferung an seinen Kunden einstellen, muss er die Stromsperre mindestens vier Wochen vorher ankündigen. Erst nach Ablauf dieser Frist darf der Sperrkasierer beim Kunden klingeln. Doch auch dieser Mitarbeiter des Energieversorgers darf den Strom nicht sofort abstellen. Er muss dem Kunden nochmals eine Frist von mindestens drei Tagen einräumen, in der der Rückstand ausgeglichen werden kann. Ist eine Forderung strittig, ist eine Stromsperre nicht zulässigWiderspricht ein Kunde der Rechnung seines Stromversorgers, und verweigert für diese Rechnung deshalb auch die Zahlung, darf ihm der Lieferant nicht einfach den Strom abstellen. Solche Unstimmigkeiten müssen an anderer Stelle geklärt werden. Geringe Zahlungsrückstände berechtigen den Stromversorger nicht zur SperrungDie Stromversorgung eines Kunden darf nur dann gesperrt werden, wenn seine Stromschulden mindestens 100 Euro betragen. Bei geringeren Zahlungsrückständen darf der Strom hingegen nicht abgeklemmt werden. Bei hinreichender Zahlungsaussicht ist eine Stromsperre nicht zulässigKann ein Kunde glaubhaft machen, dass er seine Stromschulden in einem überschaubaren Zeitraum bezahlen kann und will, darf ihm die Stromlieferung vom Energieversorger nicht verweigert werden. Dieser muss auch Ratenzahlungen akzeptieren, sofern sie im Vergleich zur Höhe der Rückstände angemessen sind. Der Stromversorger muss auch Alternativen prüfenBevor die Stromversorgung eines Kunden eingestellt werden kann, müssen vom Stromanbieter auch andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Eine Zahlung hoher Rückstände in kleinen Raten in Verbindung mit dem Einbau eines Vorkassezählers wäre hierfür eine Möglichkeit, die neue Stromschulden ausschließt und gleichzeitig die Rückführung alter Schulden sicherstellt. Auch bei einer Stromsperre muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibenStrom spielt eine wichtige Rolle im Alltag, ohne auszukommen ist fast unmöglich. Durch eine Stromsperre dürfen deshalb niemandem unverhältnismäßige Nachteile entstehen. Der Energieversorger muss darum für jeden Einzelfall prüfen, ob die Höhe der Zahlungsrückstände eine Sperrung des Stromanschlusses rechtfertigt. Dazu müssen auch die persönlichen Verhältnisse des Kunden und seiner Familie beachtet werden. Leben in einem Haushalt beispielsweise Babys oder Kleinkinder, benötigt ein Kunde Strom auch zum heizen oder für Warmwasserboiler, oder erwirtschaftet ein Betroffener sein Einkommen größtenteils im Homeoffice, wäre eine Stromsperre nur in besonderen Ausnahmefällen wie bei sehr hohen Zahlungsrückständen oder eindeutiger Zahlungsunwilligkeit zulässig. Wer selbst aktiv wird, kann das Schlimmste meistens verhindern. Dazu sollte im Gespräch mit dem Lieferanten nach einvernehmlichen Lösungen gesucht werden. Kein Energieversorger will seinem Kunden wirklich den Strom abstellenAuch wenn die Voraussetzungen für eine Stromsperre vorliegen kommt es nur selten dazu. Überregionale Stromanbieter kündigen bevorzugt den Liefervertrag betroffener Kunden, und vereinbaren dann eine Ratenzahlung zum Ausgleich der Rechnung. Strom erhalten diese Kunden dann vom örtlichen Grundversorger, der somit auch das Risiko neu auflaufender Stromschulden tragen muss ohne sich dagegen absichern zu können. Es ist Aufgabe der Grundversorger, allen Haushalten ihrer Region eine Stromversorgung zu sichern, unabhängig von Bonität oder Einkommen. Sie sind es auch, die Stromsperren tatsächlich durchführen, da ihnen keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen um sich gegen hohe Zahlungsausfälle abzusichern. Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Stromsperre abzuwenden? Wenn die Gespräche mit dem Stromversorger scheitern steht die Stromsperre oft schnell bevor. Sie kann aber auch in letzter Sekunde noch abgewendet werden. Dafür sollte geprüft werden, ob Anspruch auf öffentliche Hilfen zum Ausgleich der Stromschulden besteht während gleichzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. In dieser Situation ist es meist sinnvoll, beide Wege paralell zu verfolgen, da die Zeit sonst zu knapp werden könnte.

13.06.2014 | 18:00
von ReclaBoxler-7224424 | Regelverstoß melden
Es wird schon einen Grund haben warum gesperrt wurde. Ich weiß aus Erfahrung das nicht 100% der Kunden der E.ON an einer Sperrung schuld sind.
Leider ist es aber so das die Kunden die gesperrt werden erst dann aufwachen wenn es zu spät ist.
Und dann die Kleinen Kinder als Vorwand nutzen wollen um nicht gesperrt zu werden. Dann ist es aber meistens zu spät. Ich kann mir auch nicht vorstellen das Sie als Kunde NIE Post erhalten haben. Und selbst wenn kann man mal nachfragen. Außerdem sollte jeder in Deutschland wissen das Strom nicht umsonst aus der Steckdose kommt. Und das ich als Bürger dazu verpflichtet bin zu zahlen wenn ich was nutze. Ist ja bei allen anderen Sachen auch so, oder bekommt man heut zu Tage irgendwas geschenkt?
Solange man den Lichschalter betätigt und alles funktioniert macht sich keiner Gedanken. Aber wenn der Strom plötzlich weg ist, dann kann man ja ruhig die Schuld dem Energiekonzern geben.
Eventuell solltet Ihr mal überlegen, wenn die Kunden alle nicht zahlen, wer soll dann irgendwann die Energie liefern wenn die Firmeen pleite gehen.
Und zu dem Zitat aus dem Internet kann ich nur folgendes sagen. Klar gibt es wohl die Möglichkeit eine Stromsperrung vorzubeugen. Wenn aber solche Zitate ins hier hinterlegt werden sollte man auch alles lesen und nicht einfach vorschlagen das der Kunde ja auch ins Hotel ziehen kann und E.ON die Rechnung senden soll.

Zeig mir einen Hotelinhaber der sich darauf einlässt, wenn ich sage: Hallo mein Name ist.
Mein Stromanbieter hat mein Strom gesperrt und ich hätte gern ein Zimmer auf Kosten der E.ON bis mein Strom wieder entsperrt ist. Das wird wohl nicht klappen.

14.06.2014 | 23:14
von ReclaBoxler-5389324 | Regelverstoß melden
Vielleicht wurden die Entsperrungskosten noch nicht bezahlt? Die kommen nämlich noch zusätzlich drauf. Ein Zähler wird auch erst gesperrt wenn man mindestens 2 Monate keine Zahlung geleistet hat. Das mit dem Hotel gefällt mir. ^^ Lieber nimmt man dann ein Zimmer was bestimmt mehr kostet als seinen Srrom zu bezahlen.

15.06.2014 | 09:22
von Michael Marten gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Klärung offener Fragen sorgte die Eon für Freiachaltung des Anschlusses schon am nächsten Tag!
Ein Anbieterwechsel erfolgt dennoch umgehend!




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