Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 623 Views | 13.06.2014 | 20:14 Uhr
geschrieben von Manuel K.

ExtraEnergie GmbH (Berlin)

Preiserhöhung in Mail, die ich nicht erhalten habe

Am 12.06.2014 wurde mir per Mail mitgeteilt, dass sich mein Abschlag von 63 Euro auf 87 Euro erhöht.

Ich habe sofort den Kundenservice angerufen und nach vielen Versuchen auch erreicht. Der Mitartarbeiterin habe ich von der Mail erzählt. Ihre Antwort: "Sie haben eine Mail am 31.03.14 bekommen. In dieser wurden Sie über die Kosten informiert. Ihr Vertrag kann erst Mitte 2015 gekündigt werden." Als ich meinte, dass ich die Mail nicht erhalten habe, hat sie mitten im Gespräch aufgelegt.

In meinem Posteingang befinden sich von ExtraEnergie Mails vom 24.03. sowie 23.04. Aber zu anderen Themen wie SEPA-Umstellung.

Daraufhin habe ich mich per Mail an den Kundenservice gewandt und mir wurde ohne Nachweis mitgeteilt, dass ich die Mail erhalten habe.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Anerkennung meines Sonderkündigungsrechtes, da ich erst am 12.06.2014 von der Preiserhöhung erfahren habe.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.06.2014 | 11:14
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Wir möchten uns gern persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen sofort Hilfe anbieten. Um dies zu ermöglichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Verbraucherforum" an reclabox spider monkey extraenergie.com. Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer und den Link zu Ihrer ReclaBox Beschwerde an.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.06.2014 | 11:33
von Manuel K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Folgende Antwort habe ich erhalten. Werde mir Rechtsbeistand holen und darauf reagieren.

"Eine genaue Prüfung durch unsere Fachabteilung hat ergeben, dass wir Sie am 28.03.2014 über die anstehende Preiserhöhung per E-Mail kontaktiert haben. Gemäß gesetzlichen Vorgaben können Preiserhöhungsmitteilungen in Textform versendet werden.

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage möchten wir Ihnen hiermit den Nachweis über den Versand der Preiserhöhung zukommen lassen.

Im Anhang dieser E-Mail finden Sie die originale Mitteilung, welche wir zu dem dort genannten Datum an Sie versendet haben.

Aus Kulanz möchten wir Ihnen eine Sonderkündigung zum 31.07.2014 anbieten und bitten diesbezüglich um eine kurze Rückmeldung Ihrerseits. Eine Kündigung zum damals eingeräumten Termin Ende Mai kann nicht ermöglicht werden, da dieser Termin aufgrund von Abmeldefristen nicht mehr realisierbar ist.

Die Abrechnung Ihres Vertrages erfolgt zu den neuen tariflichen Konditionen. "


27.06.2014 | 09:57
von Manuel K. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie wurden meine Forderungen sofort akzeptiert.




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