Von cortexpower.de beantwortete Beschwerde. | 460 Views | 17.06.2014 | 19:34 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2359424

cortexpower.de GmbH (Hofheim)

Rechnung fälschlicherweise zu hoch - keine Rückerstattung

Ich habe mit Cortexpower extrem schlechte Erfahrungen gemacht. Das Unternehmen veräppelt gezielt Schweizer Kunden, indem auf der Website der Preis mit deutscher Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, auf der Rechnung dieselbe Summe jedoch als Netto/ohne Mehrwertsteuer vermerkt ist, so dass das Unternehmen die Mehrwertsteuer nicht an den Staat abführen muss und der Kunde Zollgebühren etc. auf eine zu hohe Summe zahlt.
SCHLAGWORTE

Ich habe eine Jacke bestellt, die mit den dafür üblichen Kosten durch den Schweizer Zoll ging. Normalerweise wird beim Versand aus dem Ausland in die Schweiz die Mehrwertsteuer des Herkunftslandes durch den Versender abgezogen. Nicht so in diesem Fall - das sei nicht möglich. Auf meine Frage, warum die Summe auf der Rechnung als "ohne Mehrwertsteuer" deklariert wurde, obwohl bei der Online-Bestellung der gleiche Betrag in Netto & Mehrwertsteuer aufgeteilt wurde, kam die Antwort, im Ausland gelte der Preis brutto für Netto. Dies war das Ende der mehrere Wochen dauernden Kommunikation. Dazu noch: Die Telefonhotline funktioniert teils nicht, Verantwortliche sind nicht erreichbar, Mails werden ignoriert, verspätet, mit Ausflüchten oder ohne Bezug auf den Inhalt beantwortet.

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Meine Forderung an cortexpower.de GmbH: Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.06.2014 | 08:44
Firmen-Antwort von: cortexpower.de GmbH
Abteilung: Kundenservice

Liebe Kundin, Lieber Kunde,

es ist richtig, dass schweizer Kunden als Nicht-EU Land die Umsatzsteuer bei Anlieferung entrichten müssen und zusätzlich die brutto Preise als netto Preise gelten. Im Bestellprozess werden auch die richtigen Preise genannt und Ihr Ärger ist daher wenig nachvollziehbar. Leider können wir mit einer anonymen Beschwerde auch nicht gezielt Ihren Einzelfall prüfen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Regelung nicht zur von Ihnen unterstellten Bereicherung an schweizer Kunden genutzt wird, sondern einfach die Umsatzsteuer in Deutschland zusätzlich abgeführt wird, um die Verwaltungsprozesse nicht unnötig aufzublähen für eine im Verhältnis geringe Anzahl an schweizer Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr cortexpower Team

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