Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 334 Views | 17.06.2014 | 19:37 Uhr
geschrieben von Käthe

Stromio GmbH (Kaarst)

Fehlende Widerufsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: wenn ich denn eine gekriegt hätte!!!!!

Am 20.03.13 haben wir online einen Liefervertrag mit Stomio gemacht. Stromio hat auch bei unserem Anbieter gekündigt, dieser hat allerdings einer Kündigung erst zum 30.09.2014 zugestimmt. Da wir von Stromio nichts mehr hörten, uns unser bisheriger Anbieter aber mitteilte, dass wir aus dem Vertrag kurzfristig nicht raus kommen, haben wir umgehend unseren Liefertvertrag mit Stromio widerrufen.

SCHLAGWORTE

Weder wurde uns der Vertrgasabschluß mit Stromio schriftlich bestätigt, noch der Widerruf. Dafür bekamen wir am 14.06.14 Post von unserem Anbieter, der unsere Kündigung zum 30.09.14 bestätigte und einen Termin zum Ablesen machen wollte.

Wir waren erst mal ratlos: wieso Kündigung? Wir hatten ja weder schriftlich, noch per Telefon oder Email gekündigt. Nach einem Telefonat waren wir schlauer: Stromio hatte gekündigt, uns aber nicht informiert und uns auch nach wie vor nichts schriftliches an die Hand gegeben. Wir sind außer uns vor Wut und möchten eine umgehende Bestätigung unseres Widerrufs von Stromio!

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Meine Forderung an Stromio GmbH: UMGEHENDE Bestätigung unseres Widerrufs


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.06.2014 | 08:58
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir eine Bestell- oder Vertragskontonummer. Teilen Sie uns diese bitte mit Angabe der ReclaBox ID-79560 unter der E-Mail Adresse "reklamation spider monkey stromio.de" mit. Alternativ können Sie uns auch den Namen des Vertragspartners und die Anschrift mitteilen.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


18.06.2014 | 13:15
von Käthe gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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