Stromio GmbH (Kaarst)
Mahnwesen zielt auf Eintritt der Gesamtforderungsklausel
Bestell-/Kundennummer: 11710300
Mein Problem mit Stromio GmbH:
Nach der Jahresendabrechnung wurde zum Beginn des zweiten Vertragsjahres(April 2014)eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Begleichung der Nachzahlung vorgenommen. Zugleich wurde, ohne mein Einwirken, die Einzugsermächtigung durch die Stromio GmbH aufgehoben. Die Gesamtforderungsklausel zur Ratenzahlungsvereinbarung besagt, dass, sobald entweder die Rate oder die Abschlagszahlung in Verzug gerät, der gesamte nachzuzahlende Betrag fällig wird (in meinem Fall 653,09€). Es hat sich in der Klärungs- und Wartephase zur Ratenzahlungsvereinbarung ergeben, dass die Abschlagszahlung für April versehentlich ausgeblieben ist. Die Abschlagszahlung für Mai und die erste Rate wurden Anfang Mai korrekt überwiesen. Zum02.06.2014habe ich eine "Erste Mahnung" (Vermerk zur Mahnung im Kundenportal) erhalten, in dem der Betrag eines monatlichen Abschlags ohne die Benennung des entsprechenden Monats als "offene Forderung" angemahnt wurde. Die zur Begleichung der Forderung gesetzte Frist waren 4 Tage (bis zum 06.06.2014). Am04.06.2014wurde eine Überweisung in Höhe des angemahnten Betrags getätigt, in der Hoffnung, dass die offene Forderung damit beglichen sei. Schließlich hätte ich zur Begleichung des Abschlags für Juni bis Ende Juni noch Zeit gehabt (30 Tage laut § 286 Abs. 3 BGB). Am10.06.2014habe ich dann eine "Erste Mahnung" zur Gesamtforderung des zur Ratenzahlung ausgesetzten Betrags erhalten. Der hier ausgewiesene Betrag belief sich auf 681,09€ (obwohl 653,09€ - 92€ [1. Rate] + 100€[Abschlag] = 661,09€ hätten angemahnt werden müssen, denn zu diesem Zeitpunkt waren keine Mahngebühren ausgewiesen). Am12.06.2014habe ich zur Klärung der Gesamtforderung per E-Mail Kontakt mit der Kundenbetreuung aufgenommen und zugleich die zweite Rate (72€) fristgemäß überwiesen. In der am17.06.2014erhaltenen Antwort wurde mir mitgeteilt, dass die Gesamtforderungsklausel wegen fehlender Abschlagszahlung für April in Kraft getreten sei. Hier erst hat sich nun herausgestellt, dass die auf die Mahnung folgende Zahlung für den Juni verbucht wurde und der noch offene April (über den ich auch hier in Kenntnis gesetzt wurde, anstatt in der Mahnung darauf hinzuweisen) unberücksichtigt blieb. Inzwischen erhielt ich am19.06.2014eine Kündigungsandrohung mit der Forderung zur Begleichung der Gesamtforderung (hier waren es 609,09 + 5€ Mahngebühren). Nach einer erneuten Kontaktaufnahme am22.06.2014per E-Mail zur Veranschaulichung des Sachverhalts und Hinweisung auf ein Missverständnis (mit gleichzeitiger Überweisung der Abschlagszahlung für April) erhielt ich am23.06.2014eine Antwort, in der folgendes stand: "In der Vergangenheit konnten wir mehrfach keinen Zahlungseingang auf ihrem Kundenkonto festellen", und dass deswegen die Ratenzahlungsvereinbarung nicht mehr aufgenommen werden kann.
Ich habe erneut mit der Bitte geantwortet, die Angelegenheit unkompliziert zu bereinigen und es nicht zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen, da ich diesen auch nicht meiden würde. Die absolute Unbereitschaft Kompromisse einzugehen, die außerhalb jeder Norm liegenden Zahlungsfristen und die mangelhaften Mahnschreiben lassen jedoch eine starke Annahme im Raum, dass das Mahnwesen die absichtliche Herbeiführung des In-Kraft-Tretens der Gesamtforderungsklausel bezweckt. Derzeit besteht keine offene Forderung mehr und es ist offensichtlich, dass es sich mindestens um ein Missverständnis (im schlimmeren Fall um absichtliche Verfsahrenmanipulation) gehandelt hat. Ich habe noch nicht einmal eine Kündigung eingereicht, dennoch beharrt die Stromio GmbH auf ihre Position und möchte (so scheint es) in jedem Fall die Gesamtforderung aufrecht erhalten.
25.06.2014 | 14:28
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir hoffen Ihr Anliegen mit unserer heutigen E-Mail und dem neuen Ratenplan geklärt zu haben. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH