630 Views | 25.06.2014 | 08:21 Uhr
geschrieben von Heidrun Reuter
Bestell-/Kundennummer: K19979911
Bewegte mich im Netz und bekam die Dienste o. g. Fa. angeboten, die ich mir durchlas. Dummerweise füllte ich den Fragebogen aus - bis zu der Stelle, an der es hieß: ausdrucken, unterschreiben und einsenden. Dies tat ich alles nicht und werde nun mit Mahnschreiben bombardiert, mit den Zeilen, daß ein Vertrag auch ohne meine Unterschrift zustande gekommen sei.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Reuter
Meine Forderung an web.de:
Löschung der Forderungen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Allerdings gibt es auch noch andere Erklärungsmöglichkeiten: Z. B. ist es bei M-Net schon vorgekommen, dass DSL-Anschlüsse, bei denen der Kunde den Bestellvorgang mittendrin abgebrochen hat, dem Kunden in Rechnung gestellt wurden, obwohl 1) die Bestellung garnicht verbindlich abgeschlossen war und 2) der Anschluss garnicht geschaltet worden war. (Dieser Fall ist mittlerweile gelöst.)
Ich kann also nicht beurteilen, ob Sie im Recht sind oder nicht; Beide Varianten - nämlich, dass Sie rechtzeitig abgebrochen haben, und, dass Sie erst abgebrochen haben, wie es zu spät war, halte ich für möglich.
Allerdings sollten Sie (im Gegensatz zu mir) in der Lage sein, genau diese beiden Fälle zu unterscheiden. Wenn Sie nämlich einen VErtrag im Web abschließen, dann muss Ihnen am Ende des Bestellvorgangs eine Übersichtsseite angezeigt werden, auf der alle Angaben zum Vertrag nochmal aufgelistet werden. Diese Übersichtsseite hat am unteren Ende einen Button, der meistens mit „kostenpflichtig bestellen“ beschriftet und rot angemalt ist. Um den VErtrag abzuschließen, müssen Sie auf den Button klicken. Nun stellt sich die Frage: Haben Sie diesen Button angeklickt? Oder haben Sie vorher abgebrochen? Oder hat am Ende vielleicht 1&1 geschlampt und Ihnen garkeine konforme Übersichtsseite präsentiert?