web.de (Karlsruhe)
Bearbeitungsgebühr höher als eigentliche Rechnung
Bestell-/Kundennummer: 204055070
Ich habe bei 1&1 einen Webhostingvertrag. Am 20.06.14 war eine Rechnung in Höhe von 20,97 € fällig. Da mein Konto nicht genügend gedeckt war, wurde der Betrag nicht abgezogen und das ist natürlich mein Fehler.
Das Problem ist aber das 1&1 wegen der Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 24,30 verlangt. Die setzt sich zusammen aus 12,00 € Rücklastschriftgebühr, 5,00 € Bearbeitungsgebühr und noch einmal 7,30 € Rücklastschriftgebühr (siehe Screenshot). Das sehe ich aber nicht ein.
Laut Bundesgerichtshof ist diese hohe Bearbeitungsgebühr rechtswidrig. (Quelle: Spiegel Online)
" Das Gericht entschied 2009, man dürfe Kunden nur die tatsächlichen Kosten einer Rücklastschriftabknöpfen - also jenen Betrag, den Banken einander für den Vorgang berechnen. Und der beträgt laut Lastschriftabkommen maximal drei Euro.
Bei den Personalkosten hingegen, die für die Bearbeitung der Rücklastschrift anfallen, handelt es sich "nicht um einen Schaden, sondern um Aufwendungen zur Durchführung des Vertrags", sagt der BGH.
Zuletzt erwischte es den DSL-Anbieter 1&1, der für Rücklastschriften 9,60 Euro haben wollte. Selbst diese vergleichsweise niedrige Gebühr untersagte das OLG Koblenz unter Verweis auf die Rechtsprechung des BGH: Der "Verwaltungsaufwand gehört zum Aufgabenkreis des Unternehmers. Er hat diese Kosten selbst zu tragen. "
Ich bin durchaus bereit eine Bearbeitungsgebühr für die Rücklastschrift zu zahlen. Aber 24,30€ sind deutlich zu hoch.
Beschwerde ist gelöst