360 Views | 07.07.2014 | 10:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2160234

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Mahnungsverfahren

Bestell-/Kundennummer: K74888895

Mit Kündigung der surfflat wurde gleichzeitig die Einzugsermächtigung durch 1&1 eingestellt, obwohl das Vertragsende erst im März 2015 ist.

Durch Umzug kam nie eine Mahnung von 1&1 bei mir an, sehr wohl aber der brief vom Inkassounternehmen. Um dieses offensichtliche Missverständnis zu klären, wurde mir bei 1&1 freundlich am telefon mitgeteilt, dass sie von den inkassogebühren wohl aber nicht zurück treten werden. Und so werden aus 35 euro mal schnell 62 euro. Ohne böse Absicht, aber wohl missverständlich.

Sehr kundenfreundlich liebe 1&1! Ich weiß jetzt wo ich definitiv keinen Vertrag mehr abschließen werde. Und wen ich auch nicht weiterempfehlen werde.

Und ich verbitte mir jegliche Werbung ihrerseits, um mich als Kunden zu behalten!

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Erstattung der inkassokosten


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Kommentare und Trackbacks (2)


07.07.2014 | 12:10
von Jürgen Risse | Regelverstoß melden
Stimme meinem "Vorredner" zu - Leider ist die Abgabe an ein ext Inkassobüro mittlerweile obligatorisch (Masseninkasso) Die außergerichtlichen Inkassogebühren wären übrigens selbst im Verzugsfall bei einer unstrittigen Forderung kaum expl durchsetzungsfähig inkassokosten.wordpress.com/tag/inkassogebuhren/

Am Besten selbstsicher unter Anheimstellung des Klageweges die Forderung gegenüber dem Inkasso schriftlich zurückweisen und der telefonischen Kontaktaufnahme sowie der Weitergabe der daten gem BDSG untersagen

Schläft irgendwann ein

07.07.2014 | 12:56
von ReclaBoxler-1363214 | Regelverstoß melden
Sofern nicht bereits geschehen, beim Inkassounternehmen eine Original-Vollmacht von 1&1 anfordern und das Forderungsschreiben als unwirksam zurückweisen. Ich mußte seinerzeit einen Rechtsanwalt beauftragen, der 1&1 dann - auf deren Kosten - in die Schranken gewiesen hat.



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