Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 282 Views | 07.07.2014 | 12:56 Uhr
geschrieben von Robert Brem

E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)

Tarifwechsel wurde durch falsch hinterlegen Zähler verhindert

Bestell-/Kundennummer: 272008195433 / 272006232079

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Kurzgefaßt der Sachverhalt:

Es geht stets um den Zähler: 1049120015221488 (Wärmepumpe)

Dieser wurde von der E.ON AG im Herbst 2012 installiert und versucht bei der E.ON Vertriebs GmbH anzumelden. Da ich nach ca einem Monat keine Abrechnung erhalten habe, habe ich schriftlich meine Adresse mitgeteilt (Email vorhanden) und mit dem Mitarbeiter den Wechsel in einen günstigeren Wärmestromtarif vereinbart. Unterlagen dazu kamen nicht. Im Frühjahr 2013 habe ich mehrmals versucht die Angelegenheit telefonisch zu Klären, stets war die Aussage: "Man siehe meine Zähler nicht im System". Ich kann dazu nur sagen, dass ich die Zählernummer gemeldet habe, siehe Emails.

Im September 2013 kam dann endlich die Schlussrechnung für diesen Zähler. Diese zum Grundversorgungstarif abgerechnete Summe von ca. 630€ wurde von mir ungekürzt bezahlt, obwohl ich seit fast einem Jahr in einen günstigeren Tarif wechseln wollte und das auch mehrmals so telefonisch vereinbart hatte.

Nun ab März 2014 kommen Schreiben des Inkassobüros Infoscore. Die auf dem Schreiben aufgeführte Vertragsnummern sind mir nicht bekannt. Der Zustand mit mehreren Verträgen auf diesen Zähler ist wahrscheinlich aufgrund der fehlgeschlagenen Anmeldeversuche meines Zähler durch die E.ON AG passiert. Da diese Rechnung samt Mahnungen, nach telefonischer Auskunft der E.ON Vertriebs GmbH, an meine alte Adresse gesendet wurden und auch zurückkamen zu E.ON, hatte ich bis dato keine Kenntnis dieser zusätzlichen Verträge. Ich habe eine Nachsendeauftrag für 6 Monate abgeschlossen und wohne seit November 2012 im neuen Haus. Wenn die Rechnung erst im September 2013 an die falsche Adresse gesendet wird, obwohl ich diese im Dezember 2012 revidiert hatte, kann ich keine Verletzung meiner Sorgfaltspflicht feststellen.

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Kurzum, der Wechsel wurde unmöglich gemacht, Antworten kamen nie, es existieren scheinbar mehrere Schlussrechnungen für den selben Zähler, obwohl ich diesen nur einmal angemeldet habe und somit nur ein Vertragsverhältnis begründet ist und noch dazu wurden diese Dokumente teilweise an die falsche Adresse gesendet.

Ich habe die Schlussrechnung von 630€ bezahlt, vom Inkassobüro wird nun eine weitere Schlussrechnung von ca. 160€ angemahnt.

Ich habe den schriftlichen Vorschlag gemacht die 630€ um die Einsparung durch den günstigeren Tarif zu reduzieren und diese Summe von den 160€ abzuziehen, aber leider ist kein Gespräch möglich. Ich habe zahlreiche Emails, die Belegen das ich bei E.ON zu Beginn der Vertragslaufzeit in den günstigeren Tarif wechseln wollte und das systemtechnisch bei E.ON nicht ging.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Brem

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Einstellung der Mahnungen von Infoscore, korrekte Schlussrechnung im günstigerem Tarif über die gesamten Vertragslaufzeit


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.07.2014 | 12:56
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Brem,

wir bedauern sehr, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.

Unsere Mitarbeiter werden sich jetzt schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit rasch zu klären.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


07.07.2014 | 17:59
von Robert Brem | Regelverstoß melden
Noch dazu fordere ich E.ON auf meine Anwaltsrechnung ist dieser Sache von etwaigen Forderungen abzuziehen. In der Panik, und da man mit mir bei E.ON direkt nicht sprechen wollte, habe ich einen Anwalt mit dem Widerspruch beauftragt.

Sie können mich unter bekannter Handynummer erreichen. Oder schaun Sie in die unzählig unbeantworteten Emails, dort finden Sie alle Details.

10.07.2014 | 17:40
von Robert Brem | Regelverstoß melden
Bitte liebe E.ON, die Fristsetzung des Inkassobüros drückt, wann meldet sich wer?

18.07.2014 | 20:41
von Robert Brem
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

18.07.2014 | 21:21
von Robert Brem | Regelverstoß melden
Danke für den Hinweis mit den persönlichen Daten, ich habe die Bilder gelöscht. Das Einschreiben mit Rückschein ist versendet. Der Widerspruch ist ausführlich begründet, wenn ich nochmal zum Anwalt gehe, entstehen noch mehr Kosten. Etwaigen Mahnungen und Gebühren habe ich widersprochen, juristisch dürfen keine zusätzlichen Kosten verursacht werden. Der Sachverhalt wurde von E.ON bestätigt, nun habe ich allerdings den Schaden, weil ich durch die unberechtigte Drohung durch das Gericht, eine juristische Vertretung beauftragt und bezahlt habe.

22.07.2014 | 21:28
von Robert Brem | Regelverstoß melden
Beschwerde gelöst! Ich bekam heute einen Anruf einer E.ON Mitarbeiterin. Die Anwaltskosten werden übernommen. Die Restforderung habe ich bezahlt, somit ist der Vorgang geschlossen.

31.07.2014 | 19:30
von Robert Brem gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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