Durch Enervatis gelöste Beschwerde. | 1130 Views | 08.07.2014 | 11:09 Uhr
geschrieben von Kai Vivell

Enervatis (Halle)

Abschlagszahlungen werden nicht zurückgezahlt!

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 18195

Im Oktober 2013 begann meine Tochter ein Studium an der Universität in Marburg und ich hatte online einen Stromlieferungsvertrag mit Enervatis geschlossen. Die Vertragsunterlagen wurden schnell zugesandt und ab Oktober monatlich 38€ Abschlagszahlung von meinem Konto eingezogen.

SCHLAGWORTE

Im Verlauf des Wintersemesters wurde klar, dass meine Tochter nicht in der angemieteten Wohnung bleiben kann. Nachdem eine neue Wohnung in Aussicht stand, hatte ich mit Enervatis schriftlich Kontakt aufgenommen und darum gebeten, dass geprüft wird, ob die Stromlieferung auch in der neuen Wohnung erfolgen kann. Nachdem ich 6 Wochen nach meiner Email keine Reaktion erhalten hatte, nahm ich telefonisch Kontakt zu Enervatis auf und erfuhr erst zu diesem Zeitpunkt, dass Probleme mit der Zuordnung unserer Vertragsnummer zur Zählernummer aufgetreten seien und vom Netzbetreiber die Information erteilt wurde, dass die Zählernummer nicht existieren würde. Mit Hilfe einer Hotline-Mitarbeiterin konnte die Ursache geklärt werden.

Im vorhandenen Zählerkasten waren im Verlauf der Jahre insgesamt 4 verschiedene Nummern aufgeführt worden, wobei sich letztendlich eine Nummer als eigentliche Zählernummer herausstellte, die außerhalb des Zählerkastens stand.

Auf Empfehlung der Mitarbeiterin Frau K. habe ich dann Anfang März 2014 den Vertrag gekündigt, da die neue Wohnung nicht zu den bestehenden Konditionen seitens Enervatis beliefert werden könnte. Ab März wurden dann auch keine Abschläge mehr eingezogen.

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Den Zählerstand hatte ich korrekterweise bei Ein-und Auszug mitgeteilt. Nachdem ich bis Ende Mai 2014 keine nachvollziehbare Abschlussrechnung erhalten hatte, forderte ich Enervatis schriftlich auf, mir eine nachvollziehbare Abrechnung zukommen zu lassen.

Auch diese Anfrage blieb von Enervatis unbeantwortet, weshalb ich am 21.06.14 mit der Kundenhotline telefonisch in Kontakt getreten bin.

Dort erfuhr ich dann zu meinem Erstaunen, dass mein Vertrag mit Enervatis nie zustande gekommen sei und meine Tochter nie mit Strom beliefert worden sei. Meine Abschläge hätte man längstens erstattet. Nach Prüfung sämtlicher Zahlungseingänge konnte ich keinen Zahlung seitens Enervatis verbuchen.

Meine schriftliche Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung blieb ebenso unbeantwortet, wie die gesamte Korrespondenz davor.

An Abschlägen schuldet mir der Energielieferant Enervatis zwischenzeitlich 190€ zuzüglich Versäumniszins. Nach meinen Nachforschungen im Internet bin ich nicht der einzig Betroffene, so dass man Absicht hinter diesem Geschäftsverhalten vermuten kann. Ich werde mich noch heute an die Bundesnetzagentur wenden und dort den Vorgang bekannt machen. Im Übrigen werde ich mir vorbehalten, eine Anzeige wegen gewerblichen Betruges zu stellen

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Meine Forderung an Enervatis: Erstattung der zu Unrecht erhobenen Abschlagszahlungen inklusive Versäumniszins


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Kommentare und Trackbacks (1)


15.07.2014 | 12:35
von Kai Vivell gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kurz nach Veröffentlichung dieser Beschwerde und nach einem Schreiben an die Bundesnetzagentur, das nachrichtlich an Enervatis ging, erfolgt die kommentarlose Rückzahlung der Abschlagszahlungen. Eine fällige Entschuldigung oder Erklärung erfolgte nicht




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